Koalitionsverhandlungen - Auswirkungen auf Beamte BW

Begonnen von BEAliMenTER, 27.04.2026 08:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

RichterBW84

Der KOA-Vertrag enthält für die Beamten folgende Passagen:

"Wir bekennen uns weiterhin zum Berufsbeamtentum als Säule des demokratischen
Rechtsstaats. Im Dienst- und Beamtenrecht schaffen wir die Voraussetzungen
für effiziente Aufgabenwahrnehmung, einen zielgerichteten, lageorientierten
Einsatz der Beschäftigten und eine verbesserte Führungskultur.
In diesem Zusammenhang prüfen wir auch Fragen der Personalauswahl, des
Beurteilungswesens, streben eine Modernisierung des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Bezug auf Unterschiede zum Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) an und reduzieren Freistellungspflichten
innerhalb des Landespersonalvertretungsgesetzes." (S. 15)


"Attraktiver öffentlicher Dienst
Unser Land lebt von seinen engagierten Beschäftigten. Mit dem 4-Säulen-Modell
sowie den zeit- und wirkungsgleichen Übertragungen der Tarifabschlüsse
der letzten Jahre haben wir ein wirkungsvolles Zeichen für faire und verfassungskonforme
Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten gesetzt.
Im Zuge
der Umsetzung der geplanten Reformen auf Bundesebene prüfen wir, inwieweit
beschlossene Maßnahmen auf Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg
übertragen werden.
Dabei prüfen wir, ob eine Dynamisierung der Einkünftegrenze
der Beihilfeberechtigten
in Höhe der jährlichen Rentensteigerung angezeigt
ist und ob wir die Kostendämpfungspauschale für Anwärterinnen und
Anwärter halbieren
.
[...]
Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamten reduzieren wir die Arbeitszeit
auf 40 Wochenstunden
.
Wir prüfen für Beschäftigte, die ein Startup gründen oder unternehmerische
Ideen verwirklichen wollen, eine fünfjährige Rückkehrmöglichkeit in den öffentlichen
Dienst bzw. in das Beamtenverhältnis, um Innovationskraft, Gründergeist
und den Transfer neuer Ideen zu fördern.
Im Landesreisekostengesetz erhöhen wir das Kilometergeld bei berechtigtem
dienstlichem Interesse auf 45 Cent je Kilometer." (S. 13)

"Freiwillig länger arbeiten: Die reguläre Altersgrenze für Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten bleibt bestehen
. Eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit
soll bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich sein, wenn die Polizeibeamtin
oder der Polizeibeamte und die Dienststelle zustimmen und keine dienstlichen
oder in der Person liegenden Gründe dem entgegenstehen.

4-Säulen-Modell: Rund 25.000 Polizistinnen und Polizisten sind in Baden-Württemberg
für unsere Sicherheit im Einsatz. Ihr Beruf ist anspruchs- und verantwortungsvoll.
Das verdient echte Wertschätzung, auch in der Besoldung. Mit
der Einführung des 4-Säulen-Modells haben wir gezielt die unteren und mittleren
Besoldungsgruppen gestärkt. Im nächsten Schritt wollen wir nun für eine
bessere Durchschlüsselung bis zur Besoldungsgruppe A 14
sorgen, um so die
Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Das unübersichtliche Zulagenwesen
wollen wir einer Prüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und angemessenen
Erhöhung unterziehen.

Bewährungsaufstieg: Der Polizeiberuf ist ein Erfahrungsberuf. Daher soll die
Erstverwendung im höheren Dienst für einen angemessenen Zeitraum in einer
operativen Tätigkeit erfolgen. Wir wollen ein temporäres Programm auflegen
und einen Bewährungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst bis max.
A 14 für Personen mit mindestens 33 Dienstjahren ermöglichen." (S. 69)

LehrerBW

Bei R1 sollen die ersten beiden Erfahrungsstufen gestrichen werden.

Ich persönlich finde die Aussagen enttäuschend und nichtssagend.
Man geht anscheinend davon aus, dass das bisherige 4 Säulenmodell verfassungsgemäß ist, obwohl es das mit den abschmelzenden Zuschlägen für Kind 2 erkennbar nicht ist 🤬
Von einer Angleichung nach den Parametern der neuen Rechtsstprechung durch das BVerfG ist keine Rede.
Sehr enttäuschend von diesem scheiß Verein.

