Arbeitsaufgaben inoffiziell durch Kollegen übergeben

Begonnen von HerrTunichtgut, 27.05.2026 07:31

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

HerrTunichtgut

Guten Morgen.

Ich stehe aktuell vor einem Problem.
Ich war im Jahr 2019 länger krank und währenddessen wurden meiner Kollegin (gleiche Stelle wie ich) einige Aufgaben von anderen Kollegen untergeschoben, bzw. hat sie sich diese Aufgaben rangezogen.

Wir haben da nie so richtig drüber geredet und jedenfalls wurde es mir seit dem letzten Jahr zu viel, da ich aufgrund von Krankheit (ohne Vertreter) meiner Kollegin nun die Arbeit von 2 Stellen machen muss und noch die zusätzlichen Aufgaben die niemals offiziell an uns (z.B. per Änderung der Stellenbeschreibung und Anpassungen der Eingruppierung) übergeben wurden.

Da ich die Arbeiten über mehrere Jahre nachweisen kann, habe ich eine Überprüfung meiner Stelle und Eingruppierung beantragt.
Mein AG hat jedoch lediglich geprüft und befunden, dass meine Eingruppierung und Aufgaben sich nicht verändert haben und hat auch keine Abfrage bezüglich der mir inoffiziell übertragenen Mehraufgaben gemacht, obwohl ich explizit mitgeteilt habe, dass schätzungsweise 50% meiner aktuellen Arbeit gar nicht meiner Stellenbeschreibung entsprechen.

Nun zu der eigentlichen Frage wie ich mich verhalten soll.
Ich möchte die Mehraufgaben nicht mehr machen, da meine Stellenbeschreibung diese eindeutig nicht auflistet.
Mein direkter Vorgesetzter ist aber der Meinung die Stellenbeschreibung sei niemals vollständig und ich müsse diese Aufgaben mitmachen.

Meine Stelle setzt sich zu 70% Kontrollen im Außendienst und 30% nacharbeiten und Weiterleitung festgestellter Sachverhalte zusammen. Dies bedeutet schlicht und einfach als Bsp. ich stelle im AD eine Gefahrenstelle fest, dokumentiere diese und schicke dann die Doku im Innendienst an den zuständigen SB zur weiteren Bearbeitung.
PROBLEM: ich bin inoffiziell der zuständige SB für die weitere Bearbeitung. D.h. Ich verschicke Anhörungen zu diversen Sachverhalten, Anschreiben zum abstellen von Gefahren und bearbeite Sondernutzungen durch PKW o.ä.

Da ich nun wie bereits erwähnt dies alles nicht mehr schaffe und dadurch meine eigentlichen Kontrolltätigkeiten extrem nachgelassen haben, möchte ich nun wissen, wie ich mich verhalten soll.
Ich möchte meine Arbeit wieder so machen wie sie in meiner Stelle festgelegt ist, bin mir aber sicher, dass ich, wenn dies einfach so mache, ich vor Ärger stehen werde.

Meine Idee wäre jetzt eine Mitteilung an den HVB und die eigentlich zuständigen SB zu senden und denen mittzuteilen, dass ich ab sofort wieder entsprechend meiner Stellenbeschreibung und Eingruppierung arbeite.
Sollte ich dann nochmals auflisten, welche Tätigkeiten genau ich nicht mehr mache und wer diese im Ursprung inne hat oder einfach wieder so arbeiten wie es lt. Stelle vorgesehen ist und die Kollegen auflaufen lassen, die mich Jahre lang ausgenutzt haben?


Tagelöhner

Einfach an die Stellenbeschreibung halten. Es steht dem AG ja dann offen, diese entsprechend der neuen Realität und deiner Eingruppierung unter Ausübung seines Direktionsrechts zu modifizieren.

Du hast demzufolge ja schon alles gegenüber dem AG kommuniziert. Viele AGs stellen den Mitarbeitern nicht einmal Stellenbeschreibungen zur Verfügung, insofern hast du schon mal einen Vorteil.
Nur mit ausgeprägtem Sinn für Humor weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

UNameIT

Zitat von: HerrTunichtgut in 27.05.2026 07:31Mein AG hat jedoch lediglich geprüft und befunden, dass meine Eingruppierung und Aufgaben sich nicht verändert haben und hat auch keine Abfrage bezüglich der mir inoffiziell übertragenen Mehraufgaben gemacht, obwohl ich explizit mitgeteilt habe, dass schätzungsweise 50% meiner aktuellen Arbeit gar nicht meiner Stellenbeschreibung entsprechen.

Die Nachricht an die Personalstelle und deinem Chef weiterleiten, mit der Auflistung der Tätigkeiten, die du nun nach der Bewertung der Personalstelle nicht mehr durchführen wirst und mit bitte der Nennung der zuständigen Sachbearbeitern. Du kannst auch reinschreiben, das du natürlich bereit bist die Tätigkeiten die nicht deiner Stellenbeschreibung entsprechen weiter durchzuführen, wenn Sie dir offiziell mit Änderung der Eingruppierung übertragen werden.

Was ist den deine Stellenbeschreibung? Vielleicht sind diese Tätigkeiten dort auch schon längst aufgeführt.   

Bubi11

Und wenn die Arbeit zuviel wird, dann kannst du eine Überlastungsanzeige machen.

FearOfTheDuck

Ich sehe hier eine Gemengelage aus Organisationsversagen, Führungsversagen und Versagen der einzelnen Mitarbeiter.

Dass "Aufgaben untergeschoben" werden können, sagt schon recht viel aus. Inoffiziell übertragene Aufgaben kann es tariflich nicht geben, bzw. führen diese logischerweise erstmal zu gar nichts.

Wenn der AG meint, deine ursprüngliche Tätigkeit habe sich nicht geändert, dann wäre es abmahnungswürdiges Verhalten, führest du weiter dir nicht übertragene Aufgaben aus. Es sei denn, es sind gleichwertige Aufgaben, die vom Dir per Direktionsrecht des AG übertragen wurden. Allerdings spricht die Aussage des AG hier dagegen.

Übrigens schuldest du deinem AG nicht mehr als die vereinbarte Arbeitszeit. Wenn du also deine "Zeit abgearbeitet" hast, lässt du den Stift fallen und gehst nach Hause. Unerledigtes zeigst du dem Vorgesetzten/AG an und hast damit auf das vorhandene Organisationsproblem verwiesen. Dass Aufgaben von 2+x-Stellen (mutmaßlich) nicht durch eine Person zu erfüllen sind, sollte ihm dabei leicht aufgehen, besonders wenn du diese eben nicht mehr mit erledigst.


clarion

Parallel solltest Du den Personalrat informationen.

Sofern die Wertigkeit der Tätigkeiten gewahrt bleibt, kann der AG Dir ohne Dein Einverständnis auch eine neue Tätigkeitsbeschreibung zukommen lassen.

Wie auch immer, Du bist nicht gezwungen, mehr als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu erbringen.

MoinMoin

Ich verstehe das Problem noch nicht ganz?

Du machst Aufgaben, die dein Vorgesetzter dir aufgetragen hat und willst diese nicht mehr machen, weil du nur noch Aufgaben machen willst die dir vor x Jahren aufgetragen wurden (und so in der Stellenbeschreibung stehen)

Ich nehme an dein Vorgesetzter ist weisungsbefugt. Dann kannst du nur Aufgaben ablehnen, die zu einer Änderung deiner Eingruppierung führen, ansonsten hast du das zu machen, was der AG via VG dir aufträgt.
Sind ja nicht bei Wünsch-Dir-Was.

Wenn du überlastet bist, dann musst du lernen zu priorisieren, bzw noch besser den VG ins Boot holen und ihn priorisieren lassen.
Du legst dein Wochenplan vor, erläuterst, was du meinst sicher zu schaffen, was evtl. und was mit Sicherheit nicht und verkündest, dass du so die in der Reihung die Dinge abarbeiten wirst, sofern der VG nichts anderes verlauten lässt.
Der Vg ist damit bösgläubig und muss Überstunden anordnen, wenn er der Meinung ist, dass du mehr geschafft werden muss in dieser Woche. Wenn du nett bist, machst Mittwochabend ein update und am ein Freitag dokumentierst du was wie geschafft wurde.
Damit ist a) dokumentiert, was deine Tätigkeiten sind und b) die Verantwortung für liegen gebliebenes ist dort wo es hingehört, beim VG.
und c) der VG hat was in der Hand um nach oben Druck zu machen, dass er mehr Personal bekommt.

