ergänzende Beihilfe Pflegeheim Härtefallregelung gem. § 39 Absatz 2 BBhV

Begonnen von Wunderbar, 22.04.2026 19:42

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Wunderbar

Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, wann oder wie oft die in § 39 Absatz 2 BBhV genannten Werte an die aktuellen Besoldungstabellen angepasst werden ?
Aktuell soll der Stand noch vom 01.03.2024 sein ???
Die Heimkosten sind ja inzwischen immer weiter gestiegen und am Monatsende bleibt trotz ergänzender Beihilfe immer weniger übrig, da von dem Eigenbehalt auch noch ein hoher Betrag für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden muss ( diese Ausgaben werden bei Berechnung der ergänzenden Beihilfe anscheinend nicht berücksichtigt - es interessieren nur die Einnahmen... ).
Jeder Euro würde da helfen...

Vielen Dank !

SGLBund

Nie, warum sollte man auch? Die Prozentwerte standen schon 2014 so fest.
https://www.buzer.de/gesetz/8634/al44554-0.htm

Wenn die Besoldung steigt, steigen auch die absoluten Zahlen. Weshalb sollte man zusätzlich die Prozentwerte anpassen? Macht keinen Sinn und wird deshalb auch nicht gemacht.

Wunderbar

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung!
Die Berechnung der Prozentsätze habe ich schon verstanden, aber mich wundert es, dass immer noch mit den Werten der Besoldungstabelle vom 01.03.2024 gerechnet wird, obwohl die Besoldung zwischenzeitlich einmal um 3% und ab Mai 2026 um weitere 2,8 % erhöht wurde.
Viele Grüße

Umlauf

Zitat von: Wunderbar in 23.04.2026 15:14Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung!
Die Berechnung der Prozentsätze habe ich schon verstanden, aber mich wundert es, dass immer noch mit den Werten der Besoldungstabelle vom 01.03.2024 gerechnet wird, obwohl die Besoldung zwischenzeitlich einmal um 3% und ab Mai 2026 um weitere 2,8 % erhöht wurde.
Viele Grüße

Moment mal:

Noch wurde die Besoldung nicht erhöht. Es wird nur ein ,,passender" Abschlag mit Vorbehalt gezahlt. Zur Erinnerung: Die Abschlagszahlungen erfolge ohne gesetzliche Grundlage.

Im Prinzip kann dir Summe der bereits ausgezahlten Erhöhungen wieder zurückgefordert werden.

In dem Rundschreiben wurden etliche Sachverhalte explizit von den Abschlagszahlungen ausgenommen. In den Fällen muss gewartet werden, bis das Gesetz da ist.

Wunderbar

alles klar - das war die Antwort, auf die ich gewartet habe...
von dem Rundschreiben wusste ich nichts.
dann bleibt also wirklich nur noch abwarten bis auch pflegebedürftige Versorgungsempfänger hinsichtlich der Härtefallregelung berücksichtigt werden...

Vielen Dank !