RichterBW84

Merci @LehrerBW:

"Einstieg in die Justiz: Eine moderne Justiz muss auch im Wettbewerb um die
besten Köpfe bestehen. Deshalb werden wir die ersten beiden Erfahrungsstufen
in der Besoldungsstufe R1 streichen.
Zur Erleichterung des Berufseinstiegs in den höheren Justizdienst werden wir
in den ersten sechs Monaten ein abgesenktes Deputat ermöglichen und für ein
praxisnahes Fortbildungsangebot sorgen. " (S. 81)


Aloaboy

Zitat von: RichterBW84 in Heute um 12:26Der KOA-Vertrag enthält für die Beamten folgende Passagen:

"Wir bekennen uns weiterhin zum Berufsbeamtentum als Säule des demokratischen
Rechtsstaats. Im Dienst- und Beamtenrecht schaffen wir die Voraussetzungen
für effiziente Aufgabenwahrnehmung, einen zielgerichteten, lageorientierten
Einsatz der Beschäftigten und eine verbesserte Führungskultur.
In diesem Zusammenhang prüfen wir auch Fragen der Personalauswahl, des
Beurteilungswesens, streben eine Modernisierung des Tarifvertrags für den
öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Bezug auf Unterschiede zum Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) an und reduzieren Freistellungspflichten
innerhalb des Landespersonalvertretungsgesetzes." (S. 15)


"Attraktiver öffentlicher Dienst
Unser Land lebt von seinen engagierten Beschäftigten. Mit dem 4-Säulen-Modell
sowie den zeit- und wirkungsgleichen Übertragungen der Tarifabschlüsse
der letzten Jahre haben wir ein wirkungsvolles Zeichen für faire und verfassungskonforme
Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten gesetzt.
Im Zuge
der Umsetzung der geplanten Reformen auf Bundesebene prüfen wir, inwieweit
beschlossene Maßnahmen auf Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg
übertragen werden.
Dabei prüfen wir, ob eine Dynamisierung der Einkünftegrenze
der Beihilfeberechtigten
in Höhe der jährlichen Rentensteigerung angezeigt
ist und ob wir die Kostendämpfungspauschale für Anwärterinnen und
Anwärter halbieren
.
[...]
Für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamten reduzieren wir die Arbeitszeit
auf 40 Wochenstunden
.
Wir prüfen für Beschäftigte, die ein Startup gründen oder unternehmerische
Ideen verwirklichen wollen, eine fünfjährige Rückkehrmöglichkeit in den öffentlichen
Dienst bzw. in das Beamtenverhältnis, um Innovationskraft, Gründergeist
und den Transfer neuer Ideen zu fördern.
Im Landesreisekostengesetz erhöhen wir das Kilometergeld bei berechtigtem
dienstlichem Interesse auf 45 Cent je Kilometer." (S. 13)

"Freiwillig länger arbeiten: Die reguläre Altersgrenze für Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamten bleibt bestehen
. Eine freiwillige Verlängerung der Dienstzeit
soll bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter möglich sein, wenn die Polizeibeamtin
oder der Polizeibeamte und die Dienststelle zustimmen und keine dienstlichen
oder in der Person liegenden Gründe dem entgegenstehen.

4-Säulen-Modell: Rund 25.000 Polizistinnen und Polizisten sind in Baden-Württemberg
für unsere Sicherheit im Einsatz. Ihr Beruf ist anspruchs- und verantwortungsvoll.
Das verdient echte Wertschätzung, auch in der Besoldung. Mit
der Einführung des 4-Säulen-Modells haben wir gezielt die unteren und mittleren
Besoldungsgruppen gestärkt. Im nächsten Schritt wollen wir nun für eine
bessere Durchschlüsselung bis zur Besoldungsgruppe A 14
sorgen, um so die
Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern. Das unübersichtliche Zulagenwesen
wollen wir einer Prüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und angemessenen
Erhöhung unterziehen.

Bewährungsaufstieg: Der Polizeiberuf ist ein Erfahrungsberuf. Daher soll die
Erstverwendung im höheren Dienst für einen angemessenen Zeitraum in einer
operativen Tätigkeit erfolgen. Wir wollen ein temporäres Programm auflegen
und einen Bewährungsaufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst bis max.
A 14 für Personen mit mindestens 33 Dienstjahren ermöglichen." (S. 69)


Ich finde eine Dynamisierung der Einkünftegrenze der Beihilfeberechtigten sehr schwierig. Denn knüpft man das fiktive Partnereinkommen an genau diese Grenze, umgeht man solange das Partnereinkommen nicht gekippt wird, die angemessene Besoldung je nach belieben.

Erfreulich dagegen ist, dass die Reisekosten um 10 cent erhöht werden.