Verbeamtung Hamburg § 4 HmbLVO-AllgD

Begonnen von HamburgerJung, Heute um 08:37

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

HamburgerJung

Liebe alle,

meine Verbeamtung über § 4 Abs. 3a HmbLVO-AllgD wurde abgelehnt.

Ich habe im Master Logistikmanagement studiert und nach Auffassung des Ernennungsreferats ist dies kein "Hochschulstudium mit dem Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Verwaltungs-, Politik- oder Geschichtswissenschaften".
Das ist doch aber ein wirtschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt.

Gibt es hier jmd. mit Erfahrungen und ob hier ein Widerspruch sinnvoll ist?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße

GoodBye

Sei froh, dass man dir die Entscheidung abgenommen hat und suche dir einen vernünftigen Arbeitgeber.

Logistik gibt es ja einiges in HH.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

HamburgerJung

Ich würde aber gerne bleiben weil ich grundsätzlich zufrieden bin :-)


GoodBye

Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass späte Erkenntnis teuer wird.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Squad

Ich glaub, du kannst da nicht viel machen. :( Verbeamtung ist nicht etwas, auf das du Anspruch hast. Der Dienstherr darf entscheiden, wenn er für "würdig" erachtet.

Verfassungsmäßige

Ich kann mich aus eigener Erfahrung anschließen, seh froh, dass du Hamburg nicht als zukünftigen Dienstherren hast

HamburgerJung

Puh, das klingt ja düster.

Naja dann brauchen die auch nicht fortwährend über Nachwuchsprobleme meckern.

unfassbar.

HamburgerJung

Zitat von: Squad in Heute um 09:21Ich glaub, du kannst da nicht viel machen. :( Verbeamtung ist nicht etwas, auf das du Anspruch hast. Der Dienstherr darf entscheiden, wenn er für "würdig" erachtet.

Mein direkter Dienstherr möchte mich verbeamten. abgelehnt hat das Personalamt.....

Squad

Zitat von: HamburgerJung in Heute um 10:43Mein direkter Dienstherr möchte mich verbeamten. abgelehnt hat das Personalamt.....

einen "direkten DH" gibt es nicht. Der Dienstherr ist die FHH und das Personalamt ist die oberste Dienstbehörde.
Möglicherweise meinst du deine Vorgesetzten, aber auch die sind an das Personalamt gebunden.

HamburgerJung

ich meinte damit meine Behörde, aber ja. du hast recht.
Naja dann schau ich mich nun nach 6 Jahren wohl mal um.