Zulagengewährung Projektarbeit

Begonnen von Dimo39, Gestern um 09:21

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Dimo39

Hallo zusammen,

ich brauch mal eure Einschätzung zu meiner Situation.
Ich bin aktuell in E7 eingruppiert, übe aber seit ca. 1,5 Jahren schon Aufgaben aus, die nach E8 bewertet sind. Das Personalamt hat das auch offiziell bestätigt, meine Leitung hat die Zulage beantragt. Ausgezahlt wurde bisher trotzdem noch nichts, weil parallel eine Organisationsuntersuchung läuft. Laut Personalamt soll die Zulage aber in den nächsten Wochen rückwirkend kommen.
Jetzt kommt der nächste Punkt: Es soll eine neue Projektstelle nach E9a eingerichtet werden, die ich besetzen soll. Bei der Ausgestaltung wurde aber ständig hin und her gerudert:

Erst hieß es, die Stelle wird befristet/temporär eingerichtet.
Dann hieß es plötzlich, man wolle sie sogar dauerhaft in der Abteilungsleitung etablieren.
Und jetzt heißt es wieder, erstmal nur temporär, weil die Gleichstellungsstelle intern wohl alles prüft gerade.

Geplant ist jetzt: Meine alte Stelle wird nachbesetzt, ich übernehme die Projektstelle (E9a), erstmal für 9 Monate. Meine Leitung sagt, man wolle die Stelle im Rahmen der Orgauntersuchung dauerhaft etablieren. Die Orgauntersuchung soll aber vermutlich erst nächstes Jahr abgeschlossen sein.
Meine Frage an euch: Was passiert eigentlich, wenn die dauerhafte Einrichtung der E9a-Stelle am Ende nicht klappt? Meine alte Stelle ist ja dann weg, weil nachbesetzt. Wäre ich dann quasi nur überplanmäßig bzw. als "Zusatzkraft" irgendwo geparkt? Und in welchem Entgeltstatus wäre ich dann eigentlich. Bisher lief ja alles nur über Zulage, nie über eine echte Höhergruppierung.
Hat jemand von euch schon mal sowas Ähnliches erlebt? Worauf sollte ich jetzt bestehen, bevor ich der Übernahme der Projektstelle zustimme?

Danke schon mal fürs Mitdenken!

Petar T.

Du bist in EG 7 eingruppiert. Eine Änderung der Eingruppierung setzt eine nicht nur vorübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten voraus. Das ist bei dir nicht der Fall, daher die Zulage. Es macht keinen Unterschied, ob du eine Zulage von EG 7 zu EG 8 erhältst oder demnächst zur EG 9a. Die Eingruppierung in EG 7 bleibt davon unberührt, solange keine dauerhafte Übertragung von Tätigkeiten erfolgt.

Stellen sind für die Eingruppierung grundsätzlich unbeachtlich. Wenn die Projektstelle irgendwann auslaufen sollte, endet zu diesem Zeitpunkt auch die vorübergehnde Übertragung höherwertiger Tätigkeiten und somit auch die Zulage. Ohnehin bist du weiterhin in EG 7 eingruppiert. Im Rahmen des Direktionsrechts kann dir dein Arbeitgeber bei Wegfall der Projektstelle andere Tätigkeiten in der EG 7 zuweisen. Sollten dann zufällig passende Stellen in der EG 8 oder höher frei sein, wäre auch das möglich. In diesem Fall kann man dich aber nicht einfach umsetzen, sondern müsste ein Auswahlverfahren durchführen oder eine Absprache mit dem Personalrat treffen.


Dimo39

Das Problem ist ja, meine jetzige Stelle wird nach E8 eingruppiert werden. Die Nachbesetzung soll auch nach E8 erfolgen und wurde bereits bestätigt. Dadurch hätte ich ja einen erheblichen Nachteil, da ich die Stelle ja eigentlich besetze.

Petar T.

Die Eingruppierung bestimmt sich nach den nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten. Das führt in deinem Fall anscheinend zur Eingruppierung in EG 7. Durch zusätzliche höherwertige Tätigkeiten, die irgenwann hinzukamen, dir aber nicht dauerhaft übertragen wurden, besteht der Anspruch auf die Zulage zur EG 8.

Wenn diese zusätzlichen Aufgaben nun verstetigt werden, können sie einem Stelleninhaber zukünftig dauerhaft übertragen werden. Das führt zu Eingruppierung in die EG 8. Da dieser Stelleninhaber aber nicht du sein wirst, werden diese Aufgaben einem anderen Kollegen dauerhaft übertragen. Somit bleibt deine Eingruppierung unverändert.

Die Zahlung einer Zulage schließt das eigentlich aus, aber trotzdem die Frage. Wir sprechen hier aber nicht über einen Eingruppierungsirrtum, bei dem sich herausstellt, dass die schon immer dauerhaft übertragenen Tätigkeiten eigentlich zu einer höheren Eingruppierung führen müssten? In dem Fall wärst du von Anfang an in EG 8 eingruppiert.


Dimo39

Nein, die Aufgaben kamen letztes Jahr erst hinzu und wurden übertragen. Bisher wurde immer auf die laufende Orgauntersuchung verwiesen.