Wahlhelfer trotz genehmigten Urlaub?

Begonnen von reelain@gmail.com, 24.05.2026 14:44

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reelain@gmail.com

Guten Tag,
ich bin Angestellter in einer kleinen Stadt in Niedersachsen. Im September sind Wahlen. Ich habe um den 13 Sebtemper Urlaub. Dieser wurde auch genehmigt. Ich habe organisatorisch nichts mit den Wahlen zu tun. Achja und ich wohne nicht in dieser Kommune.
Ich habe nun eine Einladung erhalten, als Wahlvorstand zu agieren. Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, das ich in der Zeit Urlaub habe und nicht zur verfügung stehe.
Mein AG hat mich darauf hin aufgefordert. Ich möchte nachweisen, das ich 8n der Zeit verreist bin. Ich habe das angelehnt und das Wahlamt darüber informiert, das ich kein Bewohner dieser Komunne bin.
Sie verlangen trotz des genehmigten Urlaub, das ich Wahlvorstand an diesem Tag sein soll.

Hat das auch schon jemand erlebt? Bist Du dagegen vorgegangen?
Lieben Gruß S.

Johann

Ist nach Abs. 3 § 11 NKWG zulässig:
Zitat(3) Eine Gemeinde oder eine Samtgemeinde kann ihre Beschäftigten auch dann in einen Wahlvorstand berufen, wenn diese nicht im Wahlgebiet wahlberechtigt sind.
Vorgehen kann man dagegen nur, wenn man darlegen kann, dass eigene Interessen stärker wiegen als die Interessen, Ehrenamtliche für die Wahl zu rekrutieren. Wenn du bspw. schon einen Pauschalurlaub für 1.500€ gebucht hast, ist das in der Regel ausreichend, dass man dich da raus lässt.

Ansonsten passiert es natürlich auch manchmal, dass Aufgeforderte ihr Ehrenamt wegen plötzlicher Arbeitsunfähigkeit nicht ausüben können. Wenn die Arbeitsunfähigkeit erst in der Nacht von Samstag auf Sonntag ersichtlich wird, muss man sich am Sonntag beim Wahlleiter und bei einer Bereitschaftspraxis melden und sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Ansonsten ist es auch legitim, wenn man bspw. schon am Mittwoch erkrankt und der Hausarzt feststellt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich bis einschließlich Sonntag andauern wird. In dem Fall erhält der Arbeitnehmer auch die aufgewendeten Urlaubstage für diesen Zeitraum von seinem Arbeitgeber zurück.

Eukalyptus

Die Stadt kann dich nicht zwingen, Dienst während deines Urlaubes zu verrichten. Wenn die Stadt dich während deines Urlaubes benötigt, dann soll bzw. muss sie deinen Urlaub widerrufen. Das ist möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen.

Eine Krankschreibung halte ich dagegen für keine gute Idee.

clarion

Jeder(!) kann zwangsverpflichtet werden Wahlhelfer zu sein. Absagen sind nur bei triftigen Gründen zulässig, die Du offensichtlich nicht hast.

Faunus

Der Urlaub wurde vom AG genehmigt und dann kam die Zwangsverpflichtung zum Wahlhelfer durch den AG - so richtig verstanden?
Wie würde ich mich da verhalten?
Hätte ich gebucht, würde ich das entsprechend mit Aufforderung zur Kostenübernahmen (Rechnung mit Anschrift, Rechnungbetrag und Datum & Rest geschwärzt) + diverser Vorbereitungskosten zur Begleichung im Gegenzug samt Frist meinem AG zukommen lassen. Hatte ich nichts "Festes" vor, muss meinem AG letztlich das Wasser bis zum Hals stehen & für mich wäre es eigentlich kein Thema einzuspringen.

Wo liegt das Problem? Prinzipienreiterei/Hahnenkampf/Rechthaberei/etc.?
 

BAT

Ihr müsst auf einem Sonntag Urlaub nehmen?

MoinMoin

Danke, hab mich nicht getraut die Frage zu stellen.🥹

In einem pW Forum würde ich die Frage vom TE verstehen, im öD Forum finde ich sie bedenkenswert.

Rheini

Zitat von: Faunus in 25.05.2026 12:44Der Urlaub wurde vom AG genehmigt und dann kam die Zwangsverpflichtung zum Wahlhelfer durch den AG - so richtig verstanden?
Wie würde ich mich da verhalten?
Hätte ich gebucht, würde ich das entsprechend mit Aufforderung zur Kostenübernahmen (Rechnung mit Anschrift, Rechnungbetrag und Datum & Rest geschwärzt) + diverser Vorbereitungskosten zur Begleichung im Gegenzug samt Frist meinem AG zukommen lassen. Hatte ich nichts "Festes" vor, muss meinem AG letztlich das Wasser bis zum Hals stehen & für mich wäre es eigentlich kein Thema einzuspringen.

Wo liegt das Problem? Prinzipienreiterei/Hahnenkampf/Rechthaberei/etc.?
 


Was hat der AG damit zu tun?

Es geht um die Bürgerpflicht das jeder als Wahlhelfer eingesetzt werden kann.

