Erste Stelle im öffentlichen Dienst - Fragen zu Pausenregelungen und Überstunden

Begonnen von GenehmigtVielleicht, 06.06.2026 19:25

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GenehmigtVielleicht

Guten Abend an alle  :)

Ich beginne im Juli mit meiner Tätigkeit in einer Kommune.
Da dies meine erste Stelle im öffentlichen Dienst ist, habe ich folgende Fragen zu Pausen- und Arbeitszeit-/Überstundenregelungen:
- Gelten für alle im TVöD die gesetzlichen Pausenzeiten oder legt das jede Kommune für sich fest? Ist es möglich, die Pausenzeiten tageweise zu verlängern (z.B. für Besorgungen in der Mittagspause o.ä.; natürlich wird die Zeit, die die Pausenzeit überschreitet, nachgearbeitet)?
- Wie können Überstunden ausgeglichen werden? Wie läuft das generell mit Überstunden? Gibt es ein Stundenkonto und man arbeitet halt mehr, wenn gerade viel Arbeit da ist oder ein Thema fertig bearbeitet werden muss und gleicht das dann durch Gleittage oder z.B. einen früheren Feierabend an einem anderen Tag aus?
Gibt es aber einer gewissen Entgeltgruppe keine Überstunden mehr bzw. sind Überstunden ab einer gewissen EG mit dem Gehalt abgegolten?

Mir ist natürlich bewusst, dass ich das alles auch an meinem ersten Arbeitstag erfahre bzw. auch einfach nachfragen könnte, aber mich interessiert natürlich auch, wie es in anderen Kommunen abläuft und ob es hier kommunale Unterschiede gibt.

Noch zur Info: ich werde in EG 12 sein; Arbeitsstelle liegt in Bayern.

Vielen Dank bereits für eure Antworten  :)

brian

Dazu muss es eine dienstvereinbarung über die Arbeitszeit geben. Die meisten Behörden haben wohl gleitzeit. In der Dv steht, wie viele plus und Minus Stunden du machen darfst und wie die auszugleichen sind.

Echte Überstunden müssen vom Personalamt angeordnet und vom Personalrat genehmigt werden. Sind also eher selten. Das meiste wird über die gleitzeit geregelt.

Die gesetzlichen pausenregeln gelten natürlich auch im öD, also nach 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei 9 Stunden 45 Minuten und nicht mehr als 10 Stunden arbeiten.

ImöDBeschäftigt

Das kann unterschiedlich sein. Relevant ist da auch, ob es Kernzeiten gibt zu denen man anwesend sein muss. In der Zeit dürfte man dann z.B. nicht einkaufen und je nach Kommune können die recht ausgeprägt sein, sodass zwar noch "Gleitzeit" drauf steht, aber kaum noch drin ist.
Ich hab z.B. mal bei einer Kommune gearbeitet mit Gleitzeit ab 7 Uhr, Kernzeit 8Uhr bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30Uhr bzw. 18Uhr, freitags kürzer.
Man konnte sich also die 30min Mittagspause ein wenig verschieben oder morgens eine Stunde früher anfangen. Das wars dann aber auch schon fast.
Wenn die örtliche Apotheke erst um 13:30Uhr wieder öffnete, ging das z.B. nicht in der Mittagspause, obwohl nur 1min Fußweg entfernt

KlammeKassen

Zitat von: ImöDBeschäftigt in 06.06.2026 23:06Das kann unterschiedlich sein. Relevant ist da auch, ob es Kernzeiten gibt zu denen man anwesend sein muss. In der Zeit dürfte man dann z.B. nicht einkaufen und je nach Kommune können die recht ausgeprägt sein, sodass zwar noch "Gleitzeit" drauf steht, aber kaum noch drin ist.
Ich hab z.B. mal bei einer Kommune gearbeitet mit Gleitzeit ab 7 Uhr, Kernzeit 8Uhr bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30Uhr bzw. 18Uhr, freitags kürzer.
Man konnte sich also die 30min Mittagspause ein wenig verschieben oder morgens eine Stunde früher anfangen. Das wars dann aber auch schon fast.
Wenn die örtliche Apotheke erst um 13:30Uhr wieder öffnete, ging das z.B. nicht in der Mittagspause, obwohl nur 1min Fußweg entfernt

Ist sehr unterschiedlich.

