Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Pumpkin76

Zitat von: PolareuD in Heute um 15:48Liegt aber nur daran, dass Swen diesen Thread ignoriert und den ein oder anderen auch auf die Ignorieren-Liste gesetzt hat.  ;)

Beruhigend  ???

GoodBye

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:39Wie gesagt, diesbezüglich bin ich zu 100% bei euch. In Rentenonkels Beispiel muss der typisierte Beamte in den ersten fünf Jahren entweder auf seine Ersparnisse zurückgreifen (und kann somit weniger Guthabenzinsen/ETF-Gewinne/etc. für seine private Altersvorsorge generieren) oder sogar einen Kredit aufnehmen (für den er Kreditzinsen zahlen muss). Insofern ist es mir aus ökonomischer Sicht weiterhin ein absolutes Rätsel, warum spätere Besoldungsnachzahlungen nicht verzinst werden. Ich hoffe sehr, dass sich dies demnächst ändert (lotsch erwähnt ja beispielsweise immer eine entsprechende europäische Gerichtsentscheidung zu Griechenland).

Aber nochmal: Das Ganze hat absolut nichts mit der Besoldung im sechsten Jahr zu tun! Denn wie gesagt: Jemand, der erst im sechsten Jahr verbeamtet wird, hat keinerlei Bezug zur Besoldung in den Vorjahren. Unter anderem deshalb erscheint es mir als sehr "sachgerecht", die Besoldung jeweils separat auf Jahresbasis zu prüfen (so wie es ja auch in allen mir bekannten Gerichtsentscheidungen gemacht wird). Nebenbei: Auch unsere Widersprüche legen wir doch immer (zeitnah) gegen die uns gewährte Besoldung eines bestimmten Jahres ein, oder?

Weil der Schaden als Anknüpfungspunkt für eine Verzinsung fehlt. Wir sprechen hier ja über legislatives Unrecht.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

SonicBoom

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 15:58Beruhigend  ???
Nö arschverletzt halt. Typisch Narzissten. Schreiben einen Beitrag um in der Öffentlichkeit zu glänzen nur um dann das ganze schnell still und heimlich zu beerdigen und sich nicht mehr zu äußern weil es halt hirnrissige Scheisse war die dort verzapft wurde im ZBR-Artikel inhaltlich. Ein paar speichel*** Freunde haben das Kool-Aid derart gesoffen, dass sie, selbst nach Aufgabe des Erstellers selbst, das Thema in der Ausfertigung des Erstellers oder leichter Abwandlung nach Gusto hier immer noch Verteidigen (Tote Pferde reiten). In diesem Sinne harre ich mal der nächsten Beleidigungs-Bann-Welle weil sich hier Egos und Schlipse treffen.
- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung / - 4K = 1K Bezugsgröße, nicht normatives Leitbild / Widerspruch zwingend jedes Jahr erforderlich / Musterklage BaWü 2024/2025 / Law and Order/ Rechts/ Gegen Pisse vor der KiTa/ Heule? -> Admin

BVerfGBeliever

Zitat von: GoodBye in Heute um 17:25Weil der Schaden als Anknüpfungspunkt für eine Verzinsung fehlt. Wir sprechen hier ja über legislatives Unrecht.
Wie gesagt, wenn ich lotsch richtig verstanden habe, "geht" vielleicht irgendwann über die europarechtliche Schiene etwas.


P.S. Laut Swen hat ja die Rn. 79 angeblich eine "Sprengkraft, die stärker nicht sein kann", siehe hier. Der Forenteilnehmer RichterBW84, der anscheinend seit kurzem als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an das BVerfG abgeordnet ist (wenn auch nicht in "unser" Dezernat), schreibt diesbezüglich hingegen Folgendes:

Zitat von: RichterBW84 in Heute um 17:24Was sich aber aus der veröffentlichten Entscheidung sagen lässt: Das Problem möglicher Umgehungsversuche wird ausdrücklich erkannt. Du meinst vermutlich Rn. 79 des Beschlusses vom 17.09.2025. Dort spricht der Senat tatsächlich von Versuchen, ,,bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen". Die bisherige Berechnung bildete unter anderem Sonderzahlungen und den tatsächlichen Zeitpunkt von Erhöhungen nicht hinreichend ab. Darauf reagiert das Gericht mit einer präziseren Erfassung der Jahresbruttobesoldung. Das ist bereits eine konkrete rechtliche Reaktion auf das Problem. [...]