[BE] Zeitnahe Geltendmachung von Besoldungsansprüchen

Begonnen von Verwalter, Gestern um 23:24

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Verwalter

Ein Thema, welches bei Nachzahlungen darüber entscheidet, welche Jahre genau nachgezahlt werden. Dazu als Einstieg der Artikel der Kanzlei Ribet Buse aus Berlin:

https://www.sdrb.de/zeitnahe-geltendmachung/

Demnach würde nach meiner Lesart ein in die Zukunft gerichteter Widerspruch gegen die Unteralimentation ausreichen, um den gesamten folgenden Zeitraum abzudecken.

Weiter geht diese Argumentation, die bei einer Veranstaltung von Verwaltungsjuristen in Berlin angesprochen wurde.

Ein Satz aus Rn. 161 der Berliner Entscheidung sollte genauer betrachtet werden. Dies wurde auch schon bei der Infoveranstaltung der Verwaltungsjuristen angesprochen. ,,Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein förmliches Widerspruchs- oder Klageverfahre schwebt; entscheidend ist, dass sich die Beamten zeitnah gegen die Höhe ihrer Besoldung mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben."

Der Satz bedeutet mE eine Beweislastverschiebung zu Gunsten des Beamten beim Verfahrensstand. Es muss nur eine entsprechende Aktivität des Rechteinhabers nachgewiesen werden. Nicht ,,schwebt" interpretiere ich so: Selbst wenn der Widerspruch bereits durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesen wurde und der Beamte keine Klage erhoben hat (das Verfahren also formal ,,erledigt" ist), kann er dennoch zum Kreis der Berechtigten gehören, solange er sich zeitnah gewehrt hat. Also lohnt es sich – so meine Auffassung – auch bereits beschiedene Widersprüche genau zu betrachten."
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"