Modernisierungsgesetz

Begonnen von uniprof, Gestern um 19:22

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uniprof

Das in der Gesetzgebung befindliche ,,Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" trennt strikt die Altersicherungen von Pension und Rente. Ab 2027 würde ich dann, wenn ich es richtig verstehe, keine Zeiten der Promotion, Habilitation und Zeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Pension angerechnet bekommen. Ich habe zwar bei meiner Berufung eine vorläufige Festsetzung des Landes meiner ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und 2026 eine Versorgungsauskuft der LBV NRW mit diesen Vorzeiten erhalten, aber das würde mir, wenn ich das verstehe, nicht helfen, da unter Vorbehalt der gesetzlichen Änderung.


Ist das so ? Und wenn ja, gibt es da keinen Bestandschutz?

AR76

Zitat von: uniprof in Gestern um 19:22Das in der Gesetzgebung befindliche ,,Gesetz zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen" trennt strikt die Altersicherungen von Pension und Rente. