[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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Squad


DeltaR95

ZitatDer DGB hat dazu die verantwortlichen Wissenschaftler und Autoren des DGBIndex Gute Arbeit um eine fachliche Einordnung gebeten. Im Ergebnis hält die angeführte Begründung einer genaueren Prüfung nicht stand. Argumentiert wird mit Verweis auf den DGB-Index Gute Arbeit, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liege bei 41,4 Stunden. Die Zahl ist zwar korrekt, aber es handelt sich um die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, inklusive Überstunden und Mehrarbeit. In der zitierten Befragung des DGB-Index Gute Arbeit liegt die vereinbarte Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten bei lediglich 39 Stunden. Diese Angabe fehlt in der Veröffentlichung, sie wurde jedoch erhoben. Die Begründung vergleicht hier also Äpfel mit Birnen. Wenn Hamburg sich aber ,,am in der deutschen Arbeitswirklichkeit gelebten und üblichen Arbeitszeitrahmen" orientieren möchte, was der DGB begrüßen würde, wäre die Arbeitszeit der Beamtinnen also auf 39 Stunden zu reduzieren.

Sowas hatten wir hier schon vermutet, aber eine Frechheit bleibt es ohne gleichen.

Wenn der Hamburger Senat das will, soll er die Arbeitszeit der Beamten auf 39 Stunden die Woche festlegen und die übrigen beiden gemäß Tabelle finanziell vergüten.

Der Obelix

Man hat mich Sicherheit den falschen Wert reingeschrieben, eben weil man nach 5 sec googeln erkennt dass man nie im Leben sauber auf die 41h Begründung kommt sondern nur über Umwege......

Man hätte ja auch die 48h Woche der Feuerwehren oder Rettungsdienst nehmen können und schreiben:"Wir gleichen die Arbeitszeit den bereits vorhandenen 48h-Modellen an"....

Zuzutrauen wäre es dem Senator ja

DeltaR95

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/05/PD26_N035_13.html

ZitatWie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilt, arbeiteten abhängig Beschäftigte in Vollzeit im Jahr 2025 im Schnitt 39,9 Wochenstunden.

Damit lag Hamburg doch absolut im Soll mit 40 Wochenstunden - warum muss man eine DGB-"Studie" oder "Erhebung" heranziehen, wenn es dies von Amts wegen sowieso gibt?

Verfassungsmäßige

Wer ist denn federführend bei dem Entwurf?Weil sie den Wiedemann anschreiben vom Personalamt

NordWest

Dass Ihr Euch die Begründungen überhaupt noch anschaut... die machen doch eh, was sie wollen und schieben dann nur irgendeine Begründung hinterher.

Bei den Arbeitszeiten ist das allerdings ja auch verfassungsrechtlich möglich. Im Gegensatz zur amtsunangemessenen Besoldung  - da ist es verfassungsrechtlich nicht möglich und wird eifnach trotzdem gemacht. Das ist definitiv der größere Skandal.

Rheini

Bie einer evtl. bzgl. der Arbeitszeit klagt und das Gericht dort ein Sonderopfer bei den Beamten sieht.

Wo evtl. die Grenze liegen könnte, ist natürlich nicht klar.

Mitleser

mal ne Verständnisfrage: die besagten 27,5% als Sonderzahlung, ist das vom Jahreseinkommen oder sind das tatsächlich nur 27,5 % eines Monats?

StempelProfi

Zitat von: Mitleser in Gestern um 08:22mal ne Verständnisfrage: die besagten 27,5% als Sonderzahlung, ist das vom Jahreseinkommen oder sind das tatsächlich nur 27,5 % eines Monats?

Eines Monats.

Verfassungsmäßige

Zitat von: Mitleser in Gestern um 08:22mal ne Verständnisfrage: die besagten 27,5% als Sonderzahlung, ist das vom Jahreseinkommen oder sind das tatsächlich nur 27,5 % eines Monats?

Das ist in Summe minimal mehr als die Angleichungszulage vorher, dem kannst du keine Beachtung schenken. Das fluktuiert einfach so bei den ganzen Kosten.
Dafür bekommen die Tarifler in meinem Bereich alle 85 Prozent Jahressonderzahlung, dieser Gedanke trägt mich durch die besinnliche Zeit.

StempelProfi

Auf den Monat gerechnet entspricht die Sonderzahlung einer Besoldungserhöhung von 2,29%. Die Arbeitszeiterhöhung entspricht einer Kürzung von 2,5%.

2,29-2,5=-0,21

Faktisch wird also die Besoldung gesenkt. Man beachte, dass mit der Sonderzahlung eigentlich die aA hergestellt werden soll. Das ganze Vorhaben sorgt aber dafür, dass wir sogar noch weniger Geld als vorher in der Tasche haben.

SantaClaus

Zitat von: StempelProfi in Gestern um 10:05Auf den Monat gerechnet entspricht die Sonderzahlung einer Besoldungserhöhung von 2,29%. Die Arbeitszeiterhöhung entspricht einer Kürzung von 2,5%.

2,29-2,5=-0,21

Faktisch wird also die Besoldung gesenkt. Man beachte, dass mit der Sonderzahlung eigentlich die aA hergestellt werden soll. Das ganze Vorhaben sorgt aber dafür, dass wir sogar noch weniger Geld als vorher in der Tasche haben.

Nene die Rechnung ist falsch.

Die 7,5% Erhöhung auf die Angleichungszulage finden ja schon dieses Jahr statt, weshalb sie nächstes Jahr keine Erhöhung mehr sind. Da die Regelung zum 1.1.27 in Kraft treten soll ist die Besoldung zum 1.1.27 zu berücksichtigen und die unterjährige Besoldungserhöhung zum 1.3.27 i.H.v. 2%, die eine ganzjährige Erhöhung von 1,67% wären. Weshalb die Rechnung für nächstes Jahr so zu betrachten ist:

1,67% - 2,5% = -0,83% Kürzung nächstes Jahr. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Wertschätzung die uns Dressel nächstes Jahr fiktiv entgegenbringt, gegen gerechnet werden muss, Weshalb wir ganz klar eine undefinierte Alimentationssteigerung erfahren werden. Ist doch logisch oder?

Squad

Zitat von: Mitleser in Gestern um 08:22mal ne Verständnisfrage: die besagten 27,5% als Sonderzahlung, ist das vom Jahreseinkommen oder sind das tatsächlich nur 27,5 % eines Monats?

mein Bruder...

GoodBye

Jahr wäre richtig, ist leider der Monat 😂😂😂😂
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