Koalitionsverhandlungen - Auswirkungen auf Beamte BW

Begonnen von BEAliMenTER, 27.04.2026 08:35

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RichterBW84

Der KOA-Vertrag enthält für die Beamten folgende Passagen:

"Wir bekennen uns weiterhin zum Berufsbeamtentum als Säule des demokratischen
Rechtsstaats. Im Dienst- und Beamtenrecht schaffen wir die Voraussetzungen
für effiziente Aufgabenwahrnehmung, einen zielgerichteten, lageorientierten
Einsatz der Beschäftigten und eine verbesserte Führungskultur.
In diesem Zusammenhang prüfen wir auch Fragen der Personalauswahl, des
Beurteilungswesens, streben eine Modernisierung des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Bezug auf Unterschiede zum Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) an und reduzieren Freistellungspflichten
innerhalb des Landespersonalvertretungsgesetzes." (S. 15)


"Attraktiver öffentlicher Dienst
Unser Land lebt von seinen engagierten Beschäftigten. Mit dem 4-Säulen-Modell
sowie den zeit- und wirkungsgleichen Übertragungen der Tarifabschlüsse
der letzten Jahre haben wir ein wirkungsvolles Zeichen für faire und verfassungskonforme
Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten gesetzt.
Im Zuge
der Umsetzung der geplanten Reformen auf Bundesebene prüfen wir, inwieweit
beschlossene Maßnahmen auf Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg
übertragen werden.
Dabei prüfen wir, ob eine Dynamisierung der Einkünftegrenze
der Beihilfeberechtigten
in Höhe der jährlichen Rentensteigerung angezeigt
ist und ob wir die Kostendämpfungspauschale für Anwärterinnen und
Anwärter halbieren
.
[...]
Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamten reduzieren wir die Arbeitszeit
auf 40 Wochenstunden
.
Wir prüfen für Beschäftigte, die ein Startup gründen oder unternehmerische
Ideen verwirklichen wollen, eine fünfjährige Rückkehrmöglichkeit in den öffentlichen
Dienst bzw. in das Beamtenverhältnis, um Innovationskraft, Gründergeist
und den Transfer neuer Ideen zu fördern.
Im Landesreisekostengesetz erhöhen wir das Kilometergeld bei berechtigtem
dienstlichem Interesse auf 45 Cent je Kilometer." (S. 13)

"Freiwillig länger arbeiten: Die reguläre Altersgrenze für Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten bleibt bestehen
. Eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit
soll bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich sein, wenn die Polizeibeamtin
oder der Polizeibeamte und die Dienststelle zustimmen und keine dienstlichen
oder in der Person liegenden Gründe dem entgegenstehen.

4-Säulen-Modell: Rund 25.000 Polizistinnen und Polizisten sind in Baden-Württemberg
für unsere Sicherheit im Einsatz. Ihr Beruf ist anspruchs- und verantwortungsvoll.
Das verdient echte Wertschätzung, auch in der Besoldung. Mit
der Einführung des 4-Säulen-Modells haben wir gezielt die unteren und mittleren
Besoldungsgruppen gestärkt. Im nächsten Schritt wollen wir nun für eine
bessere Durchschlüsselung bis zur Besoldungsgruppe A 14
sorgen, um so die
Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Das unübersichtliche Zulagenwesen
wollen wir einer Prüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und angemessenen
Erhöhung unterziehen.

Bewährungsaufstieg: Der Polizeiberuf ist ein Erfahrungsberuf. Daher soll die
Erstverwendung im höheren Dienst für einen angemessenen Zeitraum in einer
operativen Tätigkeit erfolgen. Wir wollen ein temporäres Programm auflegen
und einen Bewährungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst bis max.
A 14 für Personen mit mindestens 33 Dienstjahren ermöglichen." (S. 69)

LehrerBW

Bei R1 sollen die ersten beiden Erfahrungsstufen gestrichen werden.

Ich persönlich finde die Aussagen enttäuschend und nichtssagend.
Man geht anscheinend davon aus, dass das bisherige 4 Säulenmodell verfassungsgemäß ist, obwohl es das mit den abschmelzenden Zuschlägen für Kind 2 erkennbar nicht ist 🤬
Von einer Angleichung nach den Parametern der neuen Rechtsstprechung durch das BVerfG ist keine Rede.
Sehr enttäuschend von diesem scheiß Verein.

