Wahlhelfer trotz genehmigten Urlaub?

Begonnen von reelain@gmail.com, 24.05.2026 14:44

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MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in 26.05.2026 18:29Welche Frage meinst du? Ich komm nicht mehr mit...


Zitat von: BAT in 25.05.2026 16:15Ihr müsst auf einem Sonntag Urlaub nehmen?

Warnstreik

Zitat von: Johann in 26.05.2026 21:30Und als Ehrenamtlicher ist es dann auch egal, ob du gerade arbeitsfrei durch Erholungsurlaub hast, weil diese ehrenamtliche Tätigkeit abgesehen von der Möglichkeit, dich auch als Nicht-Wahlberechtigten einzusetzen, nichts mit deinem Arbeitsverhältnis bei der Kommune zu tun hat.

Naja, "Ehrenamt"...   In diesem konkreten Fall ist es wohl eher Zwangsarbeit ;-)

Butter bei die Fische: Oft gibt es ja genug Freiwillige. Ich finde diesen Konkreten Fall schon etwas skuril, wieso wählt man Angestellte aus, die schon vorher einen (längeren) Urlaub eingereicht haben? Hier hätte man durchaus auch mal einsehen können, dass das Mist ist.

@MoinMoin Ich stelle Urlaubsanträge immer inklusive der Start- Binnen und Endwochenenden. Das hatte ich mir vor laaaanger Zeit mal angewöhnt bei einem Job der auch durchaus mal Wochenendsonderdienste hatte.

MoinMoin

Die Frage bleibt: Ihr müsst Sonntags Urlaub nehmen? Ihr werdet im Dienstplan für Sonntags eingeteilt, obwohl ihr Fr und Mo Urlaub habt?

Aber bezogen auf den Thread:
Wenn der TE nicht nachweislich eine Urlaubsbuchung hat über den Sonntag, dann wird er sich nicht vor dem Ehrenamt drücken können.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in 27.05.2026 09:32Aber bezogen auf den Thread:
Wenn der TE nicht nachweislich eine Urlaubsbuchung hat über den Sonntag, dann wird er sich nicht vor dem Ehrenamt drücken können.

Und genau das ist doch Mist. Wenn du mit deiner Familie z.B. in die Heimat fährst - hunderte Kilometer weit - dann verbrauchst du 2 (3) Reisetage um für das "Ehrenamt" an- und wieder abzureisen? Wieso nimmt man in dem Fall nicht jemand anders, am Besten diejenigen in besonderem Treueverhältnis? So beugt man zumindest Absagen durch Krankschreibungen vor.

BAT

Zitat von: Warnstreik in 27.05.2026 10:52Und genau das ist doch Mist. Wenn du mit deiner Familie z.B. in die Heimat fährst - hunderte Kilometer weit - dann verbrauchst du 2 (3) Reisetage um für das "Ehrenamt" an- und wieder abzureisen? Wieso nimmt man in dem Fall nicht jemand anders, am Besten diejenigen in besonderem Treueverhältnis? So beugt man zumindest Absagen durch Krankschreibungen vor.

Der TE hat gegenüber dem Wahlamt Nachweise verweigert. Dann soll er nachweisen, dass er unterwegs ist. Ganz einfach.

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in 27.05.2026 10:52Und genau das ist doch Mist. Wenn du mit deiner Familie z.B. in die Heimat fährst - hunderte Kilometer weit - dann verbrauchst du 2 (3) Reisetage um für das "Ehrenamt" an- und wieder abzureisen? Wieso nimmt man in dem Fall nicht jemand anders, am Besten diejenigen in besonderem Treueverhältnis? So beugt man zumindest Absagen durch Krankschreibungen vor.
Natürlich ist das Mist, sofern es der Realität entspricht und nicht der TE Urlaub zuhause macht.
Wenn er Urlaub zu hause macht, dann kann er am Sonntag eben sehr wohl das "Ehrenamt" bekleiden.

Johann

Zitat von: Warnstreik in 27.05.2026 08:52Naja, "Ehrenamt"...  In diesem konkreten Fall ist es wohl eher Zwangsarbeit ;-)
Dürfte sich für alle so anfühlen, auch für die, die nicht bei der Kommune beschäftigt sind und angeschrieben werden.

