Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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clarion

Wären wir seit 2008 stets verfassungsgemäß besoldet worden, wäre unsere Besoldung nach Auffassung von Rentenonkel, Goodbye und einiger anderer heute um einiges höher.

Ich teile diese Auffassung nicht zwingend. Zwar hätten wir in den Jahren mit verfassungswidrig Besoldung  mehr Geld bekommen, spätere Erhöhungen wären aber geringer ausgefallen!

Der entscheidende Hebel  bei der Besoldung ist m.E. nicht die Fortschreibungsprüfung sondern die Mindestbesoldung und das unmittelbare Abstandsgebot! Wir erleben ja gerade, in welcher Höhe die Dienstherren uns ein fiktives Partnereinkommen unterstellen. Das sind die Größenordnungen, um die es hier geht.

clarion

@Rentenonkel,

hinsichtlich Deiner Schlussfolgerung  dass die höheren Dienste in wesentlich geringeren Umfang Heilung zu erwarten hätten, bin ich etwas optimistischer als Du.

Wenn die Dienstherren Reparaturgesetze hinsichtlich der nicht verfassungsgemäßen Besoldung erlassen, kann ich mir schwer vorstellen, dass ein Reparaturgesetz vorm BVerfG Bestand hätte, wenn durch das Reparaturgesetz das Abstandsgebot massiv  verletzt werden würde. Kannst Du Dir vorstellen,  dass im Fall von Berlin A13 durch das Reparaturgesetz im Nachhinein an A15 vorbei zieht? Ich nicht so recht.