RichterBW84

Merci @LehrerBW:

"Einstieg in die Justiz: Eine moderne Justiz muss auch im Wettbewerb um die
besten Köpfe bestehen. Deshalb werden wir die ersten beiden Erfahrungsstufen
in der Besoldungsstufe R1 streichen.
Zur Erleichterung des Berufseinstiegs in den höheren Justizdienst werden wir
in den ersten sechs Monaten ein abgesenktes Deputat ermöglichen und für ein
praxisnahes Fortbildungsangebot sorgen. " (S. 81)


Aloaboy

Zitat von: RichterBW84 in Gestern um 12:26Der KOA-Vertrag enthält für die Beamten folgende Passagen:

"Wir bekennen uns weiterhin zum Berufsbeamtentum als Säule des demokratischen
Rechtsstaats. Im Dienst- und Beamtenrecht schaffen wir die Voraussetzungen
für effiziente Aufgabenwahrnehmung, einen zielgerichteten, lageorientierten
Einsatz der Beschäftigten und eine verbesserte Führungskultur.
In diesem Zusammenhang prüfen wir auch Fragen der Personalauswahl, des
Beurteilungswesens, streben eine Modernisierung des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Bezug auf Unterschiede zum Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) an und reduzieren Freistellungspflichten
innerhalb des Landespersonalvertretungsgesetzes." (S. 15)


"Attraktiver öffentlicher Dienst
Unser Land lebt von seinen engagierten Beschäftigten. Mit dem 4-Säulen-Modell
sowie den zeit- und wirkungsgleichen Übertragungen der Tarifabschlüsse
der letzten Jahre haben wir ein wirkungsvolles Zeichen für faire und verfassungskonforme
Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten gesetzt.
Im Zuge
der Umsetzung der geplanten Reformen auf Bundesebene prüfen wir, inwieweit
beschlossene Maßnahmen auf Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg
übertragen werden.
Dabei prüfen wir, ob eine Dynamisierung der Einkünftegrenze
der Beihilfeberechtigten
in Höhe der jährlichen Rentensteigerung angezeigt
ist und ob wir die Kostendämpfungspauschale für Anwärterinnen und
Anwärter halbieren
.
[...]
Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamten reduzieren wir die Arbeitszeit
auf 40 Wochenstunden
.
Wir prüfen für Beschäftigte, die ein Startup gründen oder unternehmerische
Ideen verwirklichen wollen, eine fünfjährige Rückkehrmöglichkeit in den öffentlichen
Dienst bzw. in das Beamtenverhältnis, um Innovationskraft, Gründergeist
und den Transfer neuer Ideen zu fördern.
Im Landesreisekostengesetz erhöhen wir das Kilometergeld bei berechtigtem
dienstlichem Interesse auf 45 Cent je Kilometer." (S. 13)

"Freiwillig länger arbeiten: Die reguläre Altersgrenze für Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten bleibt bestehen
. Eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit
soll bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich sein, wenn die Polizeibeamtin
oder der Polizeibeamte und die Dienststelle zustimmen und keine dienstlichen
oder in der Person liegenden Gründe dem entgegenstehen.

4-Säulen-Modell: Rund 25.000 Polizistinnen und Polizisten sind in Baden-Württemberg
für unsere Sicherheit im Einsatz. Ihr Beruf ist anspruchs- und verantwortungsvoll.
Das verdient echte Wertschätzung, auch in der Besoldung. Mit
der Einführung des 4-Säulen-Modells haben wir gezielt die unteren und mittleren
Besoldungsgruppen gestärkt. Im nächsten Schritt wollen wir nun für eine
bessere Durchschlüsselung bis zur Besoldungsgruppe A 14
sorgen, um so die
Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Das unübersichtliche Zulagenwesen
wollen wir einer Prüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und angemessenen
Erhöhung unterziehen.

Bewährungsaufstieg: Der Polizeiberuf ist ein Erfahrungsberuf. Daher soll die
Erstverwendung im höheren Dienst für einen angemessenen Zeitraum in einer
operativen Tätigkeit erfolgen. Wir wollen ein temporäres Programm auflegen
und einen Bewährungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst bis max.
A 14 für Personen mit mindestens 33 Dienstjahren ermöglichen." (S. 69)


Ich finde eine Dynamisierung der Einkünftegrenze der Beihilfeberechtigten sehr schwierig. Denn knüpft man das fiktive Partnereinkommen an genau diese Grenze, umgeht man solange das Partnereinkommen nicht gekippt wird, die angemessene Besoldung je nach belieben.

Erfreulich dagegen ist, dass die Reisekosten um 10 cent erhöht werden.

axum705

ZitatIm Zuge der Umsetzung der geplanten Reformen auf Bundesebene prüfen wir, inwieweit
beschlossene Maßnahmen auf Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg
übertragen werden.

In Endstufe A 14 liegt der Bund beim Bruttojahresgehalt (Single) mit über 10% , netto mit zwei Kindern um rund 8,5% vorn. In Anbetracht des höheren MÄE in BW bin ich gespannt auf das Prüfergebnis.

BeamtenBund

Den Satz

"Dabei prüfen wir, ob eine Dynamisierung der Einkünftegrenze
der Beihilfeberechtigten in Höhe der jährlichen Rentensteigerung angezeigt
ist..."

lese ich hier eher so, dass gemeint ist, das die Grenze künftig dynamisch der Rentensteigerung erhöht wird, damit der Partner nicht automatisch aus der Beihilfeberechtigung fällt, nur weil dessen Rente erhöht wird.

Zum Rest schließe ich mit @LehrerBW ebenfalls an.
Ich bin mehr als enttäuscht über den Inhalt und das setzen eines so falschen Signals!!!

