Wahlhelfer trotz genehmigten Urlaub?

Begonnen von reelain@gmail.com, Heute um 14:44

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reelain@gmail.com

Guten Tag,
ich bin Angestellter in einer kleinen Stadt in Niedersachsen. Im September sind Wahlen. Ich habe um den 13 Sebtemper Urlaub. Dieser wurde auch genehmigt. Ich habe organisatorisch nichts mit den Wahlen zu tun. Achja und ich wohne nicht in dieser Kommune.
Ich habe nun eine Einladung erhalten, als Wahlvorstand zu agieren. Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, das ich in der Zeit Urlaub habe und nicht zur verfügung stehe.
Mein AG hat mich darauf hin aufgefordert. Ich möchte nachweisen, das ich 8n der Zeit verreist bin. Ich habe das angelehnt und das Wahlamt darüber informiert, das ich kein Bewohner dieser Komunne bin.
Sie verlangen trotz des genehmigten Urlaub, das ich Wahlvorstand an diesem Tag sein soll.

Hat das auch schon jemand erlebt? Bist Du dagegen vorgegangen?
Lieben Gruß S.