Abgeltung von Überstunden bei Eintritt in die Rente

Begonnen von Littlegoaty, Gestern um 13:57

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MoinMoin

Zitat von: Littlegoaty in Gestern um 14:58Es gibt tatsächlich eine Dienstvereinbarung zur Gleitzeit, die mir nun auch vorliegt.

Darin ist geregelt, dass die plus Stunden grundsätzlich in Form eines Freizeitausgleich abgebummelt werden sollen. Es gibt allerdings auch einen Paragraphen, der Härtefälle - zum Beispiel bei längerer Krankheit - benennt. Dort heißt es, dass in solchen Fällen eine einvernehmliche Regelung unter Hinzuziehung des Personalrates gefunden werden soll.

Ich werde mich nun mal an den Personalrat wenden, um das dort abzuklären.
Viel Glück, nach einen Rechtsanspruch sieht das irgendwie nicht aus.

Seit wann weißt du, dass du zum 1.Juli in Rente gehst? War das schon vor deiner Krankheit bekannt/geplant oder ist die Rente Krankheitsbedingt beantragt, vielleicht wird so ein Schuh daraus.

Littlegoaty

Zitat von: Rowhin in Gestern um 15:04Rein interessehalber: ist das diese Dienstvereinbarung, oder gibts eine neuere/trifft auf dich eine andere zu?

https://www.dbb-hamburg.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-hamburg_de/pdf/dienstvereinbarungen/Gleitzeit_ab_2010.pdf

So oder so: viel Erfolg, das für alle Seiten befriedigend zu klären.

Meines Wissens ist die von dir genannte Dienstvereinbarung noch gültig.

Littlegoaty

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:12Viel Glück, nach einen Rechtsanspruch sieht das irgendwie nicht aus.

Seit wann weißt du, dass du zum 1.Juli in Rente gehst? War das schon vor deiner Krankheit bekannt/geplant oder ist die Rente Krankheitsbedingt beantragt, vielleicht wird so ein Schuh daraus.

Ich bin Anfang des Jahres erkrankt. Bis dahin war es nicht geplant, dass ich bereits zum 1. Juli in Rente gehe. Im Laufe des Jahres und während der Krankheit habe ich mich dann dazu entschlossen, in Rente zu gehen. Es handelt sich aber nicht um eine Erwerbsminderungsrente, sondern um eine Altersrente.

Faunus

Zitat von: Littlegoaty in Gestern um 15:12Meines Wissens ist die von dir genannte Dienstvereinbarung noch gültig.

von 2010?
Und es gab keine Anpassungen in dne letzten 16 Jahren?
Nochmal: hast Du ein "Login" bei Deinem AG? Wenn  man in der Verwaltung tätig ist - ziemlich wahrscheinlich!

Littlegoaty

Zitat von: Faunus in Gestern um 15:17von 2010?
Und es gab keine Anpassungen in dne letzten 16 Jahren?
Nochmal: hast Du ein "Login" bei Deinem AG? Wenn  man in der Verwaltung tätig ist - ziemlich wahrscheinlich!

Es gibt ein Intranet, ich bin aber noch arbeitsunfähig erkrankt und habe keinen Zugriff auf den Dienst Rechner. Einen Login von außen gibt es nicht.

Faunus

Also wenn ich bis zum dem Login von außen komme....@moinmoin = Dein Job, Du bist der Itler ;)

Littlegoaty

Zitat von: Faunus in Gestern um 15:22Also wenn ich bis zum dem Login von außen komme....@moinmoin = Dein Job, Du bist der Itler ;)

???🤔

Rowhin

Zitat von: Faunus in Gestern um 15:17von 2010?
Und es gab keine Anpassungen in dne letzten 16 Jahren?
Nochmal: hast Du ein "Login" bei Deinem AG? Wenn  man in der Verwaltung tätig ist - ziemlich wahrscheinlich!

