Toiletten Kontrolle

Begonnen von Pitus, 08.05.2026 12:12

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Pitus

Liebe Forumsfreunde,

ich bin als Pförtner in einer kleinen Stadt in NRW eingestellt und arbeite in einer städtischen Einrichtung (welche Unterkunft, möchte ich anonym halten). Zu meinen Aufgaben gehört unter anderem, darauf zu achten, dass sich alle an die Hausordnung halten.

Bei unseren Kontrollgängen ist uns die Unsauberkeit der Sanitäranlagen schon öfter aufgefallen, obwohl diese täglich gereinigt werden. Die Gerüche führen dann auch zu Würgereiz. :(
Aufgrund der unhygienischen Zustände der Sanitäranlagen (Toiletten) im Gebäude soll ich nun überprüfen, wer die Toiletten benutzt hat und ob sie anschließend sauber verlassen wurden.

Ich persönlich finde es eine Unverschämtheit seitens des Arbeitgebers, dass wir die Toilettenkabinen kontrollieren müssen, nachdem die Toilette benutzt wurde.So etwas anzuordnen, finde ich unzumutbar.
Je nachdem, wie man die Toilette vorfindet, ist der Würgereiz vorprogrammiert.

Ist das eigentlich eine zumutbare Arbeit?
Muss ich solchen Kontrollen Folge leisten?
Wenn ich die Toiletten nicht ständig kontrolliere, ist das Arbeitsverweigerung?


Gruß Jasper

Tagelöhner

Sachen gibt's  ;D . Der Arbeitgeber darf grundsätzlich Tätigkeiten anweisen, die du ihm per Entgeltgruppe/Arbeitsvertrag und Direktionsrecht schuldest. Gegen Geruchsbelästigung gibt es ja Hilfsmittel, die muss er dir womöglich zur Verfügung stellen, damit es zumutbar bleibt.

Und ansonsten musst du dich halt mal wegen Würgereiz/Ekel vor der Toilette erbrechen und bist dann halt AU. Dann kommt der AG vielleicht auch zu einer neuen Bewertung.  ;D
Nur mit ausgeprägtem Sinn für Humor weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

MeTe

Das klingt mir ja auch einigermaßen Kurios bist, pardon, fast schon witzig (ja ich weiß, für dich ist das sicher nicht lustig).

Denke durchaus dass das zulässig ist denn du sagst ja selbst, dass die Überwachung der Hausordnungs-Einhaltung explizit dein Aufgabengebiet ist. Und wenn für die Erfüllung dieser dir explizit übertragenen Aufgabe eine solche Kontrolle notwendig bzw. unumgänglich ist (was sie anscheinend ja ist) dann dürfte erstmal nichts grundsätzlich dagegen sprechen. Die Durchsetzugn der Hausordnugn ist ja nunmal deine Aufgabe und genau das machst du durch die Kontrolle.

Was die Zumutbarkeit angeht sehe ich das aber ähnlich wie mein Vorredner. Der AG muss dir die nötige Ausstattung dafür bereitstellen wenn es denn ansonsten unzumutbar ist - was ich nicht beurteilen kann.

Ich würde daher sagen: Grundsätzlich in Ordnung. Ob einfach so ohne irgendwelche Hilfsmittel (was weiß ich was es da so gibt) - weiß ich nicht. Aber das ist natürlich nur meine Einschätzung.

FearOfTheDuck

Ich versuche mir gerade die Regelungen dazu innerhalb einer Hausordnung vorzustellen. Aber gut, hierzulande muss halt jeder Scheiß geregelt sein. ;) Naja, wenn der gesunde Menschen-An-und-Verstand abhanden gekommen ist.

Dass der AG dir das darüber hinaus anordnen kann, würde ich bei deiner vermutlichen EG nicht ausschließen.
Unzumutbar halte ich da für zu hochgegriffen, immerhin müssen andere den Unrat tatsächlich beseitigen.

