Amtsangemessene Alimentation - und die Angestellten?

Begonnen von ahbeha, 15.05.2026 09:40

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Faunus

Dann verstehe ich es besser.
Du warst erst ca. 6-8 Jahre als wissenschaftl. MA angestellt, bevor Du mit der Promotion angefangen hast?
Mir ist das immer eher umgekehrt begegnet.
Egal!

MoinMoin

Zitat von: Faunus in 10.06.2026 20:47Dann verstehe ich es besser.
Du warst erst ca. 6-8 Jahre als wissenschaftl. MA angestellt, bevor Du mit der Promotion angefangen hast?
Jaein, war halt nach Studium WiMi im Drittmittelprojekt, dann ergab es sich, dass ich mich zur Promotion entschlossen habe und habe dann als Vollzeit WiMi die Promotion gemacht und danach als Postdoc irgendwann die Seite gewechselt und industriell gearbeitet und bin jetzt Back to öD, weil ich in einem spannendem Umfeld, mit tollen Beamten und ITlern was reißen darf und mir die Bezahlung eher wurscht ist.

ZitatMir ist das immer eher umgekehrt begegnet.
Egal!
War fließend und projektbezogen intendiert, dass ich mein Forschungsprojektthema für den Titel nutzen konnte und da ich halt VZ war, hat es halt ein paar Jährchen gedauert, bis ich das gesülze zusammengeschrieben haben.


ohjeee

Zitat von: MoinMoin in 10.06.2026 16:35Ja, dass ist natürlich theoretisch der Fall, wenn man konstant in seiner EG den öD durchlebt.

Meine VBL wird mir ~666 € überweisen, wenn ich die letzten Jährchen noch dabei bleibe. Aber ich habe auch keine 40 Jahre öD\VBL hinter mir, sondern ~20 (und davon nicht unerheblich zu BAT Zeiten ...)

Wäre interessant, ob hier welche sind, die ohne grossen Karrierebruch im öD durchgehalten haben und was da die VBL/ZVK Uhr in echt sagt.
naja, beim Beamten geht man bei den 71% auch davon aus, dass er die gesamte Zeit (bzw. >40J) im öD verbracht hat. Wenn er 20J in der PW war und erst mit 40 ins Beamtenverhältnis übernommen wurde, gibts auch nur die letzten 25/27 Jahre Pensionsanspruch. Der Rest ist dann halt Rente und ggf. Betriebsrente, wenn der vorherige AG da was macht.

MoinMoin

Zitat von: ohjeee in 15.06.2026 14:42naja, beim Beamten geht man bei den 71% auch davon aus, dass er die gesamte Zeit (bzw. >40J) im öD verbracht hat. Wenn er 20J in der PW war und erst mit 40 ins Beamtenverhältnis übernommen wurde, gibts auch nur die letzten 25/27 Jahre Pensionsanspruch. Der Rest ist dann halt Rente und ggf. Betriebsrente, wenn der vorherige AG da was macht.
Und was willst du mir damit sagen bzw. was ist der Bezug zu meinem Post?
Wer weniger im öD ist hat weniger VBL? Grandios. Darauf habe ich selbst hingewiesen.


Meine Frage in die Runde war, ob jemand, der tatsächlich sein 40+ Jahre im öD in VZ verbracht hat uns mitteilen mag, wie hoch seine VBL Ansprüche sind.

heiner123

Ich wäre aktuell bei 1040€, wenn das sich anzusetzende Entgelt nicht mehr verändert (also keine Stufenaufstiege oder Lohnerhöhungen). Bin aber aktuell noch in Stufe 3, bald 4. Habe noch knapp 32 Jahre und komme dann auf 42 Jahre öD.