Bei uns gibt es einzelne, noch gültige Dienstvereinbarungen von 1995 :D (Wir regeln gerne Dinge in separaten Dienstvereinbarungen, es gibt eine für Parkplätze, eine für Arbeitszeit am Standort 1, eine am Standort 2, ca. 37 für verschiedene IT-Dienste, etc. pp.).

Gut, die älteste die Arbeitszeit betreffend ist von 2020. Aber ausschließen würde ich im öD generell gar nichts.

Faunus

Zitat von: Rowhin in Gestern um 15:25Bei uns gibt es einzelne, noch gültige Dienstvereinbarungen von 1995 :D (Wir regeln gerne Dinge in separaten Dienstvereinbarungen, es gibt eine für Parkplätze, eine für Arbeitszeit am Standort 1, eine am Standort 2, ca. 37 für verschiedene IT-Dienste, etc. pp.).

Gut, die älteste die Arbeitszeit betreffend ist von 2020. Aber ausschließen würde ich im öD generell gar nichts.

Bei uns auch - aber Reglungen zur Gleitzeit würde ich eher für jünger halten.

MoinMoin

Zitat von: Littlegoaty in Gestern um 15:15Ich bin Anfang des Jahres erkrankt. Bis dahin war es nicht geplant, dass ich bereits zum 1. Juli in Rente gehe. Im Laufe des Jahres und während der Krankheit habe ich mich dann dazu entschlossen, in Rente zu gehen. Es handelt sich aber nicht um eine Erwerbsminderungsrente, sondern um eine Altersrente.
Das heißt du hast selber gekündigt und gehst in die vorgezogenen Altersrente für langjährige Versicherte.
Na da kann man hoffen das der AG da nicht sagt: Selber Schuld.

MoinMoin

Zitat von: Faunus in Gestern um 15:22Also wenn ich bis zum dem Login von außen komme....@moinmoin = Dein Job, Du bist der Itler ;)
Rowhin hat die DV doch schon verlinkt.

MoinMoin

Zitat von: Rowhin in Gestern um 15:25Bei uns gibt es einzelne, noch gültige Dienstvereinbarungen von 1995
ich habe neulich eine von 1986 raussuchen lassen. Gleichstellung der Urlaubsregelung zwischen TB und Beamte... wir dürfen auch bis September unseren Vorjahresurlaub nehmen.... ::)

ohjeee


ohjeee

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:39ich habe neulich eine von 1986 raussuchen lassen. Gleichstellung der Urlaubsregelung zwischen TB und Beamte... wir dürfen auch bis September unseren Vorjahresurlaub nehmen.... ::)
unser Anwalt rät von eine derartigen Regelung ab. Das hatten wir eigentlich auch vor.
Aber: Der TVöD sieht eine Übertragung des Urlaubsanspruchs ausnahmsweise ins Folgejahr nur bis zum 31.03. vor, wobei das eigentlich generell schon üblich ist. Darüber hinaus bis 31.05., wenn krankheitsbedingt der Urlaub nicht angetreten werden konnte. Darüberhinaus gibt es im Tarif und Gesetz keine Möglichkeit zur Verlängerung, die Verlängerungsregelung sei abschließend.

Das bedeute: eine Verlängerung über den 31.05. hinaus entspreche einer zusätzlichen Urlaubsgewährung. D.h., wenn Du im März/Mai noch 10 Tage auf dem Zettel hast und Du deinen Urlaub erst im August nimmst, entspräche das einer zusätzlichen Urlaubsgewährung von 10 Tagen. Theoretisch könnte dein Kollege dann das gleiche vom AG fordern: Nämlich ebenfalls 10 zusätzliche Urlaubstage, obwohl er schon allen (alten) Urlaub aufgebraucht hat.

Die Angleichung an die beamtenrechtliche Regelunge (bis September) war damit bei uns vom Tisch.

Aber vielleicht gibts hierzu ja schon Urteile oder Kommentare. Wie gesagt, war die Auskunft unseres Anwalts. Der hat sich das ja hoffentlich nicht ausgedacht...

Faunus