Wenn er der Meinung ist, dass du ein Minderleistender bist und du mehr schaffen müsstest, dann muss er halt aktiv werden und den Nachweis führen.
So bleibt dann halt dokumentiert Woche für Woche was liegen und erledigt sich von selber.


Bubi11

Genau so ist es. Aufgaben/Arbeiten einfach ablehnen weil es einem nicht passt, kann zu einer Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung führen. Sind die Aufgaben höherwertig und mehr als 50% bekommt man eine höhere EG. Schafft man die Aufgaben nicht weil sie einfach zuviel sind, kann man mit dem VG regen das Aufgaben anders verteilt werden. Bringt das keinen Erfolg oder der VG weigert sich, macht man eine Überlastungsanzeige. Diese muss natürlich Dokumentiert werden.

Ich hatte diesen Fall schon einmal und diesen auch bewusst herbeigeführt (In Absprache mit den Mitarbeitern). Dadurch hatte ich eine Handhabe das ich einen weiteren Mitarbeiter einstellen durfte.

Maggus

Zitat von: HerrTunichtgut in 27.05.2026 07:31...
Da ich nun wie bereits erwähnt dies alles nicht mehr schaffe und dadurch meine eigentlichen Kontrolltätigkeiten extrem nachgelassen haben, möchte ich nun wissen, wie ich mich verhalten soll.
...

Naja, mir scheint es eher so, dass Du nicht wirklich ausgelastet warst, da Du genügend Arbeitszeit in die Kontrolle Deiner Kollegen investieren konntest
Zitat von: HerrTunichtgut in 27.05.2026 07:58Ich habe mehrfach beobachten können, dass Kollegen von mir und während der Arbeitszeit private Erledigungen machen ohne sich aus der Zeiterfassung auszuloggen, dazu auch des Öfteren die Dienstfahrzeuge nutzen und dies auch dokumentiert.

Es wurde z.B. sehr oft zu mit dem Dienst PKW los gefahren um sich für Frühstücks- und Mittagspause einzudecken. Dabei waren die Personen entweder auf Dienstgang oder gar nicht ausgestochen.
Weiterhin erwischte ich schon meine Kollegen während der Dienstzeit beim Wocheneinkauf, Friseurbesuch, Physiotherapie, kaffeetrinken bei Kollegen die Urlaub haben, Rasenmähen, Spaziergang mit dem Hund usw. Der mit dem Hund war z.B. unterwegs während er eingeloggt im Homeoffice war. Ich frage mich wie man so dreist sein kann, ohne auszustechen zum Friseur zu gehen, das sieht man doch danach. Genauso wie Spaziergang mit Hund und wenn man dann in der Zeiterfassung in der Mitarbeiterübersicht sieht, dass die Person eigentlich zu Hause im Homeoffice sitzen müsste.

Da ich ein rechtschaffender Mensch bin, habe ich dies dem Personalbüro und HVB angezeigt.
Wie dem auch sei, haben die Kollgegen, auf welchem Wege auch immer, davon erfahren, dass ich sie angeschwärzt habe und ich mich dies auch spüren lassen.
Es hatte sich danach eine Weile beruhigt und der Dienst PKW wird nun nicht mehr so exzessiv für private Wege genutzt.
Weiterhin haben die Kollegen mit dem Homeoffice nun eine neue Möglichkeit Arbeitszeitbetrug zu begehen und tun dies offensichtlich auch, denn Kollegen die früher nie zeitig auf Arbeit waren, sind nun ab der ersten möglichen Minute der Zeiterfassung online im Homeoffice. Selbst wenn noch die kleinen Kinder zu Hause sind und später in die Kita verbracht werden müssen.

Was kann ich nun tun, wenn ich nicht möchte, dass dies weiter so getrieben wird  und der HVB / Personal SB nichts macht.
Macht es überhaupt Sinn hier weiter gegen vorzugehen, da ich bereits von anderen Leute aus dem ÖD ähnliche Sachverhalten aus ihren Behörden gehört habe?

Wenn Du die "Kontrolltätigkeiten im Innendienst" zukünftig unterlässt, klappt es vielleicht auch mit der anfallenden Aufgabenmenge.

Bubi11

Oh das ist der gleiche TE. HAbe ich tatsächlich nicht bemerkt.
Das erklärt einiges.