BEM und Wiedereinstieg

Begonnen von Kido2911, 23.06.2026 10:28

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Kido2911

Guten Morgen, ich werde in kürze versetzt. Nun war ich länger krankgeschrieben und hatte beim alten Dienstherren kein BEM Verfahren angeboten bekommen. Meine Ärztin hat mir ein Attest ausgestellt, dass ich nun nicht die volle Stundenanzahl arbeiten darf und mit dem neuen Dienstherrn die Stundenzahl abstimmen soll.
Wie würdet Ihr vorgehen? Ich kann ja schlecht am ersten Tag sagen, dass ich nicht die volle Stundenanzahl arbeiten darf.

Vielen Dank für Eure Rückmeldung.

NWB

Versetzung auf eigenen Wunsch oder auf betreiben des Dienstherrns?
Hat dein neuer Dienstherr bereits Einsicht in deine Personalakte und sind ihm deine Krankheitszeiten bekannt?

Kido2911

Da gibt es keine Vergangenheit oder Ähnliches. Beworben auf einen neuen DP und angenommen. Da ist alles sauber. Und der neue Dienstherr kennt auch die Personalakte.

Organisator

Ich würde mit dem neuen Dienstherrn die Stundenzahl abstimmen.

Landesdiener

Naja, wenn du nicht voll arbeiten kannst und willst, führt nichts am Abstimmen bzw. Beantragen vorbei. Wenn das Ganze keine Vorgeschichte hat, dürfte sich das ja auch nicht negativ auswirken - ist halt nur blödes Timing.

Die Frage ist dann noch: geht es um eine (kurzfristige) Wiedereingliederung oder um eine (längere) Teilzeitbeschäftigung?

Kido2911

Geplant sind vom Arzt 50% für 3 Monate.
Habe ich dann für die Zeit volle Bezüge oder Abzüge bekomme?

Organisator

Zitat von: Kido2911 in 26.06.2026 08:06Geplant sind vom Arzt 50% für 3 Monate.
Habe ich dann für die Zeit volle Bezüge oder Abzüge bekomme?

Wenn du einen Weg findest, in Teilzeit bei voller Bezahlung zu arbeiten, sag bitte Bescheid.

NWB

Wenn es als Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell läuft, erhältst du in der Zeit der Wiedereingliederung deine bisherigen Bezüge weiter, auch bei verringerter Stundenzahl während der Wiedereingliederung. Hierzu muss dein behandelnder Arzt einen Wiedereingliederungsplan schreiben, der dann vom DH akzeptiert werden muss, damit das dann so laufen kann.
In dieser Zeit giltst du weiterhin als krankgeschrieben.

Kido2911

Zitat von: NWB in 26.06.2026 08:43Wenn es als Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell läuft, erhältst du in der Zeit der Wiedereingliederung deine bisherigen Bezüge weiter, auch bei verringerter Stundenzahl während der Wiedereingliederung. Hierzu muss dein behandelnder Arzt einen Wiedereingliederungsplan schreiben, der dann vom DH akzeptiert werden muss, damit das dann so laufen kann.
In dieser Zeit giltst du weiterhin als krankgeschrieben.

Vielen Dank!

Kido2911

Zitat von: NWB in 26.06.2026 08:43Wenn es als Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell läuft, erhältst du in der Zeit der Wiedereingliederung deine bisherigen Bezüge weiter, auch bei verringerter Stundenzahl während der Wiedereingliederung. Hierzu muss dein behandelnder Arzt einen Wiedereingliederungsplan schreiben, der dann vom DH akzeptiert werden muss, damit das dann so laufen kann.
In dieser Zeit giltst du weiterhin als krankgeschrieben.

Läuft das über den Amtsarzt?

NWB

Alles bis 6 Monate Wiedereingliederung kann ohne Amtsarzt erfolgen, darüber hinaus muss der Amtsarzt hinzugezogen werden.