Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 19:03Hallo PolareuD, hast du die beiden ZBR-Schwan-Aufsätze gelesen? Dort werden explizit die folgenden beiden Thesen aufgestellt:
1.) Die VG-Berlin-Methodik sei (angeblich) "evident sachwidrig".
2.) Stattdessen solle man die (angeblich) sachgerechte ZBR-Schwan-Methodik verwenden.

Beide Methodiken haben also den identischen Anspruch, und zwar die in Rn. 78 bis 80 sowie Rn. 122 bis 124 des BVerfG-Beschlusses beschriebene Ermittlung der Besoldungsindizes durchzuführen. Und ich sag's mal so: Eine der beiden Methodiken wird diesem Anspruch auch vollumfänglich gerecht..

Ja, ich habe sie gelesen. Ob die Senatsmethode evident sachwidrig ist, steht noch gar nicht fest.

Die evidente Sachwidrigkeit wäre aber automatisch gegeben, wenn der Senat der Methodik im ZBR folgt. Aktuell ist das natürlich nicht der Fall, da ein entsprechendes Klageverfahren noch nicht vorliegt, so viel ich weiss.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 18:02Falsch. Die VG-Berlin-Methodik und die Zwei-Punkte-Methodik ermitteln für das zehnte Besoldungsjahr den korrekten Indexwert von 120,7 % (unter der Annahme, dass es im Basisjahr 0 keine unterjährige Erhöhung gab). Die ZBR-Schwan-Methodik ermittelt hingegen ein nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Ergebnis von 110,5 %.

Hier urteilst du zu hart. Auch mit der ZBR-Methode werden die tatsächlichen Verhältnisse betrachtet. Oder werden hier mathematische Regeln verletzt?

Ich versuche es nochmals mit einem anderen Bild:

Karlsruhe hat den Untersuchungsgegenstand mit einem Mikroskop mit einem Objektiv mit 10-facher Vergrößerung betrachtet.

Die Berliner/Färber-Methode macht das auch.

Die ZBR-Methode nimmt nun ein Mikroskop mit einem Objektiv mit 100-facher Vergrößerung. Der Fokusbereich ist jetzt "extrem" klein.

Es wird weiterhin der gleiche (Haupt-)Gegenstand betrachtet.

Die Frage ist nur, darf Swen das Ojektiv wechseln bzw. kann er das Gericht davon überzeugen, ein stärkeres Objektiv zu nutzen.

Ich persönlich sehe hier aktuell nur sehr geringe Chancen.