ergänzende Beihilfe Pflegeheim Härtefallregelung gem. § 39 Absatz 2 BBhV

Begonnen von Wunderbar, 22.04.2026 19:42

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Wunderbar

Hallo zusammen,
kann mir vielleicht jemand sagen, wann oder wie oft die in § 39 Absatz 2 BBhV genannten Werte an die aktuellen Besoldungstabellen angepasst werden ?
Aktuell soll der Stand noch vom 01.03.2024 sein ???
Die Heimkosten sind ja inzwischen immer weiter gestiegen und am Monatsende bleibt trotz ergänzender Beihilfe immer weniger übrig, da von dem Eigenbehalt auch noch ein hoher Betrag für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung bezahlt werden muss ( diese Ausgaben werden bei Berechnung der ergänzenden Beihilfe anscheinend nicht berücksichtigt - es interessieren nur die Einnahmen... ).
Jeder Euro würde da helfen...

Vielen Dank !

SGLBund

Nie, warum sollte man auch? Die Prozentwerte standen schon 2014 so fest.
https://www.buzer.de/gesetz/8634/al44554-0.htm

Wenn die Besoldung steigt, steigen auch die absoluten Zahlen. Weshalb sollte man zusätzlich die Prozentwerte anpassen? Macht keinen Sinn und wird deshalb auch nicht gemacht.

Wunderbar

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung!
Die Berechnung der Prozentsätze habe ich schon verstanden, aber mich wundert es, dass immer noch mit den Werten der Besoldungstabelle vom 01.03.2024 gerechnet wird, obwohl die Besoldung zwischenzeitlich einmal um 3% und ab Mai 2026 um weitere 2,8 % erhöht wurde.
Viele Grüße

Umlauf

Zitat von: Wunderbar in 23.04.2026 15:14Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung!
Die Berechnung der Prozentsätze habe ich schon verstanden, aber mich wundert es, dass immer noch mit den Werten der Besoldungstabelle vom 01.03.2024 gerechnet wird, obwohl die Besoldung zwischenzeitlich einmal um 3% und ab Mai 2026 um weitere 2,8 % erhöht wurde.
Viele Grüße

Moment mal:

Noch wurde die Besoldung nicht erhöht. Es wird nur ein ,,passender" Abschlag mit Vorbehalt gezahlt. Zur Erinnerung: Die Abschlagszahlungen erfolge ohne gesetzliche Grundlage.

Im Prinzip kann dir Summe der bereits ausgezahlten Erhöhungen wieder zurückgefordert werden.

In dem Rundschreiben wurden etliche Sachverhalte explizit von den Abschlagszahlungen ausgenommen. In den Fällen muss gewartet werden, bis das Gesetz da ist.

Wunderbar

alles klar - das war die Antwort, auf die ich gewartet habe...
von dem Rundschreiben wusste ich nichts.
dann bleibt also wirklich nur noch abwarten bis auch pflegebedürftige Versorgungsempfänger hinsichtlich der Härtefallregelung berücksichtigt werden...

Vielen Dank !

HerLadyship

Wie lange ist den die Person schon im Heim?
Der verbleibende Eigenanteil der Heimkosten reduziert sich mit der Zeit, auch in der privaten Pflegeversicherung. Ich würde da mal nachfragen.

Wunderbar

Hallo,
meine Mutter ist erst seit Anfang des Jahres im Pflegeheim.
Berücksichtigt wird also nur ein Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent.
Als Witwe eines Beamten erhält sie Versorgungsbezüge und eine kleine Altersrente.
Von diesen gesamten Einnahmen darf sie 642,73 Euro monatlich behalten.
Davon muss sie aber für ihre Krankenversicherung schon über 500 Euro monatlich bezahlen...
Ich vermute, dass bei zukünftigen Erhöhungen des Leistungszuschlags ( nächstes Jahr dann 30 Prozent ) der Mindestbehalt von 642,73 Euro trotzdem gleich bleibt und lediglich die Zuschüsse der Beihilfe sich verringern - sicher bin ich mir aber auch nicht...

HerLadyship

Die Heimkosten werden aus drei Quellen bestritten.
-private Pflegeversicherung
-Beihilfe
-Eigenanteil

Der Eigenanteil reduziert sich ab nächstes Jahr für sie, dafür müssen die PV und die Beihilfe dann mehr bezahlen. Der Selbstbehalt ist nur relevant gegenüber dem Sozialamt dass dann die Lücke füllt falls die Pension und Rente das nicht hergeben.

Also ihre Einkünfte werden zur Deckung des Eigenanteils verwendet. Davon hat sie einen Selbstbehalt. Der sollte allerdings nicht zur Deckung der PKV verwendet werden sondern ausschliesslich für persönliche Bedürfnisse wie Friseur, Kleidung etc.

Lasst Euch da bitte nochmal beraten.