Kürzung von Bestands- sowie zukünftiger Pensionen in der aktuellen Diskussion

Begonnen von Fluglotse, 21.04.2026 16:10

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nobbse

Das wäre für die meisten von uns Pensionären auch grundsätzlich kein Problem, wenn sich denn die Berechnungsgrundlage verfassungsrechtlich und amtsangemessen erweisen würde. So fehlt halt bei jeder folgenden Besoldungserhöhungen von dem wenigen nochmals etwas. Der Ruhegehaltssatz ist auf Dauer geändert. Das ist doch auch ein Teil des perfiden Spiels, dass der Besoldungsgesetzgeber schon Jahrzehnte anwendet, und Swen uns gebetsmühlenartig versucht hat darzulegen. Ja die Mathematiker haben schnell gerechnet und behaupten hier da ändert sich ja nix am Zahlbetrag. Stimmt, im Augenblick aber nur. Die Pflegekassen gehen am Stock, und werden bald wieder Begehrlichkeiten anmelden. Ich wette die entsprechenden Pläne liegen schon in der Schublade.

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Zitat von: nobbse in 24.04.2026 20:15Das wäre für die meisten von uns Pensionären auch grundsätzlich kein Problem, wenn sich denn die Berechnungsgrundlage verfassungsrechtlich und amtsangemessen erweisen würde. So fehlt halt bei jeder folgenden Besoldungserhöhungen von dem wenigen nochmals etwas. Der Ruhegehaltssatz ist auf Dauer geändert. Das ist doch auch ein Teil des perfiden Spiels, dass der Besoldungsgesetzgeber schon Jahrzehnte anwendet, und Swen uns gebetsmühlenartig versucht hat darzulegen. Ja die Mathematiker haben schnell gerechnet und behaupten hier da ändert sich ja nix am Zahlbetrag. Stimmt, im Augenblick aber nur. Die Pflegekassen gehen am Stock, und werden bald wieder Begehrlichkeiten anmelden. Ich wette die entsprechenden Pläne liegen schon in der Schublade.

Zusätzliche Belastungen sind nicht auszuschließen.

Viggen


... genau, und eine davon ist, daß der neue Ergänzenden Familienzuschlags §41 keine Anwendung auf Versorgungsempfänger finden soll!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

nobbse

Ja richtig, steht ja auch explizit so drin im §41:
,,Der ergänzende Familienzuschlag nach Anlage VII Tabelle VII.1 wird einem Beamten, Richter oder Soldaten mit Anspruch auf Dienstbezüge gewährt, sofern der Ehegatte ..."

Bundesbeere

Ich gehe aber davon aus, dass die alle nur den Standard-Versorgungsempfänger im Blick haben, der nach 45 Dienstjahren (möglichst mit 100% Vollzeitarbeit) in Pension geht.

Es ist mir klar, dass eine frühe Dienstunfähigkeit nur wenig Menschen betrifft (so rein prozentual) aber genau für die ist die finanzielle Situation ja kritisch.
Und das Alimentationsprinzip sollte ja nicht darauf bauen, dass man noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat. So oder so darf die Beamtenversorgung m.E. nicht auf einmal für Bestandsbeamte darauf abziehen, dass privat vorgesorgt werden kann. Wenn man einmal dienstunfähig ist, besteht quasi keine Chance mehr auf weitere private Vorsorge.
Weder bei der Rente noch bei der Pflege oder Krankenversicherung.


nobbse

Ist ja jetzt auch nix Neues. Aber Tankrabatt mit der Gießkanne verteilen und bei uns angeblich sparen müssen?? Bin gespannt wie das die Rechtfertigungsprüfung überstehen soll.

Bundesbeere da kann ich mitreden. Mit 51 Jahren DDU nach zwei schweren Herz OP's. A8 Stufe 7, wenige Monate vorm 9er. Nicht lange vorher war auch der unsägliche Versorgungsa(n)bschlag eingeführt worden, der mich natürlich voll getroffen hat. Meine Frau war wegen unserer 2 Kinder in Teilzeit. Aber wenn die Großeltern nicht fußläufig in der Nähe gewohnt hätten, wäre auch eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich gewesen.
Funfakt am Rande:
Meine Frau hat von der Rentenversicherung vor kurzem einen Aufschlag für langjährige Versicherte bekommen, weil unser Familieneinkommen zu gering ist. Das wäre eigentlich die Pflicht unseres DH gewesen!!
Deswegen kämpft weiter mit den Mitteln die uns zur Verfügung stehen. Ich bin mittlerweile im dritten Jahr beim Widerspruch, der für dieses Jahr ist in der Vorbereitung, und das Anschreiben an unseren Wahkreisabgeordneten geht auch in Kürze raus. Danke an Kuddel für den Denkanstoß.

Zock

Da Gewerkschaften hier auch häufig belächelt werden, müssten sich einige hinterfragen, ob das die richtige Idee ist, darauf zu verzichten.

Jedenfalls kann der Gesetzgeber natürlich quasi per sofort die Bezüge und Pensionen kürzen. Es wäre sogar möglich die einheitlich auf 1,00 Euro festzulegen. Ob diese Entscheidung von der Rechtsprechung getragen wird, steht dann ca. 7-10 Jahre später fest.

Ich verweise hier einmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
2 BvL 13/18 - Vz 2/25. Aus meiner Sicht ein Unding, dass wir hier solch langen Verfahrensdauern ausgesetzt sind. Aber das ist noch ein anderes Thema.

Wenn Dr. Battis schon öffentlich Kürzungen ins Spiel bringt, ist der Weg zum Gesetzgebungsverfahren nicht mehr weit.

nobbse

Kürzungen und Beamtenbesoldung sind in diesem Zusammenhag der Springer-Presse immer einen Artikel wert. Dass so was allerdings nur möglich wäre, wenn der geneigte Leser ebenfalls ordentlich zur Ader gelassen würde, versteht halt nur ein geringer Bruchteil der Leser.

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Zitat von: nobbse in 26.04.2026 20:53Kürzungen und Beamtenbesoldung sind in diesem Zusammenhag der Springer-Presse immer einen Artikel wert. Dass so was allerdings nur möglich wäre, wenn der geneigte Leser ebenfalls ordentlich zur Ader gelassen würde, versteht halt nur ein geringer Bruchteil der Leser.

Ist besonders abhängig von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Das Wort Krise ist in den öffentlichen Verlautbarungen ja auch nicht zu entnehmen.

Bundesbeere

Ich habe gerade - wenn auch mit massiver Verspätung - nochmal eine Email an meine Gewerkschaft geschickt zu dem Thema.

Mir ist aufgefallen, dass nicht nur der ergänzende Familienzuschlag nicht für Versorgungsempfänger gilt sondern auch der Zuschlag für Alleinerziehende.

Vermutlich sollte ich mich jetzt darüber freuen, dass bei den Versorgungsbezügen nicht auf ein fiktiven Partnereinkommen eingerechnet wird.
Ach stopp, wird es ja: Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge werden ja kleingerechnet  :-X

Und von einer Scheidung der belasteten Ehe sollte man als Versorgungsempfänger mit Kindern dann auch Abstand nehmen. Bzw. als alleinerziehender Bezieher von Dienstbezügen dann bitte unbedingt gesund bleiben...