Übergang S8b Stufe 5 in Stufe 6

Begonnen von Schmarco, 25.07.2026 16:27

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Schmarco

Hallo,
hoffentlich kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
Tvöd SuE
Mein Einstellungsdatum war der 01.10.2014 direkt in Stufe 3. Zum 01.10.2018 erfolgte mein regulärer Aufstieg in die Stufe 4. Zum Stichtag der Tarifreform am 01.10.2024 wies mein Tarifkonto somit exakt eine Stufenlaufzeit von 6 Jahren in der Stufe 4 auf.Nach § 28e Abs. 1 TVÜ-VKA werden Beschäftigte der S 8b, die in Stufe 4 mehr als 4 Jahre absolviert haben, übergeleitet. Da die reguläre Verweildauer in Stufe 4 nach neuem Recht auf 4 Jahre verkürzt wurde, habe ich diese Laufzeit zum Stichtag bereits um 2 Jahre überschritten. Unter Berücksichtigung meiner Gesamtdienstzeit steht mir seit dem 01.10.2024 die Stufe 6 zu.
Ist das so korrekt?
Ich bin immer noch in S8b Stufe 5 eingestuft.
Bevor ich bei meinem Arbeigeber ein Fass aufmache, wollte ich erstmal eure Meinungen dazu wissen.
Vielen Dank im voraus.

TVOEDAnwender

Auf die gesamte Beschäftigungszeit kommt es hier nicht an. Der bisherige Stufenverlauf wird auch nicht rückwirkend nach den seit dem 01.10.24 geltenden kürzeren Stufenlaufzeiten neu berechnet. Maßgeblich ist, in welcher Stufe du dich an diesem Stichtag tatsächlich befunden hattest und wie lange du bereits in dieser Stufe warst.

Am 01.10.24 warst du in Stufe 4 und hattest dort 6 Jahre zurückgelegt. Du hattest die nun geltende Stufenlaufzeit von 4 Jahren also bereits deutlich überschritten. Somit wurdest du direkt zum 01.10.24 der Stufe 5 zugeordnet. Nach § 28e Abs. 3 TVÜ-VKA beginnt die Stufenlaufzeit in der zum 01.10.24 neu zugeordneten Stufe von vorne. Die 2 zusätzlichen Jahre, die du über die nun erforderlichen 4 Jahre hinaus in Stufe 4 verbracht hattest, werden also nicht auf die Laufzeit in Stufe 5 angerechnet.

(Ein unmittelbarer Sprung in Stufe 6 war nur für Beschäftigte der S 8b in den Fallgruppen 1 und 2 vorgesehen, die sich am 01.10.24 bereits in Stufe 5 befanden und dort mehr als fünf Jahre zurückgelegt hatten. Das trifft auf dich nicht zu.)


Die Zuordnung zur Stufe 5 ist deshalb korrekt. Bei einem regulären Verlauf erreichst du die Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5, die Laufzeit endet am 30.09.2029 und der Stufenaufstieg erfolgt somit regulär zum 01.10.29.

TVOEDAnwender

Zitat von: Schmarco in 25.07.2026 16:27Hallo,
hoffentlich kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen.
Tvöd SuE
Mein Einstellungsdatum war der 01.10.2014 direkt in Stufe 3. Zum 01.10.2018 erfolgte mein regulärer Aufstieg in die Stufe 4. Zum Stichtag der Tarifreform am 01.10.2024 wies mein Tarifkonto somit exakt eine Stufenlaufzeit von 6 Jahren in der Stufe 4 auf.Nach § 28e Abs. 1 TVÜ-VKA werden Beschäftigte der S 8b, die in Stufe 4 mehr als 4 Jahre absolviert haben, übergeleitet. Da die reguläre Verweildauer in Stufe 4 nach neuem Recht auf 4 Jahre verkürzt wurde, habe ich diese Laufzeit zum Stichtag bereits um 2 Jahre überschritten. Unter Berücksichtigung meiner Gesamtdienstzeit steht mir seit dem 01.10.2024 die Stufe 6 zu.
Ist das so korrekt?
Ich bin immer noch in S8b Stufe 5 eingestuft.
Bevor ich bei meinem Arbeigeber ein Fass aufmache, wollte ich erstmal eure Meinungen dazu wissen.
Vielen Dank im voraus.


Btw: Nach "altem Recht" wärst du am 01.10.24 auch in Stufe 5 gelandet (nach 6 Jahren in Stufe 4), dann jetzt mit neuer Stufenlaufzeit (5 statt 8 Jahre). Im Ergebnis kommt es auf das selbe hinaus. Auf keinen Fall wärst Du jetzt schon in Stufe 6. Die "Nullung" der Stufenlaufzeiten war übrigens der Kompromiss für die Verkürzung der Stufenlaufzeiten. Bevor hier wieder künstliche Aufregung kommt ("Wie konnten die Gewerkschaften nur...";)