Mietenstufen ab 2027

Begonnen von BeamterNRW2012, 29.06.2026 19:55

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BeamterNRW2012

Hallo.
Der Entwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes sieht in einigen Städten niedrigere Mietstufen vor. Würde das dazu führen, dass die Familienzuschläge bei der Besoldung verringert werdenoder gibt es hier einen Bestandsschutz?

NWB

Kein Bestandsschutz.
Meine Mietenstufe hat sich beim letzten Mal von 3 auf 2 verringert, da gab es dann weniger Geld.
Komischerweise sind die Belastungen nicht gesunken

AR76

#2
Link dazu?

Selber gefunden, für den Rest:
Ab Seite 47 kommt NRW. Meine Stadt ist beim letzten Mal von 4 auf 3 gesackt und bleibt leider bei 3.
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/wohngeldnovelle-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=1

PushPull

Puh, bei mir ist es bei Stufe V geblieben.

blub1984w

Zitat von: PushPull in 30.06.2026 07:52Puh, bei mir ist es bei Stufe V geblieben.

Bei mir ist es leider bei 3 geblieben. Klar, alles aus den umliegenden Städten mietet oder kauft sich in Wuppertal ein, weil's in Düsseldorf und co so teuer ist. Die Mieten in Wuppertal sind kaum noch zu bezahlen, aber klar, bleiben bei 3.

LehrerInNRW

Bei mir geht es eine Stufe hoch.

Mal verliert man und mal gewinnen die anderen.

Otto Rehagel


Arverna

Meine Stadt wird wieder heraufgestuft. Sie war mal bei V, wurde auf IV runtergestuft und jetzt geht es wieder hoch.

Ozzymandias

Wie wird bei einer Herabsetzung der Mietstufe eine geringere Alimentation durch den Dienstherren/Gesetzgeber begründet?

Die Mietstufe ist m. W. eine relative Maßeinheit im Vergleich zu anderen Städten. Daher kann trotz höherer tatsächlicher Kosten eine Mietstufe durch den Fall "im Vergleich weniger höhere Kosten" gesenkt werden und damit, trotz höherer Kosten, zu weniger Sold führen. Kann man das materiell irgendwie begründen oder ist wird das durch die fachlich versierten Foristi als neuer verfassungswidriger Kniff gewertet?

Frank Förster

Weiterhin Stufe 1. Naja, ich mach es ja nicht des Geldes wegen.

AR76

Zitat von: blub1984w in 30.06.2026 16:47Bei mir ist es leider bei 3 geblieben. Klar, alles aus den umliegenden Städten mietet oder kauft sich in Wuppertal ein, weil's in Düsseldorf und co so teuer ist. Die Mieten in Wuppertal sind kaum noch zu bezahlen, aber klar, bleiben bei 3.
Bei mir noch witziger, direkt an Hilden angrenzender Stadtteil ist teuer. Steht heute auch in der RP, aber die Innenstadt halt günstig und statt Mittelwert nimmt man lieber den untersten.

Jp15041983

Ihr könnt die Mietstufen im kommenden Jahr vollkommen ignorieren. Mit Blick auf das Urteil des BVerfG vom letzten Jahr spielt bei der Berechnung der Mindestbesoldung (anders als vor der Entscheidung) die Miete am Wohnort des Beamten keinerlei Rolle mehr. Maßgeblich ist das Medianeinkommen im Bundesland. Der Gesetzgeber wird daher Anpassungen vornehmen müssen und hat dies auch bereits angekündigt. Ähnlich wie in anderen Bundesländern oder im Bund geplant wird es zu einer Anhebung der Grundgehälter (die umso geringer ausfallen wird, je höher das fiktive Partnereinkommen angesetzt wird), Anpassung der Familienzuschläge für Frau, Kind 1 und 2 (pauschale Beträge unabhängig vom Wohnort) und einer Verminderung des Familienzuschlags für 3 oder mehr Kinder kommen (hier kann man gern nach HH schauen). Ggf. kombiniert das Land dies noch mit einem Ortszuschlag für besonders teure Wohngegenden, da in diesen die Personalgewinnung aktuell bereits sehr schwierig ist. Hier kann man einmal nach Bayern schauen, wie so etwas (aktuell bereits) umgesetzt wird.