Whynot0815

Frage nach der VBL :
ich bin seit 1995 bis 2021 in der VBL gewesen: 550€
seit 9/21 bei der Kommune und bekomme in ca 2 Jahren noch ca. 170€ dazu
Bin seit 2005 in der E 12 /Endstufe

Whynot0815

Ich verstehe nicht wie ihr auf eine VBL Rente von 60% kommt. Kann der Fehler darin liegen, dass ihr die Gehälter auch in den Jahren steigen lassen müsst. Wenn nur die VBL steigt und nicht das gesamte Brutto, habt ihr prozentual natürlich einen höheren Prozentsatz. Ich stehe mit 63 kurz vor der Rente und habe eigentlich immer recht ordentlich verdient, ob das im BAT war oder jetzt. Mir ist ein Rätsel wie ihr auf die hohen Werte kommt. Nach 31 Jahren bei Land und Kommune mit 66 Rentenpunkten hätte ich gern noch 60% zusätzlich. Ich will aber. Ich will und sollte aber nicht jammern.

Milerek

Die Annahme, die VBL würde typischerweise 60% des parallel erworbenen GRV-Anspruchs erreichen, beruht für heutige Fälle wahrscheinlich auf einem Missverständnis (das auch eng mit dem zusammenhängt, was du mit "steigenden Gehältern" meinst).
Das könnte zu BAT-Zeiten allerdings anders gewesen sein, damit kenne ich mich nicht aus (und wer heute in Rente geht und lange im ÖD war, kann ja durchaus noch erhebliche Anteile seines Anspruchs im BAT erworben haben).

Das Missverständnis entsteht dadurch, dass aktuelle VBL-Anwartschaften mit aktuellen GRV-Rentenwerten verglichen werden. Die VBL enthält über die Altersfaktoren bereits von Anfang an eine pauschale Vorverzinsung der Anwartschaften. Die GRV-Anwartschaften nehmen dagegen bis zum Rentenbeginn an der tatsächlichen allgemeinen Lohnentwicklung teil.
Dadurch wirkt die VBL in Renteninformationen deutlich größer, als sie langfristig relativ zur GRV tatsächlich sein wird, vor allem wenn man noch weit von der Rente entfernt ist.

Beispiel: Jemand steigt heute mit 27 Jahren in den ÖD ein und verdient genau das Durchschnittsentgelt der GRV (51944€ pro Jahr). Er wird in 40 Jahren mit 67 in Rente gehen. Wenn man das jetzt naiv durchrechnet (und von 0% Steigerung ausgeht) ergibt sich mit dem aktuellen Rentenwert von 40.79€ eine gesetzliche Rente von 40*40.79€=1631.60€ (wir nehmen ja gerade einen perfekten Durchschnittsverdiener, der sammelt genau einen Entgeltpunkt pro Jahr). Sowie bei der VBL laut offiziellem Rechner 924.60€. Das wären tatsächlich etwa 57% der gesetzlichen Rente.

Aber: Die Annahme von 0% Steigerung ist sehr unrealistisch. Wenn wir einen realistischeren Wert von 2% pro Jahr nehmen, liefert der VBL-Rechner: 1324.36€.
Für die GRV müssen wir dann gleichermaßen annehmen, dass sowohl Durchschnittsentgelt als auch Rentenwert um 2% pro Jahr steigen.

Unser Beispiel sammelt dann genau wie im vorigen Szenario genau 40 Entgeltpunkte, aber der Rentenwert in 40 Jahren beträgt 40.79€*1.02^40=90.07€. Es ergibt sich also eine gesetzliche Rente von 3602.80€. Die VBL ist also nur etwa 37%. Das ist schon eher realistisch.

Rechnet man das gleiche mit 3%, kommt man sogar nur auf 30% VBL. Je höher die Steigerungen, umso schlechter ist relativ die VBL.

Hintergrund: Die VBL hat zwar durch die Altersfaktoren eine eingebaute Anpassung an die Lohnentwicklung, und die ist von der Höhe her auch ok. Aber:
1.) sie ist fix und steigt nicht, wenn die allgemeine Lohnentwicklung im Land besser ist (wie es bei der GRV ist) und
2.) in den Renteninformationen der VBL ist die durch die Altersfaktoren unterstellte künftige Wertsteigerung bereits eingerechnet.

Um Punkt 2 (der der Kernpunkt des Missverständnisses ist) nochmal etwas plastischer zu zeigen, schauen wir uns nochmal nur ein einziges Arbeitsjahr an, und zwar das erste unseres Beispiels:

Ein 27-Jähriger hat einen Altersfaktor von 2.2. Für seine 51944€ schreibt ihm die VBL also die folgende Rentenanwartschaft in seine erste Renteninformation:
51944€/12000€*2.2*4€ = 38.09€.

