Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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DeltaR95

Zitat von: Hannes009 in Heute um 16:38Auf den Tagesordnungen für die Kabinettssitzungen nächste Woche steht übrigens wieder nichts zur Besoldung

Warum auch? Geht hier jemand davon aus, dass Dobrindts Aussage diesmal mehr Wahrheit beinhaltet? ;)
Meine Meinung bleibt, ohne Urteile des BVerfG passiert exakt gar nichts.

Phoenix

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 13:48Beamtentum ist erstmal eine "Wette" auf wenig Mitarbeiterfluktuation und "Brain Drain". Ich verstehe bis heute nicht, warum man der Meinung ist, bei solchen fachlichen Tätigkeiten wie z.B. jenen in der Verwaltung auf das Spezialwissen von Beamten und deren langfristiger Bindung verzichten zu können. Manche Firma wäre froh, wenn sie nicht ständig in "Angst" leben müsste, dass ihre Spezialisten vom nächsten Konkurrenten mit dem höheren Scheck abgeworben werden - ja, das betrifft nicht jene Leute, mit "Feld, Wald und Wiesen"-Wissen, aber mit einer Spezialisierung geht halt nun mal auch ein intrinsisches Interesse an Mitarbeiterbindung einher... meistens zumindest  ;D

Naja an den Stellen wo die Verfassung Beamte vorsieht gibt es ja kein wirkliches Pendant in der freien Wirtschaft. Deshalb ist das Argument halt irgendwie daneben. Der einzige Kernbereich wo es das wirklich gibt ist die Finanzverwaltung -> Steuerberater

Das in den letzten Jahren die Verbeamtung vor allem zur Personalgewinnung (in nicht hoheitlichen Tätigkeiten -  ich gucke vor allem in den Bereich IT) genutzt wurde ist wieder eine ganz andere Sache

Besoldung1234

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 17:07Warum auch? Geht hier jemand davon aus, dass Dobrindts Aussage diesmal mehr Wahrheit beinhaltet? ;)
Meine Meinung bleibt, ohne Urteile des BVerfG passiert exakt gar nichts.
Wie ich es bereits mehrfach angedeutet habe kommt nur der Entwurf on diesen Jahr raus.
Der Kabinettsbeschluss ist für dieses Jahr nicht mehr vorgesehen.
Ablauf 2027 sieht nur einen Kabinettsbeschluss vor.
Das fertige Gesetz erst 2028.
Dazu gibt es auch keine neuen Informationen.
Und das nur unter Vorbehalt das die Regierung überhaupt weiter bestehen bleibt.
Ich verstehe nicht wie manche Jede Woche erneut darauf schauen.
Nächstes Jahr Februar sollte man msl genauer hinschauen allerdings der Kabinettsbeschluss ist nicht das fertige Gesetz.
Vielleicht plant man auch nochmal Abschlagszahlungen sobald sichergestellt ist das das Gesetz zustimmung erhält.
Aber der Ablauf wird in etwa wie beschrieben kommen das habe ich durch meine Glaskugel gesehen.
Auch im Fahrsruhl war mal so ein Aushang und in der Besoldungsbibel steht es so geschrieben.

JingA

Zitat von: Besoldung1234 in Heute um 17:19Wie ich es bereits mehrfach angedeutet habe kommt nur der Entwurf on diesen Jahr raus.
Der Kabinettsbeschluss ist für dieses Jahr nicht mehr vorgesehen.
Ablauf 2027 sieht nur einen Kabinettsbeschluss vor.
Das fertige Gesetz erst 2028.
Dazu gibt es auch keine neuen Informationen.
Und das nur unter Vorbehalt das die Regierung überhaupt weiter bestehen bleibt.
Ich verstehe nicht wie manche Jede Woche erneut darauf schauen.
Nächstes Jahr Februar sollte man msl genauer hinschauen allerdings der Kabinettsbeschluss ist nicht das fertige Gesetz.
Vielleicht plant man auch nochmal Abschlagszahlungen sobald sichergestellt ist das das Gesetz zustimmung erhält.
Aber der Ablauf wird in etwa wie beschrieben kommen das habe ich durch meine Glaskugel gesehen.
Auch im Fahrsruhl war mal so ein Aushang und in der Besoldungsbibel steht es so geschrieben.


Interessant, aber selbst nur ein neuer Entwurf wäre meiner Meinung nach schon ein Anfang..
Was meinst du denn? Wann kommt der neue Entwurf / neuer Kabinettstermin?


DeltaR95

Zitat von: Besoldung1234 in Heute um 17:19Das fertige Gesetz erst 2028.

Wenn das BVerfG sich solche Zeitlinien gefallen lässt, haben wir in diesem Land viel größere Sorgen als die Alimentation der Beamten...

emdy

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 17:30Wenn das BVerfG sich solche Zeitlinien gefallen lässt, haben wir in diesem Land viel größere Sorgen als die Alimentation der Beamten...

Dieser Zustand ist doch längst erreicht. Das BVerfG zeigt ja nicht mal gegenüber Berlin Zähne. Effektiver Rechtsschutz ist längst eine Worthülse. Ich gehe davon aus, dass der Ottonormalbürger nicht mehr als 1-2mal in seinem Leben den Rechtsweg beschreitet. Trotzdem dauern Verfahren gerne mal 10 Jahre. Das kann es nicht sein.

Besoldung1234

Zitat von: JingA in Heute um 17:22Interessant, aber selbst nur ein neuer Entwurf wäre meiner Meinung nach schon ein Anfang..
Was meinst du denn? Wann kommt der neue Entwurf / neuer Kabinettstermin?