blub1984w

Zitat von: Jp15041983 in 01.07.2026 20:12Ihr könnt die Mietstufen im kommenden Jahr vollkommen ignorieren. Mit Blick auf das Urteil des BVerfG vom letzten Jahr spielt bei der Berechnung der Mindestbesoldung (anders als vor der Entscheidung) die Miete am Wohnort des Beamten keinerlei Rolle mehr. Maßgeblich ist das Medianeinkommen im Bundesland. Der Gesetzgeber wird daher Anpassungen vornehmen müssen und hat dies auch bereits angekündigt. Ähnlich wie in anderen Bundesländern oder im Bund geplant wird es zu einer Anhebung der Grundgehälter (die umso geringer ausfallen wird, je höher das fiktive Partnereinkommen angesetzt wird), Anpassung der Familienzuschläge für Frau, Kind 1 und 2 (pauschale Beträge unabhängig vom Wohnort) und einer Verminderung des Familienzuschlags für 3 oder mehr Kinder kommen (hier kann man gern nach HH schauen). Ggf. kombiniert das Land dies noch mit einem Ortszuschlag für besonders teure Wohngegenden, da in diesen die Personalgewinnung aktuell bereits sehr schwierig ist. Hier kann man einmal nach Bayern schauen, wie so etwas (aktuell bereits) umgesetzt wird.

Da hast du allerdings Recht. Am Ende spielt es vermutlich keine Rolle  mehr. Die Warterei auf nen Entwurf aus NRW nervt. Geduld ist nicht meine Stärke 😂😂



PierreKe

Zitat von: Jp15041983 in 01.07.2026 20:12Ihr könnt die Mietstufen im kommenden Jahr vollkommen ignorieren. Mit Blick auf das Urteil des BVerfG vom letzten Jahr spielt bei der Berechnung der Mindestbesoldung (anders als vor der Entscheidung) die Miete am Wohnort des Beamten keinerlei Rolle mehr. Maßgeblich ist das Medianeinkommen im Bundesland. Der Gesetzgeber wird daher Anpassungen vornehmen müssen und hat dies auch bereits angekündigt. Ähnlich wie in anderen Bundesländern oder im Bund geplant wird es zu einer Anhebung der Grundgehälter (die umso geringer ausfallen wird, je höher das fiktive Partnereinkommen angesetzt wird), Anpassung der Familienzuschläge für Frau, Kind 1 und 2 (pauschale Beträge unabhängig vom Wohnort) und einer Verminderung des Familienzuschlags für 3 oder mehr Kinder kommen (hier kann man gern nach HH schauen). Ggf. kombiniert das Land dies noch mit einem Ortszuschlag für besonders teure Wohngegenden, da in diesen die Personalgewinnung aktuell bereits sehr schwierig ist. Hier kann man einmal nach Bayern schauen, wie so etwas (aktuell bereits) umgesetzt wird.

Meinst du denn, dass die Familienzuschläge für Frau, K1 und K2 dann abgesenkt werden, wenn die Grundgehälter für alle angehoben werden?

AR76

Zitat von: PierreKe in 02.07.2026 08:15Meinst du denn, dass die Familienzuschläge für Frau, K1 und K2 dann abgesenkt werden, wenn die Grundgehälter für alle angehoben werden?
Das wird so kommen, aber im Rahmen des Bestandsschutzes langsam abgeschmolzen werden.

LehrerInNRW

Zitat von: AR76 in 02.07.2026 09:50Das wird so kommen, aber im Rahmen des Bestandsschutzes langsam abgeschmolzen werden.

Keine Familie wird weniger haben. Es kann sich nur die Gewichtung der Anteile untereinander verschieben.