Änderungskündigung Verwaltung

Begonnen von Martin222, Heute um 14:57

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Martin222

Moin. Meine Fachdienstleiterin hat eine Änderungskündigung erhalten. Darf der AG das einfach so machen? Sie ist über 60 und bekommt die E14.

Wird so etwas gemacht, wenn man jemanden von einer Chefposition "entfernen" möchte? Wird dann ein neuer Job angeboten und muss dieser ähnlich vergütet werden?

Tagelöhner

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber sowas immer machen. Wenn sie mit den angebotenen geänderten Arbeitsbedingungen nicht einverstanden ist, muss sie aber innerhalb der einschlägigen Fristen genauso dagegen rechtlich vorgehen wie bei einer normalen Kündigung, sonst wird die Kündigung wirksam.

Wenn sie mit den geänderten Bedingungen einverstanden ist, ist ja alles ok. Das Arbeitsverhältnis wird dann mit den geänderten Bedingungen weitergeführt.
Nur mit ausgeprägtem Sinn für Humor weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

MoinMoin

Also einfach so kann er das mE nicht machen, es müssen betriebliche oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen, wie bei einer normalen Kündigung.

Um jemand von einem Chefposten zu entfernen braucht man aber keine Änderungskündigung, da werden einfach neue Aufgabe übertragen, sprich einfach auf einen anderen gleichvergüteten Posten erlegt.