Entwurf denke vor Weihnachten
Kabinettsbeschluss Februar
Gesetzt 2028

Das einzige was meiner Ansicht nach diese Zeitlinie ändern könnte wäre ein abnormer politischer Willen den ich nicht wirklich sehe bzw der auch intern nicht wirklich wahrgenommen wird.

Wobei mich doch sehr gewundert hat das Dobrint sich soweit aus dem Fenster gelehnt hat.

gio

Zitat von: Besoldung1234 in Heute um 17:45Entwurf denke vor Weihnachten
Kabinettsbeschluss Februar
Gesetzt 2028

Das einzige was meiner Ansicht nach diese Zeitlinie ändern könnte wäre ein abnormer politischer Willen den ich nicht wirklich sehe bzw der auch intern nicht wirklich wahrgenommen wird.

Wobei mich doch sehr gewundert hat das Dobrint sich soweit aus dem Fenster gelehnt hat.


Ich kann mir ehrlich gesagt nach dieser Aussage bei der gdp nicht vorstellen das zur Jahrestagung beim DBB kein Kabinettsbeschluss vorliegt. Alles andere wäre natürlich wieder mal super unglaubwürdig. Ich meine das kennen wir ja mittlerweile aber ich sehe das anders. Ist aber auch nur meine persönliche Meinung. Ich denke/hoffe der 31.10 hat Eindruck hinterlassen was Polizisten etc mittlerweile durchmachen müssen... es bleibt spannend

PolareuD

Zitat von: JingA in Heute um 17:22Interessant, aber selbst nur ein neuer Entwurf wäre meiner Meinung nach schon ein Anfang..


Warum? Wäre der 5. Entwurf in 6,5 Jahren. Das ist nur Politshow, mehr nicht.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BB2014

Vor der Jahrestagung des DBB wird es einen Entwurf geben, sonst braucht Dobrindt dort nicht aufschlagen.

Danach kann man dann in das siebte Jahr des vorsätzlichen Verfassungsbruchs eintreten - was soll schon passieren.

Es wirkt so, als hätte man gehofft, gar keinen neuen Entwurf vorlegen zu müssen, da ein neues Urteil des BVerfG in der Pipline für die zweite Jahreshälfte ist und man dieses schließlich viele Monate prüfen muss. Bis zum nächsten Urteil. Und dann beginnt der Kreislauf von vorne.

emdy

Da es keine Konsequenzen für das Fortführen des verfassungswidrigen Zustandes gibt, wäre es rational, sich mit den Klägern auf einen Vergleich zu einigen und alles andere auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.

Die Rahmenbedingungen müssen sich ändern. Karlsruhe muss durchgreifen und zwar in einer Weise, die die aktuellen Regierungen trifft und nicht die Übernächsten in Bund und Ländern.

DeltaR95

Kann man den Bestandsbeamten noch "stärker" zeigen, dass man keinerlei Respekt für sie hat, als nach fast zwei Jahren noch nicht mal den Übertrag des Tarifergebnisses des TVöD aus 2025 umgesetzt zu bekommen? Dann wäre zumindest mal die Zahlung unter Vorbehalt erledigt gewesen.

Was ich mich frage, warum pickt sich das BVerfG nicht "einfach" eine Vorlage mit fPE (z.B. SLH) und sagt: "Danke liebe Besoldungsgesetzgeber! Die Lücke haben wir nicht gesehen! fPE ist natürlich unzulässig! Im Übrigen verweisen wir auf unser Urteil aus 2025!". Sowas sollte doch relativ fix gehen, oder nicht?

Maximus

Zitat von: BB2014 in Heute um 18:55Vor der Jahrestagung des DBB wird es einen Entwurf geben, sonst braucht Dobrindt dort nicht aufschlagen.

Danach kann man dann in das siebte Jahr des vorsätzlichen Verfassungsbruchs eintreten - was soll schon passieren.

Es wirkt so, als hätte man gehofft, gar keinen neuen Entwurf vorlegen zu müssen, da ein neues Urteil des BVerfG in der Pipline für die zweite Jahreshälfte ist und man dieses schließlich viele Monate prüfen muss. Bis zum nächsten Urteil. Und dann beginnt der Kreislauf von vorne.

Genauso sehe ich es auch ... kurz vor der DBB-Jahrestagung wird ein (ggf. zwischen den Ressorts nicht geeinter) Entwurf veröffentlicht, um etwas Druck aus dem Kessel zu lassen. 

Dann wird man wieder auf Zeit spielen, da das neue Besoldungsgesetz erst 2028 zahlungswirksam werden darf. Sofern die Regierung hält, werden wir vielleicht Mitte 2027 einen Kabinettsbeschluss sehen.

Baainbwnoob

Guten Tag,

ich bin neu hier und entschuldige mich schon mal vorab für den Fall, dass diese Frage hier falsch verortet sein könnte....

Frage: Angesichts der Unwilligkeit unseres Arbeitgebers zügig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll ist zum Jahresende 2026 erneut gegen die Besoldung von Januer 26 bis Dezember 26 schriftlich zu widersprechen?

Teilt ihr meine Meinung ?
 

Daninjo

Zitat von: Baainbwnoob in Heute um 21:26Guten Tag,

ich bin neu hier und entschuldige mich schon mal vorab für den Fall, dass diese Frage hier falsch verortet sein könnte....

Frage: Angesichts der Unwilligkeit unseres Arbeitgebers zügig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll ist zum Jahresende 2026 erneut gegen die Besoldung von Januer 26 bis Dezember 26 schriftlich zu widersprechen?

Teilt ihr meine Meinung ?
 

Was ist denn deine Meinung?

Zur Frage bezüglich Widerspruch: kostet dich ein paar Minuten Arbeit, etwas Toner, Papier, einen Briefumschlag und 3,30 € für das Einwurfeinschreiben.

Mir persönlich ist es das wert.