Kürzung von Bestands- sowie zukünftiger Pensionen in der aktuellen Diskussion

Begonnen von Fluglotse, 21.04.2026 16:10

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

nobbse

Das wäre für die meisten von uns Pensionären auch grundsätzlich kein Problem, wenn sich denn die Berechnungsgrundlage verfassungsrechtlich und amtsangemessen erweisen würde. So fehlt halt bei jeder folgenden Besoldungserhöhungen von dem wenigen nochmals etwas. Der Ruhegehaltssatz ist auf Dauer geändert. Das ist doch auch ein Teil des perfiden Spiels, dass der Besoldungsgesetzgeber schon Jahrzehnte anwendet, und Swen uns gebetsmühlenartig versucht hat darzulegen. Ja die Mathematiker haben schnell gerechnet und behaupten hier da ändert sich ja nix am Zahlbetrag. Stimmt, im Augenblick aber nur. Die Pflegekassen gehen am Stock, und werden bald wieder Begehrlichkeiten anmelden. Ich wette die entsprechenden Pläne liegen schon in der Schublade.

Umzug 1

Zitat von: nobbse in Gestern um 20:15Das wäre für die meisten von uns Pensionären auch grundsätzlich kein Problem, wenn sich denn die Berechnungsgrundlage verfassungsrechtlich und amtsangemessen erweisen würde. So fehlt halt bei jeder folgenden Besoldungserhöhungen von dem wenigen nochmals etwas. Der Ruhegehaltssatz ist auf Dauer geändert. Das ist doch auch ein Teil des perfiden Spiels, dass der Besoldungsgesetzgeber schon Jahrzehnte anwendet, und Swen uns gebetsmühlenartig versucht hat darzulegen. Ja die Mathematiker haben schnell gerechnet und behaupten hier da ändert sich ja nix am Zahlbetrag. Stimmt, im Augenblick aber nur. Die Pflegekassen gehen am Stock, und werden bald wieder Begehrlichkeiten anmelden. Ich wette die entsprechenden Pläne liegen schon in der Schublade.

Zusätzliche Belastungen sind nicht auszuschließen.

Viggen


... genau, und eine davon ist, daß der neue Ergänzenden Familienzuschlags §41 keine Anwendung auf Versorgungsempfänger finden soll!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg