EG 9c im öffentlichen Dienst mit Personalfachkauffrau (IHK) möglich?

Begonnen von Je_Lie_Ni, Heute um 14:30

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Je_Lie_Ni

Hallo zusammen,

ich arbeite seit April 2026 bei einer kommunalen Betreuungsbehörde in Sachsen-Anhalt und bin derzeit in EG 9a eingruppiert.

Vor meinem Stellenantritt habe ich die Aufstiegsfortbildung zur Geprüften Personalfachkauffrau (IHK) erfolgreich abgeschlossen. Der Abschluss ist dem DQR-Niveau 6 zugeordnet und damit dem Bachelor gleichgestellt.

Aktuell wird bei unserem Personalamt geprüft, ob ich mich mit diesem Abschluss perspektivisch auch auf Stellen der Entgeltgruppe 9c bewerben könnte.

Daher meine Frage:

Ist der Abschluss ,,Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)" grundsätzlich ausreichend, um sich im öffentlichen Dienst auf eine EG-9c-Stelle zu bewerben, oder wird hierfür zwingend ein Hochschulabschluss benötigt?

Über Erfahrungswerte oder Hinweise auf tarifliche bzw. rechtliche Grundlagen würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!

gerzeb

Es gibt nicht DEN "Öffentlichen-Dienst". Bei uns wird entweder ein VL II oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium vorausgesetzt.

Organisator

Tariflich gesehen braucht es keinen Abschluss für eine Eingruppierung in die E9c. Es kommt dabei auf nur auf den AG an.

MoinMoin

Zitat von: Je_Lie_Ni in Heute um 14:30Ist der Abschluss ,,Geprüfte Personalfachkauffrau (IHK)" grundsätzlich ausreichend, um sich im öffentlichen Dienst auf eine EG-9c-Stelle zu bewerben, oder wird hierfür zwingend ein Hochschulabschluss benötigt?
Nur wenn der AG es in der Stellenausschreibung fordert. Wie Organisator schreibt: Tariflich ist überhaupt kein Abschluss notwendig. (Man müsste noch nicht mal lesen können, wenn man ganz überzogen betrachtet.)

E15TVL

Zusammengefasst:
- auch eine E 15 wäre möglich
- der DQR/EQR ist im TVöD irrelevant