Echte Personalgewinnung heißt konsequent amtsangemessen zu alimentieren!
Diese Aussagen sind nur ein Vorwand um Zeit zu gewinnen und Geld zu sparen. Einfach mal abwarten wie weit die anderen Dienstherren kommen und den Schmarrn mitgehen!
Die Tarifeinigung können Sie ohnehin auf Grund des MÄE knicken! Sie müssen die Bezüge entsprechend anpassen, daher denke ich dass die zuletzt zugesagten Erhöhungen für 27 usw. ohnehin nicht kommen werden....

Abwarten und weiterhin zu viel zum Sterben und zu wenig zum leben an Bezügen erhalten  ;D   

RichterBW84

Ich gehe auch davon aus, dass es einen deutlichen Nachschlag geben wird. Je nach Besoldungsgruppe dürften ein paar hundert Euro brutto mehr sicher drin sein. Ob man 1:1 den Bund übernimmt, weiß ich nicht, aber am höheren MÄE in BW dürfte man kaum vorbeikommen.

LehrerBW

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/im-fokus-das-alleinverdiener-modell/

Wenigstens scheint der Rosenberger seine Familienjuwelen wiedergefunden zu haben um mal deutlich zu sagen, dass bis in die höheren Besoldungsgruppen nach dem neuen Urteil des BVerfG eine verfassungswidrig niedrige Besoldung besteht.

Wenn er jetzt noch den Mut findet und anhand des zweithöchsten MÄE in BW auch die zweithöchste Besoldung Deutschlands fordert, wie es angebracht wäre, dann würde ich fast anfangen ihn wieder leiden zu können.

Zerot

Da kommt der DH ganz leicht aus der Nummer - indem er das zu berücksichtigende Partnereinkommen entsprechend erhöht.

Was ich vernommen habe, werden solche Pläne auch schon durchdiskutiert.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass man sich an den Werten aus Bayern und dem Bund orientiert.

Schneewitchen

Zitat von: Zerot in Heute um 07:43Da kommt der DH ganz leicht aus der Nummer - indem er das zu berücksichtigende Partnereinkommen entsprechend erhöht.

Was ich vernommen habe, werden solche Pläne auch schon durchdiskutiert.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass man sich an den Werten aus Bayern und dem Bund orientiert.

Das fiktive Partnereinkommen wird der "Hit" unter den Dienstherren werden. Da wird dann auch in Zukunft ganz real das fiktive Partnereinkommen auch immer schön erhöht werden. Damit können dann die maßlosen Forderungen der Beamtenkaste schön nach Bedarf gedeckelt werden.

Von dem fiktiven Partnereinkommen, welches der Bund ansetzt, träumt meine Frau nur. Aber das schöne an einer Fiktion ist ja halt, dass sie mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben muss...

In NRW wird ja derzeit ein fiktives Partnereinkommen in Höhe eines Minijobs berücksichtigt. Mit Blick auf den Bund und auf Bayern wird man da sicher jetzt auch noch ordentlich was drauf packen, um das Ergebnis der anstehenden Besoldungsneuberechnung optimieren zu können. Es bleibt spannend...

Einen guten Morgen aus NRW......

LehrerBW

Zitat von: Zerot in Heute um 07:43Da kommt der DH ganz leicht aus der Nummer - indem er das zu berücksichtigende Partnereinkommen entsprechend erhöht.

Was ich vernommen habe, werden solche Pläne auch schon durchdiskutiert.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass man sich an den Werten aus Bayern und dem Bund orientiert.

Würde mich freuen wenn man sich daran orientiert um dann nach Bayern die zweithöchste Besoldung zu haben.
Momentan ist es ja so, dass wir in BW im gD unf hD trotz des zweithöchsten MÄE eine unterdurchschnittliche Besoldung haben.
Dank dem abschmelzenden 2. Kindbetrag
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/251031/3/

Bei mir in A13 ist Bayern mit satten 5000€ drüber und Sachsen sogar mit knapp 7000€ O_o
Ein Unding!

Ozymandias

Kurz zur Ehegattenbeihilfe:
Andere Bundesländer haben diese Dynamisierung bereits länger.
Da sind es teilweise schon fast 24k statt 20k.

Diese Dynamisierung wird m.W. auch in Bayern benutzt um automatisch das Partnereinkommen höher zu setzen.
Daher insgesamt für Leute die das in Anspruch nehmen, eher überhaupt kein Vorteil.

LehrerBW

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/staatsmodernisierung-gelingt-nur-mit-attraktivem-oeffentlichem-dienst-und-motivierten-beschaeftigten/

"Enttäuschend sei zudem, dass im Koalitionsvertrag weder eine allgemeine Reduzierung der 41-Stunden-Woche noch ein Lebensarbeitszeitkonto vorgesehen ist – obwohl in der Vergangenheit zumindest ein Lebensarbeitszeitkonto zugesagt war, allerdings nicht umgesetzt wurde. Damit werde Vertrauen verspielt. Auch zur verfassungskonformen Alimentation und zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts fehle es an klaren, rechtssicheren Aussagen."

Man kann nur hoffen, dass sie sich in dieser Sache mal stark machen.