Frist Beihilfe verpasst, Verbeamtung Rückabwickeln?

Begonnen von Beamteroderbessernicht, 18.07.2026 22:08

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Beamteroderbessernicht

Hallo,
ich bin Lehrer und wurde vor ca. einem Jahr verbeamtet A13. Da ich unendliche viele Aufgaben hatte habe ich das Thema Krankenversicherung immer vor mir her geschoben. Jetzt habe ich das erste Mal etwas Luft und versuche die Sache zu regeln. Ich habe weder Pauschale noch individuelle Beihilfe gewählt, zahle derzeit 1200 Euro monatlich an meine GKV. Aufgrund von Vorerkrankungen (psychotherapeutische Behandlung) komme ich laut Makler in keine private Krankenversicherung. Jetzt haben meine ersten Recherchen ergeben, dass ich nur 6 Monate Zeit gehabt habe mich für die Pauschale Beihilfe zu entscheiden. Ist das so korrekt, muss ich mich jetzt für den Rest meines Lebens aufgrund einer verpassten Frist die KV komplett selbst zahlen, also auf monatlich 600 Euro netto verzichten? Habt ihr andere Tipps? Bin in der GEW kann die evtl. helfen?

Buggula

Junge Junge. Und ich dachte schon, meine verpasste Anwartschaftsversicherung auf eine PKV sei ärgerlich, weil ich jetzt über die Öffnungsaktion 100 Euro monatlich für den Rest meines Lebens zahlen muss. Aber bei dir sieht es auf den ersten blick so aus als seien alle Züge abgefahren. Puh. Tut mir leid für deine Situation 😮�💨

Bin wirklich kein Experte, aber ich sehe folgende Möglichkeiten:

- lass gut sein, bisher gingen die ersten Monate auch gut, also leb irgendwie weiter damit. 😥

- Wechsel in ein Arbeitsverhältnis auf TVL, aber ob das Netto besser ist, sehr fraglich.

- Wechsel in ein anderes Bundesland, und dort dann die Pauschale Beihilfe beantragen

- ganz ganz lieb beim LBV anfragen, ob die dich in die Pauschale Beihilfe lassen, obwohl die Frist eigentlich verstrichen ist. (Härtefall oder so ähnlich)

Lass uns bitte wissen wie es ausgegangen ist. Vielleicht hilft es irgendwann mal noch jemand in ähnlicher Situation.

Ich drück die Daumen, dass du eine Lösung findest, mit der gut gut schlafen kannst.

PS: Gewerkschaft fragen ist auch nicht verkehrt