Auch von der GRV erhält er eine Renteninformation, wenn er das will. Darin findet er, dass er genau einen Entgeltpunkt gesammelt hat, und dadurch eine Rentenanwartschaft von 40.79€ erworben hat.

Ist die VBL also sogar 93% der GRV?

Nein, denn dieser Vergleich ist eben unvollständig. Denn der bereits erworbene VBL-Anspruch steigt nicht weiter mit der Lohnentwicklung, der bereits erworbene GRV-Anspruch schon. Rechnen wir wieder mit 2% bzw. 3% hoch, steigt der GRV-Anspruch auf 90.07€ bzw. 133.06€, und die VBL beträgt 43% bzw. 29% der GRV.

Wir sehen uns auch noch jemanden an, der bereits heute kurz vor der Rente steht. Welche Anwartschaften verdient der in einem Jahr als Durchschnittsverdiener?
GRV: Wie immer, 40.79€
VBL: Altersfaktor mit 66 ist 0.8, also 51944/12000*0.8*4=13.85€, also 34%.
Auch hier landen wir also wieder in unserem wohlbekannten Bereich von 30-40%.

Zusammenfassung: Sowohl bei jungen als auch bei rentennahen Jahrgängen sowie über ein gesamtes Erwerbsleben liegt die Relation typischerweise eher im Bereich von 30-40% als bei 60%.

MoinMoin

#248
Zitat von: Whynot0815 in 15.06.2026 17:48Ich verstehe nicht wie ihr auf eine VBL Rente von 60% kommt
In dem man einen Idealen Lebensweg als Planspiel mit 0% Lohnsteigerung und 0% Inflation nimmt und die Werte dafür ausrechnet. Mir kommt es auch hoch vor.

Milerek

Zitat von: MoinMoin in 15.06.2026 15:12Meine Frage in die Runde war, ob jemand, der tatsächlich sein 40+ Jahre im öD in VZ verbracht hat uns mitteilen mag, wie hoch seine VBL Ansprüche sind.

Ganz kann ich das leider nicht anbieten, aber ich habe eine Person in der Familie, die immerhin etwa 20 Jahre (1997-2017) im ÖD war, dann in Rente gegangen ist und mir erlaubt hat, die groben Daten hier zu teilen:

Kurzfassung:
Es wurden in der Zeit ca. 250€ Anspruch in der VBL und 870€ in der GRV gesammelt, die ab 2017 so ausgezahlt wurden. Verhältnis also ca. 29%.

Langfassung:
Die ganze Zeit angestellt in mittleren Entgeltgruppen (E9-E10).

Von 1997-2001 wurden im alten System Ansprüche erworben, die bei der Umstellung in eine Startgutschrift von ca. 17 Punkten umgewandelt wurden.

Von 2002 bis 2017 wurden ca. 47 weitere Punkte erworben. In Summe also ca. 64 Punkte, also ca. 250€.

Parallel dazu wurden in der GRV insgesamt ca. 28 Entgeltpunkte erworben. (Diesen Wert konnte ich aus der ausführlichen Berechnung im Rentenbescheid bestimmen, indem ich nur die Punkte der Jahre 1997-2017 addiert habe). Der Rentenwert war 2017: 31.03€, somit ergab sich eine anteilige GRV-Rente von ca. 870€.

Das ergibt eine Relation von 29%, was ganz gut zu meiner vorigen theoretischen Überlegung mit 30-40% passt.

ElBarto

Falls es jemanden hilft:

Ich war noch kurz im BAT und dann längere Jahre in EG 8 und 9b,  nun seit etlichen Jahren in der EG 11.

Früher war ich ungefähr bei 150 EUR pro 10 Jahre.
Seit der EG 11 habe ich überschlagen, würde ich ca. auf 1000 Euro VBL kommen.
Das heißt der Schnitt hätte sich in etwa auf 250 EUR/10 Jahre angehoben.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Milerek

Eigentlich sind nur die folgenden 3 Werte relevant:
a) Wie hoch ist dein erworbener VBL-Anspruch jetzt? (Also laut letzter Renteninformation)
b) Wieviele Entgeltpunkte in der GRV wurden parallel erworben?
Das ist nicht ganz leicht rauszukriegen, außer man war schon immer im ÖD. Man muss sich entweder von der GRV einen Versicherungsverlauf schicken lassen und es selbst ausrechnen, oder die aktuelle Renteninformation vergleichen mit der letzten, bevor man in den ÖD ging. Relevant ist dann die Differenz der Entgeltpunkte.
c) Wieviele Jahre bist du noch von der Regelaltersrente entfernt?

MoinMoin

Also ist das Verhältnis laut Auskünfte VBL/GRV:
erwarteten Werte  VBL/Rente 24%
aktuell erreichten Werte 20%

Wobei ich aber auch am Ende ca. 50% meiner Lebensarbeitszeit im öD gearbeitet habe und auch außerhalb des öD mehr verdiente. Platt hochgerechnet (wenn ich durchgängig im öD gewesen wäre) käme ich dann auf zumindest min 50% VBL zu GRV

Milerek

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 12:09Also ist das Verhältnis laut Auskünfte VBL/GRV:
erwarteten Werte  VBL/Rente 24%
aktuell erreichten Werte 20%
Die 20% kann ich sofort glauben, aber was genau hast du für die 24% verglichen?
In den Renteninformationen der VBL, die ich kenne, steht kein erwarteter Wert.

Ich würde immer so rechnen (als Beispiel):
VBL: jetzt 180€
GRV: jetzt 450€ (nur der Anteil, der parallel zur VBL erworben wurde)
-> derzeitige Relation: 40%
Jahre bis Rente: 10.

Annahme, dass Rentenwert die nächsten Jahre 2% p.a. steigen wird: Die bisher erarbeitete gedetzliche Rente steigt noch um den Faktor 1.02^10=1.22.
Relation sinkt also noch um diesen Faktor, da GRV steigt, aber VBL konstant bleibt.

Relation am Ende: 32.8%.

Ich würde immer nur die bisher erarbeiteten Ansprüche betrachten (also gedanklich annehmen, dass man sowohl in VBL als auch in GRV nicht mehr einzahlt). Ansonsten wird es zu kompliziert und Prognosen verschiedenster Art gehen durcheinander.

KlammeKassen

Zitat von: Petar T. in 09.06.2026 08:09Es ist schon eine bemerkenswerte Ansicht von Gerechtigkeit, wenn man sich in Kenntnis der Vor- und Nachteile frei für eine Variante entscheidet, um später dann einfach die Vorteile einer anderen Variante für sich einzufordern.

Wo kann man sich denn da frei entscheiden?

Ich habe an einer Universität studiert und bin dann im öffentlichen Dienst gelandet.
Also bei meiner Bewerbung bzw. Einstellung wurde ich nicht gefragt "Möchten Sie als Angestellter oder Beamter anfangen?"

Im kommunalen Bereich werden Externe sowieso so gut wie gar nicht verbeamtet. Falls doch, sind das nur Juristen und ggf. noch Mediziner. Sozialpädagogen, Betriebswirte, ITler, Ingenieure? Fehlanzeige!
Daher ist es witzig, dass hier im  VKA(!) Forum so viele vom Land und Bund schreiben, wo eine Verbeamtung deutlich wahrscheinlicher ist (siehe Stellenausschreibungen, die teilweise die Bereitschaft erfordern, sich auf dem Posten verbeamten zu lassen) und sagen, man könnte sich ja einfach verbeamten lassen oder hätte das tun können.

Im kommunalen Bereich sind 10-15 % Beamte, beim Land über 50 % und beim Bund über 70 %. Vielleicht macht euch das mal die Dimensionen klar, dass eben nicht "jeder" verbeamtet werden kann. Die Stellenpläne würden das auch überhaupt nicht her.
Die Kommunen haben insofern noch den Vorteil, dass sie nicht von den kommenden Pensionswellen so krass niedergewalzt werden.