EG 9c im öffentlichen Dienst mit Personalfachkauffrau (IHK) möglich?

Begonnen von Je_Lie_Ni, Gestern um 14:30

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Je_Lie_Ni

Hallo zusammen,

ich arbeite seit April 2026 bei einer kommunalen Betreuungsbehörde in Sachsen-Anhalt und bin derzeit in EG 9a eingruppiert.

Vor meinem Stellenantritt habe ich die Aufstiegsfortbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau (IHK) erfolgreich abgeschlossen. Der Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und damit dem Bachelor gleichgestellt.

Aktuell wird bei unserem Personalamt geprüft, ob ich mich mit diesem Abschluss perspektivisch auch auf Stellen der Entgeltgruppe 9c bewerben könnte.

Daher meine Frage:

Ist der Abschluss ,,Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)" grundsätzlich ausreichend, um sich im öffentlichen Dienst auf eine EG-9c-Stelle zu bewerben, oder wird hierfür zwingend ein Hochschulabschluss benötigt?

Über Erfahrungswerte oder Hinweise auf tarifliche bzw. rechtliche Grundlagen würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!

gerzeb

Es gibt nicht DEN "Öffentlichen-Dienst". Bei uns wird entweder ein VL II oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt.

Organisator

Tariflich gesehen braucht es keinen Abschluss für eine Eingruppierung in die E9c. Es kommt dabei auf nur auf den AG an.

MoinMoin

Zitat von: Je_Lie_Ni in Gestern um 14:30Ist der Abschluss ,,Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)" grundsätzlich ausreichend, um sich im öffentlichen Dienst auf eine EG-9c-Stelle zu bewerben, oder wird hierfür zwingend ein Hochschulabschluss benötigt?
Nur wenn der AG es in der Stellenausschreibung fordert. Wie Organisator schreibt: Tariflich ist überhaupt kein Abschluss notwendig. (Man müsste noch nicht mal lesen können, wenn man ganz überzogen betrachtet.)

E15TVL

Zusammengefasst:
- auch eine E 15 wäre möglich
- der DQR/EQR ist im TVöD irrelevant

D-x

In der Tat sind zwei Dinge zu unterscheiden:

  • Die Voraussetzungen die der Arbeitgeber im Rahmen der Stellenausschreibung formuliert. An diese ist er bei der Besetzung gebunden; Sofern er dort als zwingende Qualifikation einen Bachelor oder Angestelltenlehrgang 2 aufführt bist du raus, DQR hin oder her, dieser ist im öD nicht von Bedeutung.
     
  • Wenn es Dir formal erlaubt war dich zu bewerben und Du dich im Verfahren durchgesetzt hast, ist noch ein Blick in die Entgeltordnung zu werfen um die korrekte Eingruppierung zu ermitteln. Unter gewissen Umständen kann es dazu kommen, dass Du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert bist, wenn der in der EntgO geforderte Abschluss (i.d.R. Bachelor / AL2) fehlt, das wäre bei der EG 9c dann die EG 9b.

Möglich ist indes vieles, da kommt vermutlich darauf an, wie sehr du intern bereits überzeugt hast und auch darauf, ob deine Personalstelle nicht zu festgefahren in ihren Abläufen ist.

MoinMoin

Zitat von: D-x in Heute um 08:10dass Du eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert bist, wenn der in der EntgO geforderte Abschluss (i.d.R. Bachelor / AL2) fehlt,
Und das dem so ist, dass in der Entgo ein Abschluss zwingend erforderlich für die Eingruppierung ist, ist äußerst selten!

TVOEDAnwender

Wenn Du geprüfte Personalfachkauffrau bist, müsstest Du Dir die Frage doch eigentlich mithilfe der einschlägigen tariflichen Vorschriften selbst beantworten können. Oder was wird einem da so beigebracht? ;)

Organisator

Zitat von: TVOEDAnwender in Heute um 11:40Wenn Du geprüfte Personalfachkauffrau bist, müsstest Du Dir die Frage doch eigentlich mithilfe der einschlägigen tariflichen Vorschriften selbst beantworten können. Oder was wird einem da so beigebracht? ;)


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Das habe ich ganz überlesen - daher die Frage an die TE, wie du das fachlich bewerten würdest. So als Grundlage für die weitere Diskussion.

lianeseis

Ich arbeite in der IT bei einer mittelgroßen Kommune, und dort haben IHK-Fortbildungen mit entsprechender DQR-Einstufung durchaus ihren Stellenwert – ganz irrelevant können sie also nicht sein. Wie das allerdings in deinem Fachbereich gehandhabt wird, kann ich nicht beurteilen.

Zitat von: E15TVL in Gestern um 21:21Zusammengefasst:
- auch eine E 15 wäre möglich
- der DQR/EQR ist im TVöD irrelevant

Ich habe selbst eine IHK-Fortbildung auf DQR-Niveau 6 gemacht. Diese wurde bei meiner Höhergruppierung auf EG 10 als ,,Hochschulabschluss" gewertet und war letztlich auch entscheidend für die Eingruppierung.

E15TVL

Zitat von: lianeseis in Heute um 13:55ganz irrelevant können sie also nicht sein.
Doch. Sogar komplett irrelevant. EQR/DQR tauchen im TVöD nicht auf.
Was irgendwelche AG damit anstellen oder ,,werten", sei mal dahingestellt. Aber wenn in einem Tätigkeitsmerkmal eine abgeschlossene Hochschulausbildung gefordert wird, dann erfüllt eine ,,IHK-Fortbildung" diese Anforderung nicht.