Bei uns wurden inzwischen Servicezeiten eingeführt statt Kernzeiten. Es muss dann nur "jemand" da sein. Man kann daher nun theoretisch auch schon um 10.00 Uhr Mittagspause machen.
Aber das wird alles in einer Dienstvereinbarung geregelt. Daher bleibt es abzuwarten für den Fragestellter.

MoinMoin

Zitat von: GenehmigtVielleicht in 06.06.2026 19:25Vielen Dank bereits für eure Antworten  :)
Solche Fragen klären wir im Vorstellungsgespräch, sofern nicht der AN diese Fragen selbst dort stellt.
Und ganz wichtig: Man muss zwischen Gleitzeitstunden und Überstunden trennen!!
Überstunden gibt es seltenst im öD.
Kannst du aber hier: https://vka.de/sparten/verwaltung/ nachlesen.

MeTe

Zitat von: GenehmigtVielleicht in 06.06.2026 19:25- Gelten für alle im TVöD die gesetzlichen Pausenzeiten oder legt das jede Kommune für sich fest? Ist es möglich, die Pausenzeiten tageweise zu verlängern (z.B. für Besorgungen in der Mittagspause o.ä.; natürlich wird die Zeit, die die Pausenzeit überschreitet, nachgearbeitet)?
- Wie können Überstunden ausgeglichen werden? Wie läuft das generell mit Überstunden? Gibt es ein Stundenkonto und man arbeitet halt mehr, wenn gerade viel Arbeit da ist oder ein Thema fertig bearbeitet werden muss und gleicht das dann durch Gleittage oder z.B. einen früheren Feierabend an einem anderen Tag aus?
Gibt es aber einer gewissen Entgeltgruppe keine Überstunden mehr bzw. sind Überstunden ab einer gewissen EG mit dem Gehalt abgegolten?

Eigentlich ist ja schon alles dazu gesagt: Es gibt da nicht den öD, da sich die Ausgestalgung erheblich unterscheidet, je nachdem bei wem man ist... Zwei 'Extrembeispiele':

Bei einem öD-AG war es so, dass wir teilweise über 100h/Woche gearbeitet haben. Da die ARbeitszeit nciht erfasst wurde (keine Arbeitszeiterfassung), gab es dafür auch keinen Zeitausgleich und auch keine Bezahlung. Im Urlaub (der wurde nur auf dem Papier genommen) wurde auch gearbeitet. Es gab Monate an denen ich ich vl. 2 oder 3 Tage zuhause war (inkl. Wochenende und Feiertage). Ohne dass es irgendeine Gegenleistung (weder Zeit noch Geld) dafür gegeben hätte. Denn offiziell hat man immer nur das gearbeitet was im Vertrag stand. Natürlich nicht zulässig aber leider völlig normal. In dem Bereich. Und von den zuständigen Ansprechpartnern etwa Betriebsrat oder Gewerkschaft, geduldet bzw. aktiv gedeckt.

Beim anderen öD-AG genau das Gegenteil. Für angeordnete Überstunden gab es Zeitausgleich der innerhalb eines Jahres genommen werden musste. Feiertags-, Wochenend- und Nachtzuschläge. Zusätzlich hatte man Gleitzeit und konnte im Prinzip gehen und kommen wann man will. Pause machen wann man will (und.. gerne auch mal länger als offiziell ohne dass es irgendwen interessiert hätte). Einfach mal ausstempeln, kurz was privats erledigen, wieder einstempeln - alles kein Problem. Alles entspannt.

-> Es gibt nicht den öD. Es gibt viele öffentliche Dienste...

GenehmigtVielleicht

Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten  :)  ich nehme für mich mit, dass es hier keine klare Vorgabe von höherer Stelle gibt, sondern jede Kommune für sich diese Regelungen festlegt.

Eine Dienstvereinbarung habe ich noch nicht erhalten, wahrscheinlich bekomme ich diese an meinem ersten Tag.

