Feuerwehr Zulage gemäß § 50 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG)

Begonnen von Splex89, 18.07.2026 23:34

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Splex89

Hallo zusammen,
Bezüglich der Feuerwehr Zulage gemäß § 50 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG)hab ich mal ne Frage.
Kurz Zu mir, ich bin als Beamter in einer Leitstelle angestellt. Habe dort den Quereinstieg gemacht, daher auch nicht nach Laufbahnverordnung Feuerwehr.

Im Gesetzestext steht folgendes : Beamtinnen und Beamte in Ämtern der Landesbesoldungsordnung A im Einsatzdienst der Feuerwehr sowie Beamtinnen und Beamte, die entsprechend verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage


Sprich, sobald ich im ebenfalls im Einsatzdienst (führungsassistent auf dem Elw und oder RTW) geplant bin, sollte ich diese Zulage ebenfalls bekommen, da ich nach der Besoldungsordnung A besoldet werde. 


Oder sehe ich das Falsch?

Danke

AltStrG

Zitat von: Splex89 in 18.07.2026 23:34Hallo zusammen,
Bezüglich der Feuerwehr Zulage gemäß § 50 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG)hab ich mal ne Frage.
Kurz Zu mir, ich bin als Beamter in einer Leitstelle angestellt. Habe dort den Quereinstieg gemacht, daher auch nicht nach Laufbahnverordnung Feuerwehr.

Im Gesetzestext steht folgendes : Beamtinnen und Beamte in Ämtern der Landesbesoldungsordnung A im Einsatzdienst der Feuerwehr sowie Beamtinnen und Beamte, die entsprechend verwendet werden, erhalten eine Stellenzulage


Sprich, sobald ich im ebenfalls im Einsatzdienst (führungsassistent auf dem Elw und oder RTW) geplant bin, sollte ich diese Zulage ebenfalls bekommen, da ich nach der Besoldungsordnung A besoldet werde. 


Oder sehe ich das Falsch?

Danke

Einsatzdienst bedeutet "Feuerwehrmann im Außeneinsatz" oder?

Splex89

Einsatzdienst bedeutet ja erstmal, das sich jemand Dienst im Einsatz verrichtet. Ich habe ja die Ausbildung dazu als Führungsassistent dort eingesetzt zu werden, bin über die Freiwillige Feuerwehr über den Qualifizierungsweg darein gekommen. Bin aber nicht der klassische Feuerwehrbeamte nach Laufbahnverordnung Feuer.

AltStrG

ich zitiere mal das Juris und Rehm dazu:

"Im rechtlichen Sinne wird der Einsatzdienst der Feuerwehr wie folgt definiert:

Zum Einsatzdienst zählen ausschließlich Tätigkeiten, die der unmittelbaren Brandbekämpfung und Hilfeleistung am Brand-, Unfall- oder Katastrophenort zuzuordnen sind. Voraussetzung ist das aktive Tätigwerden vor Ort unter den spezifischen physischen und psychischen Belastungen sowie den Risiken für Leben und Gesundheit, die mit einem Notfall einhergehe

Rechtlich entscheidet die Abgrenzung zum Innendienst oft über finanzielle Ansprüche (wie die Feuerwehrzulage oder Erschwerniszulagen) sowie über anwendbare Arbeitszeitmodelle."


https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bundesbesoldung_787628bb00a2ed6e2861b22b4dadbaf6%27%20and%20%40outline_id%3D%27%24V%24VE_bundesbesoldung_bundesbesoldung%24bundesbesoldung_data%27%5D

Splex89

Ja verstanden. Andersrum , meine Kollegen in der Leitstelle sind zwar Beamten nach Laufbahn Feuer, bekleiden wenn aber ebenfalls nur die Position Führungsassistent auf dem ELW. Denen steht die Zulage für die selbe Tätigkeit zu.

MartinF

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-20439.pdf

Seite 77

Entwurf momentan im Landtag

Der formale Einsatzdienstteil fällt weg, wenn es so beschlossen wird.