Feiertagszuschläge VKA

Begonnen von poing, 18.05.2026 10:42

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poing

Moin,

meine Frage dreht sich um die Feiertagszuschlage im Tvöd vka. Wer regelt ob die Feiertagsarbeit mit oder ohne Freizeitausgleich zu leisten ist. in einer Dienstvereinbarung oder wo?

SozPädinJH

Bei uns entscheidet das jeder Mitarbeitende individuell selber.

Passierschein A 38

Zitat von: poing in 18.05.2026 10:42Moin,

meine Frage dreht sich um die Feiertagszuschlage im Tvöd vka. Wer regelt ob die Feiertagsarbeit mit oder ohne Freizeitausgleich zu leisten ist. in einer Dienstvereinbarung oder wo?

Eigentlich ergibt sich das aus der Tarifsystematik.

Ziel der Tarifvertragsparteien war es meiner Ansicht nach, den Arbeitnehmer möglichst nah an der 39h Woche zu halten. Weder der AG noch der AN sollten Interesse an einer Kumulierung der Wochenarbeitszeit haben (heißt, du hast nicht 39h sondern 47h, 55h oder gar 63h in der Woche gearbeitet), das hält man aufgrund der Belastung ja nicht lange durch (wenn man sich die Überstunden komplett ausbezahlen lässt).

Das war allerdings ein Ausflug in die Tarifsystematik.

Am einfachsten sprichst du das einfach mit deinem Vorgesetzten ab.
Vielleicht bleibst du einfach einen Tag zu Hause und lässt dir nur die Überstundenzuschläge nach §8 ausbezahlen.

Passierschein A 38

Zitat von: Passierschein A 38 in 31.05.2026 15:19Eigentlich ergibt sich das aus der Tarifsystematik.

Ziel der Tarifvertragsparteien war es meiner Ansicht nach, den Arbeitnehmer möglichst nah an der 39h Woche zu halten. Weder der AG noch der AN sollten Interesse an einer Kumulierung der Wochenarbeitszeit haben (heißt, du hast nicht 39h sondern 47h, 55h oder gar 63h in der Woche gearbeitet), das hält man aufgrund der Belastung ja nicht lange durch (wenn man sich die Überstunden komplett ausbezahlen lässt).

Das war allerdings ein Ausflug in die Tarifsystematik.

Am einfachsten sprichst du das einfach mit deinem Vorgesetzten ab.
Vielleicht bleibst du einfach einen Tag zu Hause und lässt dir nur die Überstundenzuschläge nach §8 ausbezahlen.

Ach ja, der Tarifsystematik folgend sollten die 100% aus den 135% Feiertagszuschlag als Ausgleichstag genommen werden, das gleicht die besondere Belastung durch die Feiertagsarbeit sinnvoll aus.
Meiner Ansicht nach legt der AG die Regularien vorher fest (Bezahlung oder Ausgleichstag, wann muss der AT genommen werden) und stimmt dann die Lage des Ausgleichstag gemäß der tariflichen Grenzen mit dem Mitarbeiter ab.