Im Vorstellungsgespräch wurde gesagt, dass es keine Kernzeiten gibt, es jedoch gern gesehen wird, dass man während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung auch da ist, was absolut verständlich und nachvollziehbar ist.

Beim Rest lasse ich mich einfach überraschen  ;D


ImöDBeschäftigt

Frag auch nach, ob es Regelungen zur Kleidung gibt. Da können die Unterschiede auch gewaltig sein. In manchen Kommunen ist es kein Problem im Sommer in kurzer "used-look" Jeans und Top zu arbeiten und in anderen müssen immer mindestens Knie und Ellenbogen bedeckt sein u.ä

Bubi11

Und noch etwas. Auch die Abteilungsleiter machen das unterschiedlich.
Ich lasse meinen Mitarbeitern relativ freie Hand solange die Arbeit erledigt wird. Grundsätzlich haben wir eine halbe STunde Mittag und sonst nichts.
Wir machen um 9 Uhr täglich "Teambesprechung" mit Kaffee trinken und wenn jemand Mittag mal länger macht sage ich auch nix. Meine Mitarbeiter machen im HO zum Beispiel auch mal andere Sachen und arbeiten das dann später wieder rein. Natürlich werden im HO nur die Sollstunden genehmigt und keine Gleitzeitstunden.

Andere machen das deutlich strenger.

DiVO

Früher gab es zu solchen Fragen in diesem Forum immer eine bestimmte Antwort. Diese Tradition möchte ich gerne wiederbeleben:

Der TVÖD trifft dazu keine Aussage.

MaLa


MoinMoin

Zitat von: DiVO in 09.06.2026 07:37Früher gab es zu solchen Fragen in diesem Forum immer eine bestimmte Antwort. Diese Tradition möchte ich gerne wiederbeleben:

Der TVÖD trifft dazu keine Aussage.
Das stimmt aber in diesem Fall so nicht.
Zitat von: MaLa in Gestern um 07:37du hast das "naheliegend" vergessen :D
Das was korrekter wäre:
Der TVÖD trifft dazu keine endgültige Aussage. Details sind in DV geregelt. 8)

Denn natürlich ist im TVöD geregelt, wie Überstunden zu vergüten sind, was Überstunden sind ...


Petar T.

Zitat von: ImöDBeschäftigt in 09.06.2026 00:36(...)In manchen Kommunen ist es kein Problem im Sommer in kurzer "used-look" Jeans und Top zu arbeiten (...)

Ja genau.
Wenn ich auf solche Menschen treffe, bin ich mir da immer nicht sicher, ob es sich um Behördenmitarbeiter handelt oder gestrandete Festival-Besucher, die den Ausgang suchen.



MeTe

ZitatWenn ich auf solche Menschen treffe, bin ich mir da immer nicht sicher, ob es sich um Behördenmitarbeiter handelt oder gestrandete Festival-Besucher, die den Ausgang suchen.

Ich versuche durch Fachkompetenz zu überzeugen, nicht durch irrelevante Äußerlichkeiten wie Kleidung. Wenn es meinen AG stört dass ich im Sommer in kurzen Hosen und lockerer Kleidung arbeite, oder dass ich auf (internationalen) Konferenzen, bei Besuchen von Delegationen, etc. kein Sakko der gar ne Krawatte trage - kann er gerne versuchen einen anderen zu finden, der den Job für ein öD-Gehalt macht (und sich dabei an "Kleidungsrregeln" hält).

Solange es nicht grob sittenwidrig ist, bin ich da ganz entspannt. Und mein AG - gezwungenermaßen - auch...

Petar T.

Verstehe ich das richtig?

Deine Argumentation lautet: Du bist ein geiler Typ, mit Sicherheit akademischer Hintergrund, hast etwas zu bedeuten, wenn du an Konferenzen teilnimmst, und würdest eigentlich in der Privatwirtschaft mehr verdienen.

Das ist nicht viel mehr als Erpressung, auf jeden Fall keine überzeugende Argumentation dafür, herumzulaufen , als würde man gerade einen Freizeitpark besuchen oder im Garten arbeiten. Ich mache, was ich will, wenn's euch nicht passt, bin ich weg.