Leistungsbewertung

Begonnen von TinaMarie1999, 28.07.2026 10:49

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TinaMarie1999

Hallo,
was kann ich tun, wenn ich mit meiner Leistungsbewertung nicht einverstanden bin?
Wie ist hier die Vorgehensweise?
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Danke.

BAT

Diejenige für das LOB?

Da sollte es bei Euch eine Dienstvereinbarung geben, wo die Verfahrensweisen geregelt sind.

Schokokeks

IdR wird begründeter Widerspruch eingelegt.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Petar T.

#3
Wenn es um die Leistungsbewertung im Rahmen der LOB geht, lohnt sich ein Blick in die jeweilige Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung.
Dort ist in der Regel eine Konfliktregelung enthalten. Es dürfte auf eine schriftliche Beanstandung hinauslaufen, die in einer bestimmten Frist eingehen muss.
Zuständig ist allerdings nicht die zwingend einzurichtende betriebliche Kommission, die (nur) für Beschwerden zum System selbst bzw. dessen Anwendung zuständig ist, nicht jedoch bei Streitigkeiten zur individuellen Beurteilung.

Wenn sich über den per Dienstvereinbarung beschriebenen Weg keine Lösung herbeiführen lässt, besteht grds. auch die Möglichkeit
zur Klage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Die Erfolgsaussichten sind jedoch sehr gering. Den Arbeitgebern steht - ähnlich wie bei Beurteilungen - ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Die Überprüfung erstreckt sich daher vorrangig auf Anwendungsfehler im Rahmen des vereinbarten Systems, die Frage, ob von unzutreffenden Sachverhalten ausgegangen wurde oder ob sachfremde Erwägungen oder gar Willkür eine Rolle gespielt haben. Zu beachten ist zudem, dass die Kosten für die erste Instanz zur Hälfte getragen werden müssen, auch wenn man gewinnt.

TVOEDAnwender

Zitat von: Schokokeks in 28.07.2026 13:32IdR wird begründeter Widerspruch eingelegt.
Sind wir hier im Verwaltungsrecht?

Faunus

Zitat von: TVOEDAnwender in 28.07.2026 15:31Sind wir hier im Verwaltungsrecht?

Wahrscheinlich im "Günstlingsrecht" ;)

BAT

Zitat von: Petar T. in 28.07.2026 14:40Wenn es um die

Mmh, also ich finde jetzt Überarbeitungen, die über wenige Worte oder grammatikalische Fehler hinausgehen nicht so zielführend. Dann bitte ein ganz neuer Beitrag. So ist ein Strang nicht gut lesbar.

Möglicherweise könnte der Admin hier auch Einschränkungen machen.

Petar T.

Der nächste Beitrag folgt erst eine halbe Stunde nach meiner Bearbeitung. Ich sehe nicht, wo das Problem liegen sollte. Im Gegenteil: ist es nicht übersichtlicher, alle Gedanken, die zusammenhängen, in einem einzelnen Beitrag zusammenzufassen? Das gilt natürlich nicht, wenn zum Zeitpunkt der Überarbeitung neue Beiträge erschienen sind und man in seiner Überarbeitung auf diese Punkte eingeht. Das habe ich aber weder hier noch an anderer Stelle getan.
Die Bearbeiten-Funktion ist übrigens schon zeitlich eingeschränkt, man kann also nicht beliebig lange nachträglich abändern.

BAT

Übersicht entsteht doch erst dann, wenn man es überhaupt liest.

Habe jetzt nur durch Zufall gesehen, dass dein Beitrag länger geworden ist. Oder gibt es da andere Möglichkeiten, so etwas mitgeteilt zu bekommen?

itseme

Zitat von: TinaMarie1999 in 28.07.2026 10:49Hallo,
was kann ich tun, wenn ich mit meiner Leistungsbewertung nicht einverstanden bin?
Wie ist hier die Vorgehensweise?
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Danke.

Wie bereits erwähnt, sollte es über eine DV geregelt sein.
Bei uns war es wie folgt:
- Bewertung
- Besprechen und akzeptieren
- alles tutti

oder

- Bewertung
- Besprechen und nicht akzeptieren
- Vorgesetzten mit ins Boot nehmen
- noch immer keine Übereinkunft => Kommission wird einberufen
- bindenes Ergebnis für beide Seiten

Petar T.

Die betriebliche Kommission ist für Einzelfallentscheidungen nicht zuständig.

Zitat§18 Abs. 7
 Bei der Entwicklung und beim ständigen Controlling des betrieblichen Systems wirkt eine betriebliche Kommission mit, deren Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebs-/Personalrat aus dem Betrieb benannt werden. Die betriebliche Kommission ist auch für die Beratung von schriftlich begründeten Beschwerden zuständig, die sich auf Mängel des Systems bzw. seiner Anwendung beziehen.
Der Arbeitgeber entscheidet auf Vorschlag der betrieblichen Kommission, ob und in welchem Umfang der Beschwerde im Einzelfall abgeholfen wird. Folgt der Arbeitgeber dem Vorschlag nicht, hat er seine Gründe darzulegen. Notwendige Korrekturen des Systems bzw. von Systembestandteilen empfiehlt die betriebliche Kommission. Die Rechte der betrieblichen Mitbestimmung bleiben unberührt.

ZitatNiederschriftserklärung 16. Zu § 18 (VKA) Abs. 7:
1. Die Mitwirkung der Kommission erfasst nicht die Vergabeentscheidung über Leistungsentgelte im Einzelfall.

BAT

Da sollte TE sich mal melden, wo genau das Problem liegt.

Wenn die Systematik z. B. positive Bewertungen wegen freiwilliger Dienste ausschließt, dies aber hier der Kritikpunkt ist, ist das ein systematisches und kein individuelles Problem.

KlammeKassen

Zitat von: TinaMarie1999 in 28.07.2026 10:49Hallo,
was kann ich tun, wenn ich mit meiner Leistungsbewertung nicht einverstanden bin?
Wie ist hier die Vorgehensweise?
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Danke.

In eurer Dienstvereinbarung zur LOB sollte drinstehen, was gemacht werden kann, wenn man mit der Bewertung nicht einverstanden ist.