Erste Stelle im öffentlichen Dienst - Fragen zu Pausenregelungen und Überstunden

Begonnen von GenehmigtVielleicht, Gestern um 19:25

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

GenehmigtVielleicht

Guten Abend an alle  :)

Ich beginne im Juli mit meiner Tätigkeit in einer Kommune.
Da dies meine erste Stelle im öffentlichen Dienst ist, habe ich folgende Fragen zu Pausen- und Arbeitszeit-/Überstundenregelungen:
- Gelten für alle im TVöD die gesetzlichen Pausenzeiten oder legt das jede Kommune für sich fest? Ist es möglich, die Pausenzeiten tageweise zu verlängern (z.B. für Besorgungen in der Mittagspause o.ä.; natürlich wird die Zeit, die die Pausenzeit überschreitet, nachgearbeitet)?
- Wie können Überstunden ausgeglichen werden? Wie läuft das generell mit Überstunden? Gibt es ein Stundenkonto und man arbeitet halt mehr, wenn gerade viel Arbeit da ist oder ein Thema fertig bearbeitet werden muss und gleicht das dann durch Gleittage oder z.B. einen früheren Feierabend an einem anderen Tag aus?
Gibt es aber einer gewissen Entgeltgruppe keine Überstunden mehr bzw. sind Überstunden ab einer gewissen EG mit dem Gehalt abgegolten?

Mir ist natürlich bewusst, dass ich das alles auch an meinem ersten Arbeitstag erfahre bzw. auch einfach nachfragen könnte, aber mich interessiert natürlich auch, wie es in anderen Kommunen abläuft und ob es hier kommunale Unterschiede gibt.

Noch zur Info: ich werde in EG 12 sein; Arbeitsstelle liegt in Bayern.

Vielen Dank bereits für eure Antworten  :)

brian

Dazu muss es eine dienstvereinbarung über die Arbeitszeit geben. Die meisten Behörden haben wohl gleitzeit. In der Dv steht, wie viele plus und Minus Stunden du machen darfst und wie die auszugleichen sind.

Echte Überstunden müssen vom Personalamt angeordnet und vom Personalrat genehmigt werden. Sind also eher selten. Das meiste wird über die gleitzeit geregelt.

Die gesetzlichen pausenregeln gelten natürlich auch im öD, also nach 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei 9 Stunden 45 Minuten und nicht mehr als 10 Stunden arbeiten.

ImöDBeschäftigt

Das kann unterschiedlich sein. Relevant ist da auch, ob es Kernzeiten gibt zu denen man anwesend sein muss. In der Zeit dürfte man dann z.B. nicht einkaufen und je nach Kommune können die recht ausgeprägt sein, sodass zwar noch "Gleitzeit" drauf steht, aber kaum noch drin ist.
Ich hab z.B. mal bei einer Kommune gearbeitet mit Gleitzeit ab 7 Uhr, Kernzeit 8Uhr bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30Uhr bzw. 18Uhr, freitags kürzer.
Man konnte sich also die 30min Mittagspause ein wenig verschieben oder morgens eine Stunde früher anfangen. Das wars dann aber auch schon fast.
Wenn die örtliche Apotheke erst um 13:30Uhr wieder öffnete, ging das z.B. nicht in der Mittagspause, obwohl nur 1min Fußweg entfernt