Dokument FdE (Feststellung der Entgeltgruppe)

Begonnen von Tourer, Gestern um 12:18

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Tourer

Hallo zusammen,

ich wurde Höhergruppiert und auf Nachfrage bei der Personalabteilung bezüglich der FdE wurde mir mitgeteilt,
"Die FdE wird Mitarbeitern grds. nicht bereitgestellt".

Warum darf man seine eigene FdE nicht einsehen, bzw. erhalten?

Vielen Dank im Voraus

TVOEDAnwender

Der Arbeitgeber muss dir grundsätzlich nicht erläutern, warum er deine Tätigkeit einer bestimmten Entgeltgruppe zugeordnet hat. Aus dem Tarifrecht ergibt sich auch kein allgemeiner Anspruch darauf, dass er dir seine interne rechtliche Bewertung oder ein entsprechendes Bewertungsgutachten herausgibt.

Die Eingruppierung ergibt sich aufgrund der Tarifautomatik unmittelbar aus der dauerhaft übertragenen und auszuübenden Tätigkeit. Der Arbeitgeber nimmt die Eingruppierung daher nicht rechtsgestaltend vor, sondern teilt mit der Zuordnung zu einer Entgeltgruppe letztlich nur seine Rechtsauffassung mit.

Etwas anderes gilt, wenn entsprechende Unterlagen Bestandteil deiner Personalakte geworden sind. Dann kannst du sie im Rahmen deines Personalakteneinsichtsrechts einsehen und Auszüge oder Kopien erhalten. Viele Arbeitgeber nehmen interne Bewertungsunterlagen allerdings gerade nicht in die Personalakte auf.

Ein eigenständiger Anspruch auf Herausgabe sämtlicher interner Bewertungsunterlagen besteht grundsätzlich nicht. Entscheidend ist ohnehin nicht die FdE, die lediglich die Rechtsauffassung des Arbeitgebers widerspiegelt, sondern welche Tätigkeiten dir dauerhaft übertragen wurden, wie sich daraus die maßgeblichen Arbeitsvorgänge bilden und welche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung dadurch erfüllt werden.

Willst du eine höhere Eingruppierung gerichtlich durchsetzen, gelten die üblichen Darlegungs- und Beweislastregeln. Vereinfacht gesagt muss grundsätzlich derjenige, der eine höhere Vergütung verlangt, die tatsächlichen Voraussetzungen seines Anspruchs darlegen und im Streitfall beweisen. Der Beschäftigte muss daher insbesondere nachvollziehbar vortragen, welche Tätigkeiten ihm übertragen wurden, welchen zeitlichen Umfang die einzelnen Arbeitsvorgänge haben und weshalb die Voraussetzungen der beanspruchten Tätigkeitsmerkmale erfüllt sind. Die rechtliche Bewertung dieser Tatsachen nimmt anschließend das Gericht vor.

Der Arbeitgeber muss in einem solchen Verfahren nicht seinerseits beweisen, dass die von ihm angenommene niedrigere Entgeltgruppe "richtig" ist. Es genügt also nicht, lediglich die Bewertung des Arbeitgebers zu bestreiten oder auf eine aus Sicht des Beschäftigten fehlerhafte FdE hinzuweisen.

Anders ist die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich bei einer korrigierenden Rückgruppierung. Will der Arbeitgeber von einer zuvor mitgeteilten und praktizierten Eingruppierung abrücken und den Beschäftigten künftig einer niedrigeren Entgeltgruppe zuordnen, muss er die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung darlegen und gegebenenfalls beweisen. Hintergrund ist der begrenzte Vertrauensschutz, der sich aus der früheren Mitteilung und Anwendung der höheren Entgeltgruppe ergibt.

TVOEDAnwender

Noch ein kleiner Einschub: Du könntest aber über den Weg des "Informationsfreiheitsgesetz" (IFG) deines Bundeslandes versuchen, an die entsprechende Information zu kommen, gerade wenn Du bei einer KdÖR beschäftigt bist. Mal schauen, wie der Arbeitgeber auf einen entsprechenden Antrag reagiert.

Rowhin

Habt ihr einen Personalrat? Vielleicht auch mal dort nachfragen, was sie so davon halten...

Tiffy

Mach von Deinem Recht auf Erhalt einer Erstkopie sämtlicher über Dich gespeicherter Daten Gebrauch; hierin sind selbstverständlich auch Personal- und Nebenakten enthalten. Lass Dich nicht mit der arbeitsrechtlich geregelten Variante der Akteneinsicht abwimmeln.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126409.0.html


MoinMoin

Zitat von: Tiffy in Heute um 18:08Mach von Deinem Recht auf Erhalt einer Erstkopie sämtlicher über Dich gespeicherter Daten Gebrauch; hierin sind selbstverständlich auch Personal- und Nebenakten enthalten. Lass Dich nicht mit der arbeitsrechtlich geregelten Variante der Akteneinsicht abwimmeln.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126409.0.html


Der AG könnte doch darauf abzielen, dass die Dokumente zur Feststellung der Entgeltgruppe einer Tätigkeit keine Dokumente sind, die einen Bezug zu einer Person haben.