Hier ist es nun ausnahmsweise nur so, dass der AG und derjenige der die Wahlhelfer beruft, gleich ist. Aber das hat doch null mit dem genehmigten Urlaub aus der Beschäftigung zu tun.

Faunus

Zitat von: Rheini in 25.05.2026 21:28Was hat der AG damit zu tun?

Es geht um die Bürgerpflicht das jeder als Wahlhelfer eingesetzt werden kann.

Hier ist es nun ausnahmsweise nur so, dass der AG und derjenige der die Wahlhelfer beruft, gleich ist. Aber das hat doch null mit dem genehmigten Urlaub aus der Beschäftigung zu tun.

Du hast Dir die Frage schon selbst beantwortet.
Wem - außer dem, der "berufen" hat - könnte ma sonst noch eine Rechnung für die Urlaubsreise vorlegen, wenn nicht dem AG, der auch gleichzeitig berufen hat?! Und wenn sowas nicht existiert, tappt mal halt hin!

Um, was geht es Dir jetzt?
Um's Prinzip/Paragraphenreiterei?


FGL

Zitat von: Faunus in 25.05.2026 22:37Wem - außer dem, der "berufen" hat - könnte ma sonst noch eine Rechnung für die Urlaubsreise vorlegen, wenn nicht dem AG, der auch gleichzeitig berufen hat?! Und wenn sowas nicht existiert, tappt mal halt hin!
Den Vereinten Nationen, dem Papst, dem nächstgelegenen Supermarkt. Alles mit denselben Aussichten auf Erfolg wie bei der Wahlbehörde.

Honce

Es können nur Bürger verpflichtet werden. Du wohnst nicht in der Gemeinde also bist du kein Bürger.

Es scheidet daher eine Verpflichtung über Ehrenamt aus.

Der Arbeitgeber könnte dich nur über das Arbeitsverhältnis verpflichten, ob er das will glaube ich aber nicht.

Es ist halt so die einfschste Lösung für den Arbeitgeber. Es gibt aber genügend Bürger in jeder Gemeinde die verpflichtet werden könnten.

BAT

Zitat von: MoinMoin in 25.05.2026 20:43Danke, hab mich nicht getraut die Frage zu stellen.🥹

In einem pW Forum würde ich die Frage vom TE verstehen, im öD Forum finde ich sie bedenkenswert.

Ich halte die Frage für immer denkwürdig und die Art und Weise für sehr frech.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in 25.05.2026 20:43Danke, hab mich nicht getraut die Frage zu stellen.🥹

In einem pW Forum würde ich die Frage vom TE verstehen, im öD Forum finde ich sie bedenkenswert.

Welche Frage meinst du? Ich komm nicht mehr mit...


Johann

Zitat von: Honce in Gestern um 10:09Es können nur Bürger verpflichtet werden. Du wohnst nicht in der Gemeinde also bist du kein Bürger.

Es scheidet daher eine Verpflichtung über Ehrenamt aus.

Der Arbeitgeber könnte dich nur über das Arbeitsverhältnis verpflichten, ob er das will glaube ich aber nicht.

Es ist halt so die einfschste Lösung für den Arbeitgeber. Es gibt aber genügend Bürger in jeder Gemeinde die verpflichtet werden könnten.
So einfach ist das nicht. Im NKWG wird für den Wahlvorstand zwar in § 11 Abs. 1 geschrieben, dass der Wahlvorstand aus dem Kreise der Wahlberechtigten aus dem Wahlgebiet sein soll, aber in Abs. 3 wird wie oben bereits genannt darauf verwiesen, dass die Wahldurchführende Gemeinde aus dem Kreise ihrer Beschäftigten auch Wahlvorstände berufen kann, die nicht Wahlberechtigte im jeweiligen Wahlgebiet sind.
Demnach wäre es für die Kommune Aurich (an der Nordsee) in Niedersachsen möglich, einen ihrer Remote-Beschäftigten, der ausschließlich aus dem im Harz beheimateten Homeoffice arbeitet, zum Wahlvorstand zu berufen und diesen vor Ort in Aurich als ehrenamtlichen Wahlvorstand einzusetzen.

Mag sein, dass das bei anderen Wahlen (Bundestagswahl, Europaparlamentswahl) oder in anderen Bundesländern nicht so einfach funktioniert, aber speziell im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz ist es eben so geregelt.

Und als Ehrenamtlicher ist es dann auch egal, ob du gerade arbeitsfrei durch Erholungsurlaub hast, weil diese ehrenamtliche Tätigkeit abgesehen von der Möglichkeit, dich auch als Nicht-Wahlberechtigten einzusetzen, nichts mit deinem Arbeitsverhältnis bei der Kommune zu tun hat.

Rheini

Zitat von: Faunus in 25.05.2026 22:37Du hast Dir die Frage schon selbst beantwortet.
Wem - außer dem, der "berufen" hat - könnte ma sonst noch eine Rechnung für die Urlaubsreise vorlegen, wenn nicht dem AG, der auch gleichzeitig berufen hat?! Und wenn sowas nicht existiert, tappt mal halt hin!

Um, was geht es Dir jetzt?
Um's Prinzip/Paragraphenreiterei?



Du solltest deine Gedanken sortieren. Der AG hat damit nichts zu tun.