Anrechnung Berufserfahrung bei Stufenzuordnung

Begonnen von Hego_Damask, Heute um 16:09

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Hego_Damask

Hallo,

angenommen, jemand möchte aus einem Beschäftigungsverhältnis gemäß TVÖD-VKA in ein Beschäftigungsverhältnis gemäß TV-L wechseln. Bei der Neueinstellung stellt sich die Frage zur Stufenzuordnung. Welche Kriterien spielen hier eine Rolle? Angenommen, die Beschäftigung im TVÖD-VKA war in E10 Stufe 4 und die neue Beschäftigung gemäß TV-L wäre in E11. Die Tätigkeit in E10 war inhaltlich weitgehnd identisch zur neuen Tätigkeit in TV-L, sodass eine Übertragung der Stufenzugehörigkeit intuitiv plausibel wäre? Oder unterscheiden sich die Tarifverträge bei der Anrechenbarkeit?

Danke für eine Hilfe.

MfG

MoinMoin

Bei einem AG Wechsel hat man nur Anspruch auf Stufe 3 wenn man einschlägige Berufserfahrung hat.
Ob du die hast, müsste man nachweisen, Faustformel bei den Personalern: In EG10 kann man keine Erfahrung für die EG11 machen.

leichter ist die Anerkennung von förderlichen Zeiten, darüber könnte man dir die Stufe 4 geben.
Problem: Der Ag muss das wollen. Du musst der einzige Kandidat sein, der für diese Stufe kommt.
zu guter Letzt wäre die Möglichkeit der Stufen Übernahme aus einem vorherigen AV. Du hast keine Stufen in der 11 aber von der e10s4 kommst du bei Höhergruppierung in die 4 der 11.
Aber auch das ist nur eine Kann Regelung die der AG anwenden kann.

Das solltest du vor Vertragsabschluss schriftlich betätigt haben, bzw. im Vertrag fixieren.