Verbandsklage der TdL

Begonnen von Kaffeekanzler, 22.04.2026 11:22

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Kaffeekanzler

Hallo zusammen,

ich kenne mich prozessrechtlich nicht so gut aus.
Gegen wen klagt die TdL?
Wie bewertet ihr die Erfolgsaussichten in Bezug auf eine Abkehr von der Tendenz zur Bildung von einheitlichen Arbeitsvorgängen?

https://www.tdl-online.de/presse/detail/laender-streben-gerichtliche-klaerung-zu-eingruppierungsregelungen-im-tarifvertrag-der-laender-an

Rowhin

Kurz gesagt: Die TdL klagt hier nicht ,,gegen" eine Gegenpartei wie einen bestimmten Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft oder Ähnliches. Vielmehr klagt sie gegen eine bestimmte Rechtsauffassung, also die bisherige arbeitsgerichtliche Rechtsprechung.

Ziel ist eine gerichtliche Klärung der Auslegung des Tarifvertrags, insbesondere der Eingruppierungsregeln. Es ist ein Verfahren, in dem die TdL eine abstrakte Feststellung begehrt. Sie will vom Gericht klären lassen, wie der Tarifvertrag "richtig" auszulegen ist, damit zukünftige Streitfälle einheitlich entschieden werden.

Indirekt wirkt sie damit natürlich (auch) gegen bisherige, erfolgreiche Arbeitnehmerklagen.

troubleshooting

Vielleicht ergänzend: Im weitesten Sinne klagt die TdL gegen das BAG - genauer, eben gegen deren Rechtsauffassung.
Es ist aber eben die Besonderheit der Verbandsklage, dass man eben nicht aufgrund einer (vermeintlichen) Verletzung der eigenen Rechte klagt (das könnten bei Arbeitsgerichten mMn auch nur die AG-hier: Länder), sondern eben eine Verletzung der Allgemeinheit.

Verbandsklagen sind daher auch (fast) immer das mittel der Umweltverbände.

Rowhin

Ahja, was die Erfolgsaussichten angeht (Spoiler - ich bin kein Jurist): würde ich als gering einschätzen. Das BAG hat seine Linie die letzten Jahre konsequent gefestigt (s. bspw. 6 AZR 363/22 von 2024), was die "Systemkorrektur durch gerichtliche Auslegung" angeht.

Die TdL ist 2022 auch vors BVerfG gezogen, dort wurde die BAG-Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt und die Beschwerde der Länder faktisch zurückgewiesen. Der TdL blieb also nur die Verbandsklage, oder eben die Regelung über den Tarifvertrag, bei der sie mit den Gewerkschaften verhandeln müsste.

Ich sehe (aber nochmal, bin kein Jurist) seitens der TdL hier keine neuen Argumente, die nicht schon bei BAG und BVerfG angebracht wurden. Ich sehe hier also maximal ein bis zwei Klarstellungen in einzelnen Punkten herauskommen, nicht aber eine grundlegende Richtungsänderung, wie die TdL es sich wünscht.

Tl;dr: Bisherige Rechtsprechung macht m.M.n. eigentlich klar, dass das nicht von Gerichten, sondern den Tarifparteien zu regeln ist.

troubleshooting

Sorry, wenn ich hier nochmal gegenhalten muss.
Die Beschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht "nur" nicht zur Entscheidung angenommen(Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 1 BvR 382/21), weil (1.) das Land Berlin (in diesem Fall) eben nicht beschwerdeberechtigt ist, da sich juristische Personen nicht auf Grundrechte berufen können.
2. Ist auch die TV-L nicht direkt im Einzelfall beschwerdebefugt, weils sie keine direkte Prozesspartei ist.

Genau deshalb hat das BVerfG ausdrücklich auf eben die Verbandsklage verwiesen.

Warum das Verdi als Bestätigung feiert, ist mir ein Rätsel? Denn, es gab keine Entscheidung bzw. genauer wurde eben nicht zur Entscheidung angenommen. Da wurde def. nicht die Entscheidung des BAG bestätigt.

Rowhin

Interessant - danke für die Klarstellung! (Und niemals fürs Gegenhalten entschuldigen, wenns fundiert ist  ;) ) Das wurde definitiv auch hier vor Ort von den ver.di Kollegen sehr anders kommuniziert.

Garfield

Das Hauptproblem ist doch eigentlich, dass diese Verbandsklage wieder Jahre laufen wird und die TDL sich in dieser Zeit in allen Tarifrunden weiterhin darauf berufen wird, dass sie alle strukturellen Änderungen am TV-L blockiert, solange das nicht geklärt ist.