Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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PolareuD

Zitat von: Baainbwnoob in Gestern um 21:26Guten Tag,

ich bin neu hier und entschuldige mich schon mal vorab für den Fall, dass diese Frage hier falsch verortet sein könnte....

Frage: Angesichts der Unwilligkeit unseres Arbeitgebers zügig die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zügig umzusetzen stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll ist zum Jahresende 2026 erneut gegen die Besoldung von Januer 26 bis Dezember 26 schriftlich zu widersprechen?

Teilt ihr meine Meinung ?
 

Zur Absicherung der eigenen Ansprüche jährlich Widerspruch einlegen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

SGLBund

Zitat von: DeltaR95 in Gestern um 17:07Warum auch? Geht hier jemand davon aus, dass Dobrindts Aussage diesmal mehr Wahrheit beinhaltet? ;)


Wer bei Aussagen von Politikern von der Wahrheit ausgeht, der glaubt auch dem nigerianischen Prinzen, der einem die Millionen überweisen will.

SGLBund

Zitat von: Daninjo in Gestern um 21:39Was ist denn deine Meinung?

Zur Frage bezüglich Widerspruch: kostet dich ein paar Minuten Arbeit, etwas Toner, Papier, einen Briefumschlag und 3,30 € für das Einwurfeinschreiben.

Mir persönlich ist es das wert.

Mich kostet es nur Porto, alles andere wird gestellt 😁

SGLBund

Zitat von: Besoldung1234 in Gestern um 17:19Ich verstehe nicht wie manche Jede Woche erneut darauf schauen.


Ist wie beim Lotto, da guckt man auch jedes Wochenende. Ok, fast wie beim Lotto. Beim Lotto ist die Gewinnwahrscheinlichkeit höher.

Purwin92

Was ich mich frage ist:

Wäre das nicht ein Grund früher oder später aus der Bundeswehr auszutreten, wenn man sich unteralimentiert fühlt?

Ich meine es gibt keinen vergleichbaren Beruf, mag sein, heißt ja nicht das man weniger als alle anderen verdienen muss.

Purwin92

Und der Punkt, dass Soldaten ein Partner Einkommen besitzen, greift dort auch am wenigsten unter allen anderen vergleichbaren Besoldeten.

Eukalyptus

Zitat von: Purwin92 in Heute um 00:27...
Wäre das nicht ein Grund früher oder später aus der Bundeswehr auszutreten, wenn man sich unteralimentiert fühlt?
...

Du kannst natürlich jederzeit einen Antrag auf Entlassung stellen.

BPolFrust

Zitat von: SGLBund in Gestern um 22:32Mich kostet es nur Porto, alles andere wird gestellt 😁

Ich überlege den Widerspruch mit der Dienstpost zu versenden. 🤣

Murmels Frauchen

Eine Frage in eigener Sache und ich bitte zu entschuldigen, wenn ich eine bereits niedergeschriebene Antwort übersehen habe:
Ich möchte den Widerspruch angehen in Form der auf Seite 540 freundlicherweise geteilten Vorlage.
Muss ich, entsprechend der Tatsache, dass ich Versorgungsempfängerin bin, Änderungen an der Formulierung "Besoldung/Witwenversorgung" vornehmen, damit das alles korrekt ist?
Danke für die Unterstützung.

Skywalker2000

https://www.bild.de/politik/inland/zahlen-der-regierung-das-buergergeld-ist-zu-hoch-6aef752880d3a1c6aa66c7f3


Dass hat man schon damals bei der Einführung schon gesagt.

Mein Vorschlag:
Bürgergeld runter, Besoldung hoch

ExponentialFud

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 08:54https://www.bild.de/politik/inland/zahlen-der-regierung-das-buergergeld-ist-zu-hoch-6aef752880d3a1c6aa66c7f3


Dass hat man schon damals bei der Einführung schon gesagt.

Mein Vorschlag:
Bürgergeld runter, Besoldung hoch

Aber aber, wir brauchen Menschen, die sich in unseren Sozialsystemen wohlfühlen! (K. Göring-Eckardt)

Housemeister

Zitat von: BPolFrust in Heute um 08:11Ich überlege den Widerspruch mit der Dienstpost zu versenden. 🤣
Meinen Widerspruch habe ich mit der Dienstpost versendet  :D

andreb

Auch hier kann ich nur appellieren, sich nicht darauf zu verlassen.

Als Absender ist man im Zweifel in der Beweispflicht den Zugang nachzuweisen.

1. am Besten sich persönlich vor Ort den Eingang bestätigen lassen.
2. per Fax mit Sendebestätigung
3. Einschreiben mit Rückschein (idealerweise mit Bilddokumentation über das Kuvertieren des Widerspruchs).

Zwei meiner Widersprüche waren nicht ,,Bestandteil" meiner Besoldungsakte.

Des Weiteren unbedingt am Ball bleiben, wenn mindestens ein Monat nach Eingang kein Rückläufer seitens des BVA erfolgt ist.

GeBeamter

Zitat von: andreb in Heute um 10:26Auch hier kann ich nur appellieren, sich nicht darauf zu verlassen.

Als Absender ist man im Zweifel in der Beweispflicht den Zugang nachzuweisen.

1. am Besten sich persönlich vor Ort den Eingang bestätigen lassen.
2. per Fax mit Sendebestätigung
3. Einschreiben mit Rückschein (idealerweise mit Bilddokumentation über das Kuvertieren des Widerspruchs).

Zwei meiner Widersprüche waren nicht ,,Bestandteil" meiner Besoldungsakte.

Des Weiteren unbedingt am Ball bleiben, wenn mindestens ein Monat nach Eingang kein Rückläufer seitens des BVA erfolgt ist.

Danke, die Warnung hätte ich sonst auch noch ausgesprochen.

In meiner Dienststelle ist die Hauspost jedenfalls alles andere als zuverlässig und beweisen, dass man es abgesendet hat, kann man auch nicht.

Apropos zuverlässig: den Widerspruch möglichst Anfang Dezember per Einschreiben mit Rückschein absenden. Denn auch die deutsche Post schafft es regelmäßig Einschreiben zu verbummeln. Insbesondere im Weihnachtsgeschäft. Dann hat man noch genug Zeit zu reagieren und bis 31.12. ein weiteres Einschreiben zu versenden.

Und zu guter Letzt: nicht alle Beamten haben ihre Besoldungsstelle beim BVA. Besser vorher informieren, bevor man als Beschäftigter einer Nicht-Kundenbehörde des BVA ein Einschreiben fälschlicherweise dorthin schickt.

matzeso

Zitat von: andreb in Heute um 10:26Auch hier kann ich nur appellieren, sich nicht darauf zu verlassen.

Als Absender ist man im Zweifel in der Beweispflicht den Zugang nachzuweisen.

1. am Besten sich persönlich vor Ort den Eingang bestätigen lassen.
2. per Fax mit Sendebestätigung
3. Einschreiben mit Rückschein (idealerweise mit Bilddokumentation über das Kuvertieren des Widerspruchs).

Zwei meiner Widersprüche waren nicht ,,Bestandteil" meiner Besoldungsakte.

Des Weiteren unbedingt am Ball bleiben, wenn mindestens ein Monat nach Eingang kein Rückläufer seitens des BVA erfolgt ist.
Also bei mir hat es jeweils 1,5-2 Wochen gedauert mit der Antwort seitens des BVA . Bestätigung des Eingangs und Ruhendstellung des Widerspruchs.