Arbeitsaufgaben inoffiziell durch Kollegen übergeben

Begonnen von HerrTunichtgut, Gestern um 07:31

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HerrTunichtgut

Guten Morgen.

Ich stehe aktuell vor einem Problem.
Ich war im Jahr 2019 länger krank und währenddessen wurden meiner Kollegin (gleiche Stelle wie ich) einige Aufgaben von anderen Kollegen untergeschoben, bzw. hat sie sich diese Aufgaben rangezogen.

Wir haben da nie so richtig drüber geredet und jedenfalls wurde es mir seit dem letzten Jahr zu viel, da ich aufgrund von Krankheit (ohne Vertreter) meiner Kollegin nun die Arbeit von 2 Stellen machen muss und noch die zusätzlichen Aufgaben die niemals offiziell an uns (z.B. per Änderung der Stellenbeschreibung und Anpassungen der Eingruppierung) übergeben wurden.

Da ich die Arbeiten über mehrere Jahre nachweisen kann, habe ich eine Überprüfung meiner Stelle und Eingruppierung beantragt.
Mein AG hat jedoch lediglich geprüft und befunden, dass meine Eingruppierung und Aufgaben sich nicht verändert haben und hat auch keine Abfrage bezüglich der mir inoffiziell übertragenen Mehraufgaben gemacht, obwohl ich explizit mitgeteilt habe, dass schätzungsweise 50% meiner aktuellen Arbeit gar nicht meiner Stellenbeschreibung entsprechen.

Nun zu der eigentlichen Frage wie ich mich verhalten soll.
Ich möchte die Mehraufgaben nicht mehr machen, da meine Stellenbeschreibung diese eindeutig nicht auflistet.
Mein direkter Vorgesetzter ist aber der Meinung die Stellenbeschreibung sei niemals vollständig und ich müsse diese Aufgaben mitmachen.

Meine Stelle setzt sich zu 70% Kontrollen im Außendienst und 30% nacharbeiten und Weiterleitung festgestellter Sachverhalte zusammen. Dies bedeutet schlicht und einfach als Bsp. ich stelle im AD eine Gefahrenstelle fest, dokumentiere diese und schicke dann die Doku im Innendienst an den zuständigen SB zur weiteren Bearbeitung.
PROBLEM: ich bin inoffiziell der zuständige SB für die weitere Bearbeitung. D.h. Ich verschicke Anhörungen zu diversen Sachverhalten, Anschreiben zum abstellen von Gefahren und bearbeite Sondernutzungen durch PKW o.ä.

Da ich nun wie bereits erwähnt dies alles nicht mehr schaffe und dadurch meine eigentlichen Kontrolltätigkeiten extrem nachgelassen haben, möchte ich nun wissen, wie ich mich verhalten soll.
Ich möchte meine Arbeit wieder so machen wie sie in meiner Stelle festgelegt ist, bin mir aber sicher, dass ich, wenn dies einfach so mache, ich vor Ärger stehen werde.

Meine Idee wäre jetzt eine Mitteilung an den HVB und die eigentlich zuständigen SB zu senden und denen mittzuteilen, dass ich ab sofort wieder entsprechend meiner Stellenbeschreibung und Eingruppierung arbeite.
Sollte ich dann nochmals auflisten, welche Tätigkeiten genau ich nicht mehr mache und wer diese im Ursprung inne hat oder einfach wieder so arbeiten wie es lt. Stelle vorgesehen ist und die Kollegen auflaufen lassen, die mich Jahre lang ausgenutzt haben?


Tagelöhner

Einfach an die Stellenbeschreibung halten. Es steht dem AG ja dann offen, diese entsprechend der neuen Realität und deiner Eingruppierung unter Ausübung seines Direktionsrechts zu modifizieren.

Du hast demzufolge ja schon alles gegenüber dem AG kommuniziert. Viele AGs stellen den Mitarbeitern nicht einmal Stellenbeschreibungen zur Verfügung, insofern hast du schon mal einen Vorteil.
Nur mit ausgeprägtem Sinn für Humor weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

UNameIT

Zitat von: HerrTunichtgut in Gestern um 07:31Mein AG hat jedoch lediglich geprüft und befunden, dass meine Eingruppierung und Aufgaben sich nicht verändert haben und hat auch keine Abfrage bezüglich der mir inoffiziell übertragenen Mehraufgaben gemacht, obwohl ich explizit mitgeteilt habe, dass schätzungsweise 50% meiner aktuellen Arbeit gar nicht meiner Stellenbeschreibung entsprechen.

Die Nachricht an die Personalstelle und deinem Chef weiterleiten, mit der Auflistung der Tätigkeiten, die du nun nach der Bewertung der Personalstelle nicht mehr durchführen wirst und mit bitte der Nennung der zuständigen Sachbearbeitern. Du kannst auch reinschreiben, das du natürlich bereit bist die Tätigkeiten die nicht deiner Stellenbeschreibung entsprechen weiter durchzuführen, wenn Sie dir offiziell mit Änderung der Eingruppierung übertragen werden.

Was ist den deine Stellenbeschreibung? Vielleicht sind diese Tätigkeiten dort auch schon längst aufgeführt.   

Bubi11

Und wenn die Arbeit zuviel wird, dann kannst du eine Überlastungsanzeige machen.

FearOfTheDuck

Ich sehe hier eine Gemengelage aus Organisationsversagen, Führungsversagen und Versagen der einzelnen Mitarbeiter.

Dass "Aufgaben untergeschoben" werden können, sagt schon recht viel aus. Inoffiziell übertragene Aufgaben kann es tariflich nicht geben, bzw. führen diese logischerweise erstmal zu gar nichts.

Wenn der AG meint, deine ursprüngliche Tätigkeit habe sich nicht geändert, dann wäre es abmahnungswürdiges Verhalten, führest du weiter dir nicht übertragene Aufgaben aus. Es sei denn, es sind gleichwertige Aufgaben, die vom Dir per Direktionsrecht des AG übertragen wurden. Allerdings spricht die Aussage des AG hier dagegen.

Übrigens schuldest du deinem AG nicht mehr als die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn du also deine "Zeit abgearbeitet" hast, lässt du den Stift fallen und gehst nach Hause. Unerledigtes zeigst du dem Vorgesetzten/AG an und hast damit auf das vorhandene Organisationsproblem verwiesen. Dass Aufgaben von 2+x-Stellen (mutmaßlich) nicht durch eine Person zu erfüllen sind, sollte ihm dabei leicht aufgehen, besonders wenn du diese eben nicht mehr mit erledigst.