Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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SwenTanortsch

Zitat von: Maximus in Heute um 09:34Wurden die Widersprüche der Berliner Beamten nicht bereits im Widersprüchsverfahren beschieden? Warum sollen die A14-A16-Beamte jetzt nach der Gerichtsentscheidung aus 09/2025 einen erneuten Bescheid erhalten.

Dieser Personenkreis wird sehr wahrscheinlich nichts erhalten. Wogegen sollen diese Beamte dann vorgehen? Ich sehe hier einfach ein praktisches Problem.

Bislang ist kein Widerspruch abgegolten, da dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Die Verwaltung sieht sich am Ende in der Pflicht, einen Widerspruch zu bescheiden oder zumindest einen Feststellungsbescheid zu erlassen, mit dem also beschieden wird, in welcher Höhe und auf welcher Grundlage der Widerspruchsführer Nachzahlungen erhält. Sofern der Beamte nun zu dem Ergebnis gelangt, dass seinem Widerspruch durch die Nachzahlung nicht vollumfänglich abgeholfen worden sei, er aber keinen negativen Widerspruchsbescheid erhält, nachdem er ihn gefordert hat, wird er diesen durch eine Untätigkeitsklage erzwingen müssen, um so dann die formelle Voraussetzung für eine Verpflichtungs- oder Leistungsklage zu erhalten. Auf dieser Basis - einem negativ beschiedenen Widerspruch - kann er dann durch seine Klage eine Richtervorlage erreichen.

Diese Fragen sind dabei nicht akademisch, da ja der durchgestochene Entwurf eines Reparaturgesetzes offensichtlich weit überwiegend keine sachgerechten Nachzahlungen regeln will. Entsprechend werden viele der weit über 100.000 Widerspruchsführer nach Vollzug des Reparaturgesetzes, sofern es so käme, wie derzeit entworfen, vor der Frage stehen, ob sie sich mit der ihnen gewährten Nachzahlung zufrieden geben werden wollen oder nicht. Für jede Klage aber besteht eine formelle Voraussetzung.

Berliner1988

Zitat von: Maximus in Heute um 00:59Dann erkläre mir bitte, wie dies für die A14,A15 und A16-Beamten in der Praxis zum Erfolg führen soll? Das ursprüngliche Widerspruchs-/Klageverfahren wurde bestandskräftig entschieden. Ein (erneuter) zeitnaher Widerspruch bzw. eine haushaltsahe Geltendmachung ist jetzt jedenfalls nicht mehr möglich. Die Widersprüche werden ohne weiteres zurückgewiesen. Wenn überhaupt, können vielleicht noch die Erben etwas rausschlagen.

Das ist leider Quatsch. Du willst hier konsequent zwei Verfahren zu einem machen. Jedes neue Gesetz, dass mich unmittelbar oder mittelbar betrifft, kann ein neues Verfahren auslösen, einen neuen "zeitnahen" Widerspruch, eine neue Klage. Das ist auch vollkommen logisch. Ich wehre mich also eben nicht gegen meine alte Besoldung, die bisher verfassungsgemäß war, sondern gegen meine neue Besoldung nach dem Reparaturgesetz, mit dem das nun nicht mehr der Fall ist.

Und um das noch einmal klarzustellen, ich kann mich auch dagegen wehren, wenn ich nicht erwähnt werde, weil ich trotz Nicht-Erwähnung mittelbar betroffen bin und meine Rechte dadurch verletzt werden.

Bevor du bei deinem Standpunkt bleibst, solltest du dir immer die möglichen Rechtsfolgen deiner Sichtweise vor Augen halten.

Maximus

Ich habe mich bereits geschlagen gegeben. Wir können hier die Diskussion beenden. Danke an alle.