Ich kann mich seicht erinnern, dass ich bei einer Europawahl mal recherchiert hatte und bei den Wahlen dann aufs Bundeswahlgesetz verwiesen wurde und in dem dann eigentlich drin stand, dass Kommunen nur dann auf Bürger aus anderen Wahlkreisen ausweichen sollen, wenn sich im eigentlichen Wahlkreis partout niemand findet. Aber auch da haben Kommunen einfach rigoros auf ihren Beschäftigtenpool zugegriffen und ihn zwangsverpflichtet. Wird wohl damit zusammenhängen, dass es für die Verwaltung einfacher und angenehmer ist, ihre Beschäftigten zu verpflichten als dann tatsächlich die Bürger damit zu behelligen und diskutieren zu müssen, mit Unzuverlässigkeit leben zu müssen und man erhofft sich durch die Arbeit bei der Stadt vermutlich auch einen fachlich besseren Umgang mit dem Wahlamt. Sollte man dann wissen als kommunal beschäftigter, dass neben den 39 Wochenarbeitsstunden noch alle 1-2 Jahre ein auszuübendes Ehrenamt mit dazugehört.

Allerdings scheint es recht üblich zu sein, dass kommunal Beschäftigte dann häufig einen Urlaubstag bzw. das Äquivalent in Arbeitsstunden gutgeschrieben bekommen. Teilweise gibts auch 3 Tage und sogar Verpflegung am Wahltag durch die Kommune. Das habe ich aber bisher nur einmal gehört.

Zitat von: Warnstreik in 27.05.2026 10:52Und genau das ist doch Mist. Wenn du mit deiner Familie z.B. in die Heimat fährst - hunderte Kilometer weit - dann verbrauchst du 2 (3) Reisetage um für das "Ehrenamt" an- und wieder abzureisen? Wieso nimmt man in dem Fall nicht jemand anders, am Besten diejenigen in besonderem Treueverhältnis? So beugt man zumindest Absagen durch Krankschreibungen vor.
In der Regel sind Kommunen da auch nicht so engstirnig und lassen gar nicht mit sich reden. In meinem näheren Umfeld ging es schon als Absagegrund durch, dass sie Trauzeugin war, die Hochzeitsfeier am Samstag vor der Wahl stattfand und sie dann am Sonntag zum Aufräumen der Lokation eingeteilt war.
Allerdings wurde hier im Thema ja nur gesagt "Ich kann da nicht, ich hab da Urlaub" ohne weitere Begründung. Und dann kommt man da eben nicht raus.

Rowhin

Zitat von: Warnstreik in 27.05.2026 08:52@MoinMoin Ich stelle Urlaubsanträge immer inklusive der Start- Binnen und Endwochenenden. Das hatte ich mir vor laaaanger Zeit mal angewöhnt bei einem Job der auch durchaus mal Wochenendsonderdienste hatte.

Bei uns gibt es dafür extra zwei Spalten auf dem Zettel (an der Digitalisierung arbeiten wir... *hust*), einmal "von - bis", einmal "Arbeitstage", damit man das gemütlich so angeben kann und die Personalabteilung nicht extra nochmal rumrechnen muss (auch bei Teilzeit etc.). Wir werden also sogar angehalten, das inkl. alle drei Arten von Wochenenden zu machen.

Zitat von: Warnstreik in 27.05.2026 10:52Und genau das ist doch Mist. Wenn du mit deiner Familie z.B. in die Heimat fährst - hunderte Kilometer weit - dann verbrauchst du 2 (3) Reisetage um für das "Ehrenamt" an- und wieder abzureisen? Wieso nimmt man in dem Fall nicht jemand anders, am Besten diejenigen in besonderem Treueverhältnis? So beugt man zumindest Absagen durch Krankschreibungen vor.

Ich kenne das aus genau dem Grund auch eher so, dass man sich in den Behörden, die "gefährdet" sind, rangezogen zu werden, vorher abspricht, wer das übernehmen könnte und dann intern regelt. Sind ja oft dieselben. Hier normalerweise die städtischen Kollegen, gerade beim KVR. Bei uns wirds auch ganz gut inzentiviert im Vergleich, erstmal monetär für alle und dann noch zusätzlich für die öD-ler entweder ein zusätzlicher freier Tag oder aber nochmal ne Zuzahlung. Hilft aber halt alles nicht, wenn es für einen total überraschend kommt.

ProfTii

Bei meinem vorherigen DH war es so, dass man sich als Beschäftigter/Beamter der Kommune für den Wahldienst freiwillig melden konnte. Hierfür gab es dann das entsprechende Erfrischungsgeld, Verpflegung vor Ort und das Zeitäquivalent von 2 Arbeitstagen als Überstunden gutgeschrieben. Dort mussten nie Bürger zur Wahl herangezogen werden, da es genug Freiwillige gab.

