Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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Pumpkin76

Hier sind manche wirklich sehr feinfühlig, wenn man Leute an ihre eigenen Threads erinnert  ;D

Rentenonkel

Hallo clarion, rein juristisch macht es in meinen Augen einen Unterschied, ob das Besoldungsniveau immer zwischen 95 % und 100 % gehalten wurde oder ob es auch Jahre gab, in denen man mehr als 5 % zu wenig bekommen hat. Daher greift die Argumentation, die Du anführst, in meinen Augen juristisch ins Leere. Im Wesentlichen muss die Lampe leuchten, wenn sie zu leuchten hat, und darf erst dann wieder ausgehen, wenn sie auszugehen hat.

Unstreitig dürfte für alle sein, so hoffe ich zumindest, dass sobald die Lampe angeht, auch für den Senat eine verfassungswidrige Unteralimentierung vorliegt, die zwar theoretisch, aber nicht praktisch widerlegt werden kann.

Meine Kernaussage ist relativ simpel: Wenn einmal ein Zustand einer verfassungswidrigen Unteralimentation eingetreten ist, bleibt dieser solange erhalten, bis dieser verfassungswidrige Zustand geheilt wurde. Es kann nicht sein, dass man diesen Zustand am 01.01. des neuen Jahres wieder auf "verfassungsgemäß" setzt und dann erneut prüfen muss, ob etwas, dass bereits als verfassungswidrig eingestuft wurde, ohne Heilung erneut als verfassungswidrig anzusehen ist. Was hat sich an dem Zustand am 01.01. gegenüber dem 31.12. des Vorjahres geändert, der es rechtfertigen würde, genau das anzunehmen? Es gab eine Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung, die nicht geheilt wurde. Was rechtfertigt also die Annahme, dass die Abkoppelung von der allgemeinen Einkommensentwicklung behoben ist, obwohl die Unteralimentierung fortdauert, wenn auch weniger schlimm?

Im Idealfall stellt der Beamte Ende des Jahres einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation und der wird dann zeitnah bearbeitet, so dass der verfassungswidrige Zustand behoben wird. Dann, und auch nur dann, ist der verfassungswidrige Zustand wieder in einen verfassungsgemäßen gewechselt und die Lampe darf ausgehen. Wenn dieser Antrag aber nunmehr seit 20 Jahren (!!) ruhend gestellt ist, ist der verfassungswidrige (rechtswidrige) Zustand ja bis heute nicht behoben. Wie kann dann ein verfassungswidriger, also rechtswidriger, Zustand sich ohne ein Zutun wie von Zauberhand wieder in einen verfassungsgemäßen zurück verwandeln?

Oder einfacher ausgedrückt: Wenn einmal der Lichtschalter an ist, muss die Lampe so lange leuchten, bis die Lampe jemand ausschaltet. Die Argumentation, die Du fährst, soll wohl eher auf der zweiten Prüfungsebene seine Wucht entfalten. Dort ist es aber zu spät, weil diese Argumentation dort juristisch wahrscheinlich nicht zu überzeugen vermag.

Meiner Meinung nach hat eine Lampe, die zu Recht zum leuchten gebracht wurde, solange zu leuchten, bis der einmal festgestellte verfassungswidrige Zustand behoben wurde. Der wird aber erst dann behoben sein, wenn die Delle tatsächlich vollständig ausgebeult wurde.

Wie man das anders darstellen kann, als mit der Schwan-Methode, (die dann natürlich keinen Index mehr berechnet und somit auch keiner mehr ist) ohne dabei zu tief in die Mathematik einzusteigen und jedem einfachen Beamten ermöglichen soll, mit ganz einfach zu handhabenden mathematischen Regeln abzuschätzen, ob in seinem Fall die Fortschreibungspflicht verletzt wurde, weiß ich nicht. Das wäre dann eher die Idee hinter diesem Thread, so wie ich ihn verstehe.

Solange jedoch noch nicht einmal Einigkeit darüber herrscht, dass das was ich versuche, hier zu erläutern, sinnhaft und nachvollziehbar ist, kann man sich auch nicht darüber unterhalten, wie man die Methode des Senats so erweitern oder ergänzen kann, dass man am Ende das Ergebnis erzielt, was jedem im Alltag sofort einleuchtet.

Und solange eine Methode eine einmal brennende Lampe wieder ausschaltet, ohne dass es dafür in meinen Augen einen sachgerechten Grund gibt, erscheint mir diese Methode genau in dieser Fallkonstellation Schwächen zu haben.

GoodBye

Wenn ein Kind z.B. wegen einer Erkrankung aus der Wachstumskurve fällt (Kurve flacht ab und verläuft vielleicht waagerecht) ist es zu klein. Es kann dann, wenn es wieder gesund wird, einen normalen Wachstumsschub nachholen. In diesem Jahr wächst es dann wie andere Kinder, es bleibt aber weiterhin unterhalb der Wachstumskurve.

Schaue ich nur aufs Wachstum, ist jetzt wieder alles super. Schaue ich aufs Gesamtbild, dann nicht.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe