Mietenstufen ab 2027

Begonnen von BeamterNRW2012, Gestern um 19:55

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BeamterNRW2012

Hallo.
Der Entwurf zur Änderung des Wohngeldgesetzes sieht in einigen Städten niedrigere Mietstufen vor. Würde das dazu führen, dass die Familienzuschläge bei der Besoldung verringert werdenoder gibt es hier einen Bestandsschutz?

NWB

Kein Bestandsschutz.
Meine Mietenstufe hat sich beim letzten Mal von 3 auf 2 verringert, da gab es dann weniger Geld.
Komischerweise sind die Belastungen nicht gesunken

AR76

#2
Link dazu?

Selber gefunden, für den Rest:
Ab Seite 47 kommt NRW. Meine Stadt ist beim letzten Mal von 4 auf 3 gesackt und bleibt leider bei 3.
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/wohngeldnovelle-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=1

PushPull

Puh, bei mir ist es bei Stufe V geblieben.

blub1984w

Zitat von: PushPull in Heute um 07:52Puh, bei mir ist es bei Stufe V geblieben.

Bei mir ist es leider bei 3 geblieben. Klar, alles aus den umliegenden Städten mietet oder kauft sich in Wuppertal ein, weil's in Düsseldorf und co so teuer ist. Die Mieten in Wuppertal sind kaum noch zu bezahlen, aber klar, bleiben bei 3.

LehrerInNRW

Bei mir geht es eine Stufe hoch.

Mal verliert man und mal gewinnen die anderen.

Otto Rehagel


Arverna

Meine Stadt wird wieder heraufgestuft. Sie war mal bei V, wurde auf IV runtergestuft und jetzt geht es wieder hoch.

Ozzymandias

Wie wird bei einer Herabsetzung der Mietstufe eine geringere Alimentation durch den Dienstherren/Gesetzgeber begründet?

Die Mietstufe ist m. W. eine relative Maßeinheit im Vergleich zu anderen Städten. Daher kann trotz höherer tatsächlicher Kosten eine Mietstufe durch den Fall "im Vergleich weniger höhere Kosten" gesenkt werden und damit, trotz höherer Kosten, zu weniger Sold führen. Kann man das materiell irgendwie begründen oder ist wird das durch die fachlich versierten Foristi als neuer verfassungswidriger Kniff gewertet?