Für den TE sehe ich hier allerdings schwarz aus der Nummer raus zu kommen, wenn er "nur" Urlaub hat und zu dem Zeitpunkt nicht weiter und entsprechend kostenintensiv unterwegs ist.

BAT

Zitat von: ProfTii in 27.05.2026 11:16Für den TE sehe ich hier allerdings schwarz aus der Nummer raus zu kommen, wenn er "nur" Urlaub hat und zu dem Zeitpunkt nicht weiter und entsprechend kostenintensiv unterwegs ist.

Er hat ja sehr wahrscheinlich an dem Sonntag noch nicht mal Urlaub.

Warnstreik

Zitat von: BAT in 27.05.2026 11:24Er hat ja sehr wahrscheinlich an dem Sonntag noch nicht mal Urlaub.

Wenn jemand "um den 13. September" Urlaub hat, dann deutet das doch darauf hin, dass das Wochenende mit drin ist, oder? Stellst du Anträge Wochenweise?

BAT

Ernsthaft?

Urlaub kannst Du beantragen wie Du willst. Ich beantrage als Beispiel den kompletten September vom 01. bis 30.09. Urlaub habe ich aber nur an den Werktagen.
Eintrag in der Kartei: UUUUUSASOUUUUUSASOUUUUSASO, etc..

Sollte es anders sein, würde ich z. B. im Rahmen der Bereitschaft auch Zahlungen für die Samstage und Sonntage bekommen, ist aber nicht so.

PiratJack1991

Mal so als Gegenfrage. Meines Wissens ist es ja immer mit Androhung eines Zwangsgeldes. Warum das nicht einfach zahlen und gut ist?

Ich habe schon mehrmals Wahlhelfer (NRW) gemacht. Es gab immer Leute, die an dem Tag nicht aufgetaucht sind. Wahlamt angerufen, die haben einen Ersatz geschickt.
Und je nach Funktion ist die Rolle halt wichtiger oder nicht. Zumindest hier müssen, Wahlvorstand und Schriftführer inkl. Vertreter zwingend da sein.
Ich habe mich aber immer Freiwillig dazu gemeldet.
Liebe Grüße
PiratJack1991

ProfTii

Zitat von: PiratJack1991 in 27.05.2026 13:25Mal so als Gegenfrage. Meines Wissens ist es ja immer mit Androhung eines Zwangsgeldes. Warum das nicht einfach zahlen und gut ist?

Ich habe schon mehrmals Wahlhelfer (NRW) gemacht. Es gab immer Leute, die an dem Tag nicht aufgetaucht sind. Wahlamt angerufen, die haben einen Ersatz geschickt.
Und je nach Funktion ist die Rolle halt wichtiger oder nicht. Zumindest hier müssen, Wahlvorstand und Schriftführer inkl. Vertreter zwingend da sein.
Ich habe mich aber immer Freiwillig dazu gemeldet.

Weil die Zahlung des Zwangsgelds nicht von der Pflicht befreit. Das Zwangsgeld ist lediglich als Druckmittel der Behörde gedacht.

Schmitti

Zitat von: reelain@gmail.com in 24.05.2026 14:44Ich habe das angelehnt und das Wahlamt darüber informiert, das ich kein Bewohner dieser Komunne bin.
Damit hast du ausreichend dokumentiert, dass du das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz nicht kennst/kennen willst/anwenden kannst/willst und damit für eine Funktion im Wahlvorstand ungeeignet bist.
Inwiefern das Rückschlüsse auf die sonstige hauptamtliche Tätigkeit schließen lässt, sei mal dahingestellt.

Das ist jetzt wieder böse, aber in der Argumentation und der Fragestellung sehe ich auch diese Fragezeichen:
Zitat von: Faunus in 25.05.2026 12:44Wo liegt das Problem? Prinzipienreiterei/Hahnenkampf/Rechthaberei/etc.?
In kleinen Kommunalverwaltungen klären sich solche Schwierigkeiten nicht schriftlich oder gar in Internetforen, sondern man quatscht mal mit den richtigen Leuten zur richtigen Zeit. Jedenfalls war das früher mal so der Weg. Ist dieser Weg verbaut, ist nicht das Wahlehrenamt oder der Urlaub das Problem, sondern der Verbau.