Toiletten Kontrolle

Begonnen von jasperuwe, Gestern um 12:12

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jasperuwe

Liebe Forumsfreunde,

ich bin als Pförtner in einer kleinen Stadt in NRW eingestellt und arbeite in einer städtischen Einrichtung (welche Unterkunft, möchte ich anonym halten). Zu meinen Aufgaben gehört unter anderem, darauf zu achten, dass sich alle an die Hausordnung halten.

Bei unseren Kontrollgängen ist uns die Unsauberkeit der Sanitäranlagen schon öfter aufgefallen, obwohl diese täglich gereinigt werden. Die Gerüche führen dann auch zu Würgereiz. :(
Aufgrund der unhygienischen Zustände der Sanitäranlagen (Toiletten) im Gebäude soll ich nun überprüfen, wer die Toiletten benutzt hat und ob sie anschließend sauber verlassen wurden.

Ich persönlich finde es eine Unverschämtheit seitens des Arbeitgebers, dass wir die Toilettenkabinen kontrollieren müssen, nachdem die Toilette benutzt wurde.So etwas anzuordnen, finde ich unzumutbar.
Je nachdem, wie man die Toilette vorfindet, ist der Würgereiz vorprogrammiert.

Ist das eigentlich eine zumutbare Arbeit?
Muss ich solchen Kontrollen Folge leisten?
Wenn ich die Toiletten nicht ständig kontrolliere, ist das Arbeitsverweigerung?


Gruß Jasper

Tagelöhner

Sachen gibt's  ;D . Der Arbeitgeber darf grundsätzlich Tätigkeiten anweisen, die du ihm per Entgeltgruppe/Arbeitsvertrag und Direktionsrecht schuldest. Gegen Geruchsbelästigung gibt es ja Hilfsmittel, die muss er dir womöglich zur Verfügung stellen, damit es zumutbar bleibt.

Und ansonsten musst du dich halt mal wegen Würgereiz/Ekel vor der Toilette erbrechen und bist dann halt AU. Dann kommt der AG vielleicht auch zu einer neuen Bewertung.  ;D
Nur mit ausgeprägtem Sinn für Humor weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

MeTe

Das klingt mir ja auch einigermaßen Kurios bist, pardon, fast schon witzig (ja ich weiß, für dich ist das sicher nicht lustig).

Denke durchaus dass das zulässig ist denn du sagst ja selbst, dass die Überwachung der Hausordnungs-Einhaltung explizit dein Aufgabengebiet ist. Und wenn für die Erfüllung dieser dir explizit übertragenen Aufgabe eine solche Kontrolle notwendig bzw. unumgänglich ist (was sie anscheinend ja ist) dann dürfte erstmal nichts grundsätzlich dagegen sprechen. Die Durchsetzugn der Hausordnugn ist ja nunmal deine Aufgabe und genau das machst du durch die Kontrolle.

Was die Zumutbarkeit angeht sehe ich das aber ähnlich wie mein Vorredner. Der AG muss dir die nötige Ausstattung dafür bereitstellen wenn es denn ansonsten unzumutbar ist - was ich nicht beurteilen kann.

Ich würde daher sagen: Grundsätzlich in Ordnung. Ob einfach so ohne irgendwelche Hilfsmittel (was weiß ich was es da so gibt) - weiß ich nicht. Aber das ist natürlich nur meine Einschätzung.

FearOfTheDuck

Ich versuche mir gerade die Regelungen dazu innerhalb einer Hausordnung vorzustellen. Aber gut, hierzulande muss halt jeder Scheiß geregelt sein. ;) Naja, wenn der gesunde Menschen-An-und-Verstand abhanden gekommen ist.

Dass der AG dir das darüber hinaus anordnen kann, würde ich bei deiner vermutlichen EG nicht ausschließen.
Unzumutbar halte ich da für zu hochgegriffen, immerhin müssen andere den Unrat tatsächlich beseitigen.

Wie der AG sich allerdings durch diese Maßnahme Erfolg verschaffen will, ist mir schleierhaft. Er kann ja nicht ernsthaft erwarten, dass du neben deinen Aufgaben jedem einzelnen Kakadu hinterherschnüffelst.