Wie der AG sich allerdings durch diese Maßnahme Erfolg verschaffen will, ist mir schleierhaft. Er kann ja nicht ernsthaft erwarten, dass du neben deinen Aufgaben jedem einzelnen Kakadu hinterherschnüffelst.

Tri

Zitat von: jasperuwe in 08.05.2026 12:12..im Gebäude soll ich nun überprüfen, wer die Toiletten benutzt hat und ob sie anschließend sauber verlassen wurden.

Also das ansich finde ich arbeitsrechtlich viel fragwürdiger, also nicht das du dies tun sollst, sondern das die Toilettengänge "personengenau" überwacht werden sollen...  das ist ein hoher Eingriff in die Würde/Privatsphäre!

Wurde der Personarat hierbei einbezogen? Wie intensiv wurde versucht mit milderen Mitteln das Problem zu lösen?

Es ist jedenfalls mindestens dünnes Eis.

Pitus

Hallo an alle, die sich mit meiner Frage beschäftigt haben.

In der bestehenden Hausordnung ist diese neue Aufgabe nicht vermerkt.
Für mich ist das wirklich nicht lustig und bei mehreren Toilettenräumen auf zwei Ebenen auch nicht umzusetzen.
Bei dieser kuriosen bis witzigen Anordnung stellt sich wirklich die Frage, ob das einen hohen Eingriff in die Würde und Privatsphäre darstellt.
Die restlichen wichtigen Aufgaben, die ich zu erledigen und zu beachten habe, werden dann vernachlässigt, was eher kontraproduktiv ist. 

Schönen Sonntag,
Jasper

clarion

Was sind denn mildere Mittel, um einen Schweineigel zu finden? Aber unfassbar, mit was sich Erwachsene Menschen notgedrungen beschäftigen müssen. Die Situation ist doch weder für den TE, die Kollegen und erst recht nicht für die Reinigungskräfte erträglich.

Petar T.

#7
In der Hausordnung wird aber sinngemäß stehen, dass man die Toiletten sauber hinterlassen soll. Falls nicht, kann das jederzeit ergänzt werden. Und wenn man das nicht überarbeiten möchte, weist man den Pförtner entweder mündlich oder schriftlich an, die Toiletten zu kontrollieren, so wie es dein Arbeitgeber getan hat.

Es gibt keine rechtliche Regelung, die deine Verweigerungshaltung stützen würde. Wenn es für andere Menschen zumutbar ist, vollge********e Toiletten zu reinigen, kann es nicht unzumutbar sein, einen kurzen Blick zu riskieren.

Wenn andere wichtige Arbeiten liegenbleiben, welche das auch sein mögen, ist das Problem des Arbeitgebers, der dies bei seiner Entscheidung bedacht haben wird. Wenn es Probleme bei der organisatorischen Umsetzung gibt, also du bspw. gar nicht mitbekommst, wer ****** geht, wendest du dich zur Lösung an deinen Vorgesetzten.

Möglicherweise könnte man den Nutzern der Unterkunft erläutern, wie man Toiletten sauber hinterlässt. Einfach mal einen Sozialarbeiter anfordern, wenn ihr keinen eigenen habt, dann tun die auch mal etwas sinnvolles für ihr Geld.

Über wie viele Nutzer bzw. Toilettengänge sprechen wir denn täglich?

Vollstrecker

Kannst du von deinem Arbeitsplatz einsehen, wer wann auf Toilette geht?
Vielleicht kannst du es ja gar nicht sehen....

Mein Vorredner hat es zwar recht hart, aber richtig gesagt. Wenn andere Menschen den Mist wegmachen müssen, dann könnte es für dich auch zumutbar sein, dies "nur" zu kontrollieren.
Wobei...du hast gesagt, du bist Pförtner. Habt ihr keinen Hausdienst / Hausmeister da? Für mich wäre es eher eine Aufgabe für die. Demnächst kontrollierst du noch Seifenspender und Papierhandtücher.

