Kündigung nach Schließung Dienststelle

Begonnen von Betroffener45, 04.05.2026 13:11

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Betroffener45

Hallo liebe Mitforisten,
ich bin seit 10 Jahren Beschäftigter mit unbefristetem AV (E11, allgemeiner Verwaltungsdienst) in einer oberen Landesbehörde (ca. 1000 Mitarbeiter) mit mehreren Außen- bzw. Dienststellen. Meine Dienststelle wird nun zum 31.07.26 geschlossen und es stellt sich die Frage der Anschlussverwendung.
Bislang gilt die Parole, dass für die Mitarbeiter sozialverträgliche Lösungen gefunden werden sollen. Allerdings möchte ich gerne wissen, ob hier im denkbar ungünstigsten Szenario auch Kündigungen (betriebsbedingt bzw. Änderungskündigungen) möglich wären und was es dabei rechtlich zu beachten gilt. In meinem Arbeitsvertrag ist kein bestimmter Arbeitsort enthalten.


cyrix42

Moin,

da dein Arbeitgeber nicht die einzelne Dienststelle sonder das Land ist, gäbe es nur dann die Möglichkeit einer betriebsbedingten Kündigung, wenn man dir im ganzen Land keine Aufgaben zuweisen könnte, die deiner Entgeltgruppe entsprechen. Gerade im allgemeinen Verwaltungsdienst wird man von entsprechenden Stellen doch eher haufenweise haben. Je nach Bundesland kann das dann aber natürlich längere Fahrtstrecken o.Ä. nach sich ziehen...

Betroffener45

Es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit hier der AG tatsächlich prüfen muss, ob im ganzen Land keine Alternativen vorhanden sind oder ob diese Prüfung auf die entsprechende Behörde zu beschränken ist.

Mittlerweile verdichten sich die Hinweise, dass eine Sozialplan aufgestellt werden soll und mögliche Kündigungen mit Abfindungen im Gespräch sind. Angeblich wären tatsächlich keine Stellen vorhanden, um das Personal aus unserer Dienststelle unterzubringen.

Komme wohl nicht um einen Fachanwalt herum, der hier zumindest mal eine Beratung durchführen kann.   

MoinMoin

Zitat von: Betroffener45 in Gestern um 06:33Es stellt sich natürlich die Frage, inwieweit hier der AG tatsächlich prüfen muss, ob im ganzen Land keine Alternativen vorhanden sind oder ob diese Prüfung auf die entsprechende Behörde zu beschränken ist.
Du hast keinen Vertrag mit der Behörde, sondern mit dem Arbeitgeber. Mir ist nicht bekannt, dass der AG sich auf einen Standort beschränken darf bei einer betriebsbedingten Kündigung.
ZitatAngeblich wären tatsächlich keine Stellen vorhanden, um das Personal aus unserer Dienststelle unterzubringen.
Klingt unglaubwürdig. Außer wenn diese Aufgaben der Landesbehörde nachweislich wegfallen.

E15TVL

Nur weil die Dienststelle geschlossen wird, heißt das ja erst einmal noch nicht, dass deine Aufgaben wegfallen. Wie realistisch ist es, dass du deine Aufgabe exakt so an einer anderen Dienststelle weitermachen könntest?

Betroffener45

Die Aufgaben an sich fallen nicht weg, lediglich unser Standort wird geschlossen. Es gibt weitere Standorte im Land, die die gleichen Aufgaben erfüllen. Allerdings gibt es dort keine freie Stellen.

Kommende Woche stehen Einzelgespräche an, da wird mutmaßlich näheres bekannt.

MoinMoin

Zitat von: Betroffener45 in Gestern um 06:50Die Aufgaben an sich fallen nicht weg, lediglich unser Standort wird geschlossen. Es gibt weitere Standorte im Land, die die gleichen Aufgaben erfüllen. Allerdings gibt es dort keine freie Stellen.
Und wer macht die Aufgabe, die von euch gemacht wurden? Das Bestandspersonal an den anderen Standorten? Die KI? Das muss der AG erstmal darlegen, wie er das bewälltigen will.
Also ich kenne es so: wenn die eine betriebsbedingte Kündigung machen (und keine Auflösungsvertrag mit Abfindung oder/und Verzichtsklausel) und dann Stellen an anderen Standorten ausschreiben, dann kann man sich locker wieder in den Vertrag reinklagen.

Rowhin

Und wer übernimmt dann eure Aufgaben? Die Kolleginnen und Kollegen an den anderen Dienststellen? Oder wird die Aufgabe insgesamt weniger gebraucht?

Normalerweise würden doch dann zumindest ein paar Stellen an den anderen Standorten ausgeschrieben. Und da hast du dann gute Chancen, sofern es für dich in Frage kommt.

Betroffener45

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 06:54Und wer macht die Aufgabe, die von euch gemacht wurden? Das Bestandspersonal an den anderen Standorten? Die KI? Das muss der AG erstmal darlegen, wie er das bewälltigen will.
Also ich kenne es so: wenn die eine betriebsbedingte Kündigung machen (und keine Auflösungsvertrag mit Abfindung oder/und Verzichtsklausel) und dann Stellen an anderen Standorten ausschreiben, dann kann man sich locker wieder in den Vertrag reinklagen.

Das Bestandspersonal an den anderen Standorten soll diese Aufgaben tatsächlich künftig mit übernehmen da angeblich ausreichend Kapazitäten vorhanden.

Ich kann mir aktuell auch noch nicht so richtig vorstellen, wie das Land hier Kündigungen wirksam begründen will da tatsächlich zwar aktuell kaum Stellen ausgeschrieben sind, aber doch immer wieder welche hinzukommen.

Vielen Dank schonmal für die wertvollen Hinweise und Ausführungen. Ich halte euch auf dem Laufenden.