Stufe beim wechsel zum Beamten

Begonnen von PR, 13.05.2026 11:16

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PR

Hallo Kollegen. Ich habe mal eine kleine Frage die mir gestellt worden ist.

Eine Kollegin ist hier im Sozialamt (Landkreis) beschäftigt und halt als VfA gerade eine E9a Stelle, Stufe 5 inne. Der AII war bislang kaum Thema, da die Stellen mit einem ,,großen" benefit (E10 +) mit einem hohen Maß an Leistungsbereitschaft seitens des AG verknüpft sind. Daher kam das bislang für die Kollegin nicht in Betracht.

Die Verwaltung stellt nun jedoch wieder Beamte als Studenten ein und da Kinder und Ehemann im Hintergrund sind, könnte es sich fiskalisch schon mit den Zuschlägen lohnen, ein Studium durchzuziehen.

Im Sozialamt sind viele Stellen Vakant und auch mit A10 (E9b) bewertet.

Ich kenne mich jedoch nur relativ gut im Tvöd aus und nicht bei den Beamten. Daher meine Frage bei der erstmaligen Festsetzung der Stufe. Da hier eine neue Stelle, bzw. Amt verliehen wird, beginnt die erstmalige Festsetzung bei A9 Stufe 3 oder?

Danke und viele Grüße!

Buggula

Hi.

,,Stellt als Studenten ein" - also ein Anwärter-Studium für die Laufbahn im gehobenen Dienst? Da gibt es recht magere Anwärter-Bezüge. Vor allem zu E9a Stufe 5!

Hat die Kollegin schon versucht, bei der Personalabteilung einen einfachen Antrag auf Wechsel ins Beamtenverhältnis zu stellen? Wenn die Verwaltung mit macht und die Voraussetzungen erfüllt sind, könnte das der bessere Weg sein als über ein dreijähriges Studium und danach A9 Stufe 1.

Welches Bundesland?

PR

Hallo! Es geht hier um einen LK in NRW.

Die Verwaltung will, bzw. wollte bis vor kurzem nichts von Beamten wissen. Da die Personalsituation aber immer angespannter wird, hat man nur bei der LG 2.1 umgedacht. 1.2 Beamte gibt es nur als ,,Altfälle".

Die Kollegin ist Mitte 30. Der Mann Techniker in der Privatwirtschaft.

... wir stehen mit den größeren Kommunen im Umland halt in direkter Konkurrenz. Dann wäre auch noch die ein oder andere Dienststelle des LWL, LVR oder des Landes.

Organisator

Zitat von: PR in 13.05.2026 11:16Ich kenne mich jedoch nur relativ gut im Tvöd aus und nicht bei den Beamten. Daher meine Frage bei der erstmaligen Festsetzung der Stufe. Da hier eine neue Stelle, bzw. Amt verliehen wird, beginnt die erstmalige Festsetzung bei A9 Stufe 3 oder?

Das kann verlässlich nur der Personalbereich der Dienststelle mitteilen. Insoweit würde ich einfach das Gespräch suchen und hören, welche Verbeamtungsmöglichkeiten vorhanden sind (Aufstieg oder Einstellung als Anwärter) und welche (finanziellen) Auswirkungen sich ergebn.

Johann

Liest sich für mich jetzt wie Anwärterbezüge während des Studiums und anschließend Verbeamtung nach A9 Stufe 3 (also erste Stufe der Tabelle) mit Endamt A10.

Die Familienzuschläge würden aber auch schon als Anwärter gezahlt werden. Wenn sie sich vorstellen kann, ihr Leben lang bei der Kommune zu bleiben, wäre die Verbeamtung definitiv zu empfehlen, auch wenn sie anfangs finanziell noch etwas schlechter dasteht. Auch in NRW ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten 3 Jahren das Urteil des BVerfG bemerkbar machen wird und die Bezüge deutlich steigen werden. Im Gegenzug wird bei den Tarifbeschäftigten gespart werden, die haben ohnehin keinen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung.

PR

Ja so hatte ich das mit den Anwärtern auch schon verstanden. Die Zulagen (Mietstufen- und Familienzuschlag) werden ab Tag eins gezahlt. Das Urteil vom Bundesverfassungsgericht hatte ich auch auf dem Zettel. Das kann sich echt lohnen, durch die drei Jahre mit Anwärterbezügen zu ,,quälen" und dann definitiv mehr zu verdienen als der Angestellte in E9b. Stufe 5 hin oder her, der Zuschlag für die Kids lohnt sich einfach richtig.

Mein empfinden. Ich werde die Kollegin ermutigen den Schritt zu gehen und den Mann darauf vorzubereiten.  ;)


Jonesjena

Inwieweit zeigt sich die zuständige Behörde denn Willens, einer altgedienten Mitarbeiterin ein Laufbahnstudium zu ermöglichen? Steht das überhaupt zur Debatte?

Allein aufgrund der Tatsache dass der Dienstherr/AG nun Anwärter ausbildet/einstellt, erwächst ja für Bestandskollegen keinerlei Anspruch oder was auch immer.

Wenn ich der AG wäre, würde ich einen Teufel tun und eine gut eingearbeitete Kollegin für mind 2 Jahre aus dem operativem Geschäft zurückzuziehen.

Organisator

Zitat von: Jonesjena in 13.05.2026 14:57Wenn ich der AG wäre, würde ich einen Teufel tun und eine gut eingearbeitete Kollegin für mind 2 Jahre aus dem operativem Geschäft zurückzuziehen.

Das nennt sich dann Personalentwicklung. Und hätte den Vorteil, dass der AG weiß, mit wem er es zu tun hat und den Mitarbeiter dauerhaft an sich bindet und motiviert.

PR

Danke. Du nimmst mir das Wort schon aus dem Mund. PE ist eines der aktuell wichtigsten Instrumente die der AG in dieser Zeit hat. Man muss das eigene Personal entwickeln. Sonst geht man unter.

Wie oben beschrieben stehen wir mitten in NRW unter enormen Konkurrenzdruck. Daher beschreitet ja die Verwaltung die ,,neuen" wege. Auch der berufsbegleitende Master wird bei uns voll bezahlt. Voraussetzung ist, das man eine aktuelle E11 Stelle inne hat.


Man bekommt einfacher unten Kollegen oder Azubis und entwickelt diese, anstatt Jahre auf die EINE Bewerbung zu warten.

Ich bin da sehr glücklich drüber.

Und wenn die Kollegin meint, sich mit dem Studium plus Familie ein gefallen zu tun, dann unterstütze ich natürlich das Experiment und bin sehr gespannt was daraus wird.  8)

Schinkensandwich

Zitat von: Johann in 13.05.2026 11:53Auch in NRW ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten 3 Jahren das Urteil des BVerfG bemerkbar machen wird und die Bezüge deutlich steigen werden. Im Gegenzug wird bei den Tarifbeschäftigten gespart werden, die haben ohnehin keinen Rechtsanspruch auf angemessene Vergütung.

Wenn es so kommt (und auch ich habe die Befürchtung) wird das angespannte Verhältnis zwischen Beamten und Angestellten in meiner Dienststelle (welche sehr oft die exakt gleichen Aufgaben machen) noch schlechter.