Spezialgebiet im Sinne der EGO - SB UStG 2b

Begonnen von ProfTii, Heute um 14:30

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ProfTii

Guten Tag liebe Mitforisten und Mitforistinnen,

die Stelle meiner Sachbearbeiterin für den Bereich der Umsetzung des UStG insb. UStG § 2b, soll gerade aufgrund der hinzukommenden Arbeiten neu bewertet werden. Hierbei ist es realistisch, dass eine Stellenbewertung oberhalb der EG9a herauskommt. Das Personalamt hat bereits darauf hingewiesen, dass wenn dem so ist, sie den ALII besuchen müsste aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungspflicht (Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen Nr. 7 Abs. 1 und 2 i.V.m. Teil A I. Nr. 3 der EGO).
Aus persönlichen Gründen wäre die SB hierzu nicht bereit.

Meine Frage ist, ob sie nicht von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sein könnte über die Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen Nr. 7 Abs. 5 c):
(5) Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
[..]
c) die in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse
aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden,
[..]


Die Protokollerklärungen geben leider keinen Aufschluss darüber, wann ein Spezialgebiet im Sinne der EGO vorliegt und bislang konnte ich noch keine hilfreiche Literatur finden. Da in der Praxis in den Kommunen jedoch oftmals genau für diesen Bereich steuerfachkundiges Personal von Externen angeworben wird (bsw. Steuerbearter, Steuerfachkräft, SB vom Finanzamt, ect.) hege ich hier die Hoffnung, dass eine entsprechende Befreiung vorliegen könnte.

Ich hoffe jemand von euch ist hier tiefer in der Materie als ich und kann mir hierbei Hilfestellung geben.

VG

Bubi11

Also ich kann nur sagen das ich in meiner Abteilung genau die gleiche Stelle habe. Voraussetzung war Erfahrungen in Steuerangelegenheiten vorzugsweise Steuerfachangestellter. AL2 war nicht Voraussetzung.
EG 8

Verstehe ehrlich gesagt nicht wie diese Stelle mit 9 oder mehr bewertet werden soll? Wie kommt ihr da auf 9a oder mehr?

ProfTii

"Die Stelle" Umsetzung der Regelungen der des §2b UStG wurde in einem Arbeitspapier des GStB mit A11 bewertet. Ja Beamtenstellen und Beschäftigtenstellen sind grundsätzlich nicht vergleichbar, da die Bewertungssystematik eine andere ist - unser Kontakt dorthin sieht eine Bewertung als E10 aber als durchaus realistisch an.
Aus der Ferne ist natürlich auch nie zu sagen, ob deine Stelle tatsächlich das gleiche beinhaltet, wie die Stelle hier bei mir - das ist aber auch nicht Kern meiner Frage, ob die Bewertung "richtig" ist.