Wenn ich mir mal die allgemeine Tätigkeitsbeschreibung für einen Pförtner anschaue, dann ist da nichts bei, woraus man ableiten könnte, dass du Klos inspizieren und die Kacker identifizieren sollst.  ;)

Geh zum Personalrat.  ;)

Tri

Zitat von: clarion in Gestern um 07:04Was sind denn mildere Mittel, um einen Schweineigel zu finden? Aber unfassbar, mit was sich Erwachsene Menschen notgedrungen beschäftigen müssen. Die Situation ist doch weder für den TE, die Kollegen und erst recht nicht für die Reinigungskräfte erträglich.

Mildere Mittel sind nicht unbedingt welche um Ihn/Sie ausfindig zu machen, jedoch ihn möglicherweise zu sensibilisieren, das die Person ihr falsches Verhalten abstellt:

  • Erinnerung an die Hausordnung und gegenseitige Rücksichtnahme
  • Deutlich/Besser sichtbare Hygienhinweise/Aushänge
  • Allgemeine Rundmail oder Ansprache an alle Nutzer ohne Personalisierung
  • Erinnerung durch Vorgesetzte. ans Personal, an die Hausordnung und gegenseitige Rücksichtnahme
  • Allgemeine Sensibilisierung für Hygiene
  • Temporäre Zugangsbeschränkung für externe Nutzer
  • Ankündigung verstärkter allgemeiner Kontrollen, wenn es keine Besserung geben sollte
  • Ggf. als letzte Stufe vorher: Ankündigen personengenau zu kontrollieren, wenn es keine Besserung gibt! Aber hierbei sollte man vorher alles rechtlich geklärt haben, ob man dies wirklich darf, ob alles Bedingungen dazu erfüllt sind!

Rheini

Evtl. ergibt sich ja ein Unterschied ob es Kollegen sind oder Besucher.

Abgesehen das es grundsätzlich keinen Unterschied macht wer es ist, ergeben sich unterschiedliche Lösungsansätze.

Bubi11

Hilft vielleicht ein Schild "Dieser Bereich ist Video überwacht! Haltet die Toilette sauber!"?

Petar T.

Laut TE handelt es sich um eine Unterkunft.
Es folgen zwei Mutmaßungen. Erstens: es gibt separate Toiletten für das Personal. Zweitens: das Problem besteht bei den durch die Bewohner genutzten Sanitäranlagen.
Daher dürften Vorschläge wie Rundmails oder Zugangsbeschränkungen ins Leere laufen.

Tri

Zitat von: Bubi11 in Gestern um 08:31Hilft vielleicht ein Schild "Dieser Bereich ist Video überwacht! Haltet die Toilette sauber!"?

Auch der bloße Eindruck einer Videoüberwachung, etwa durch Hinweisschilder (oder Kameraattrappen), kann bereits einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Deshalb sind solche Maßnahmen grundsätzlich nur zulässig, wenn auch eine echte Videoüberwachung unter vergleichbaren Umständen rechtlich zulässig wäre.

Tri

Zitat von: Petar T. in Gestern um 08:48Laut TE handelt es sich um eine Unterkunft.

Oh tatsächlich, das habe ich so gar nicht wahrgenommen.

Da wäre eine möglicherweise verhältnismäßigere Lösung statt direkter personenbezogener Überwachung ein kontrollierter Zugang zu den Sanitäranlagen, z. B. über eine Schlüsselausgabe beim Pförtner. Damit würde nicht unmittelbar der Toilettengang selbst überwacht, sondern lediglich der Zugang organisiert.

So ließe sich bei gemeldeten Verschmutzungen (durch Folgenutzer) der mögliche Nutzerkreis zumindest schneller eingrenzen, ohne eine permanente Kontrolle oder Protokollierung aller Toilettengänge einzuführen. Das wäre datenschutzrechtlich und im Hinblick auf die Privatsphäre deutlich weniger eingriffsintensiv als eine direkte Überwachung ,,wer wann auf welcher Toilette war", könnte aber im Ergebnis das selbe liefern.