[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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Squad

Zitat von: Verfassungsmäßige in Gestern um 13:05Das ist eine Lohnkürzung von 2,5 Prozent durch die Anhebung auf 41h

und dem Wegfall des Arbeitszeiverkürzungstags.

52h mehr + 8h durch Wegfall AZV = 60h mehr/Jahr

Profii

Der Hinweis bei der Wochenarbeitszeit ist auch schön auf die anderen Bundesländer u.a. Schleswig Holstein. Ist ja direkt wieder eine Lohnkürzung  ::) Steht übrigens alles auf der Instagram Seite des Senators...

Schleswig Holstein hat auch die amtsangemesse Alimentation anders geregelt. Dann kann man das ja auch übernehmen? Achne geht nicht zu teuer...

Wenn man kann, sollte man wirklich das Bundesland wechseln  :o

StempelProfi


Profii

Zitat von: StempelProfi in Gestern um 13:24Woher stammt diese Info?

Instagram Beitrag vom Finanzsenator

StempelProfi

Abendblatt hat auch gerade berichtet.

Kann man diese zusätzliche Stunde auch von seinem fiktiven Partner erbringen lassen?


SantaClaus

Ich finde es krass wie viel der Dressel aus der Trumpschen Politik übernimmt. Ankündigungen über social Media, flood the room with shit und dann über alle herziehen die gegen seine Ansichten sind. NICHTS von dem was er vorschlägt bildet eine verhandlungs- nein nicht mal eine Gesprächsgrundlage. Abseits von der dann gleichen Anhebung auf 41 Stunden wie z.B. SH bleibt ja dann noch die stufenschlechtere Einstellung in den Besoldungsämtern. Die Folgen der Klagen wird er ja nicht ausbaden müssen.

Admin

wir haben
  https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2025/
nun entsprechend aktualisiert.

Nachdem wir auch schon einige Zuschriften bekommen haben mit dem Hinweis, dass die bisherhige Bewertung "b" für eine bessere Übernahme des Tarifabschlusses TV-L für Hamburg nicht angebracht sei, haben wir diese nun angesichts der geplanten Arbeitszeiterhöhung entfernt.

Wir sind uns nur noch nicht einig, ob es nun ein "ä" wie ähnliche Übernahme ist (+2,29% eines Monatsgehalts in Form einer Jahressonderzahlung aber ca. -2,5% durch Arbeitszeiterhöhung) oder wirklich ein "s" wie schlechter.


teclis22

das müsste ein "s" sein

da ja grob +2,29-2,5=-0,21 sind

Sprich: nicht nur rechnernisch keine Übernahme sondern noch aktive Verschlechterung des vorherigen Wertes.

NordWest

Zitat von: Admin in Gestern um 16:34Wir sind uns nur noch nicht einig, ob es nun ein "ä" wie ähnliche Übernahme ist (+2,29% eines Monatsgehalts in Form einer Jahressonderzahlung aber ca. -2,5% durch Arbeitszeiterhöhung) oder wirklich ein "s" wie schlechter.
Die Jahressonderzahlung ("Angleichungszulage") gibt es nicht für Pensionäre. Und für aktive Beamte wurde sie kaum verändert ggü. 2025. Mit 2,29% zusätlich pro Monat kann man da also so oder so nicht rechnen.

Hhamburg96

Wir Lehrer arbeiten ja unsere Ferien in Hamburg gemäß Arbeitszeitmodell raus. Natürlich korrigiert man trotzdem in den Ferien- außer in den Sommerferien, denn das sind ja die 30 Tage Urlaub.

Vorher bei Vollzeit, also in Schulwochen 46,57 Stunden. Dann also 47,57 Stunden, wenn man die zusätzliche Stunde 1 zu 1 überträgt.

Joa, der Job ist ja eh schon so entspannt...

FAMILYfirst

Ab 1.1.2027 von 40 auf 41 Stunden Dienstzeit und der Wegfall des AZV Tages. Kommen dann auf ca 47,93 WAZ als Lehrende

FAMILYfirst

Bin gespannt auf Ausnahmetatbestände wie in anderen Bundesländern wie ab einem bestimmten Alter.oder Beamte mit Kleinkindern.
Glaube schon die Antwort zu wissen.

NIEMAND

Paterlexx

Rechnet man den Wegfall des AZV-Tages, die 41-Stunden-Woche, die nur 2,8 % Besoldungserhöhung, kalte Progression, höhere Steuern und Sozialabgaben sowie den Wegfall des Tankrabatts zusammen, liegt deine reale Mehrbelastung je nach persönlicher Situation bei etwa 5 bis 8 %. Du arbeitest also mehr, während dir unter dem Strich real spürbar weniger Kaufkraft pro Arbeitsstunde bleibt.

Ich warte noch auf die 21% Mehrwertsteuer. :-)

Finanzer

Zitat von: FAMILYfirst in Gestern um 17:28Bin gespannt auf Ausnahmetatbestände wie in anderen Bundesländern wie ab einem bestimmten Alter.oder Beamte mit Kleinkindern.
Glaube schon die Antwort zu wissen.

NIEMAND

In Hessen sind auch keinerlei Ausnahmen geplant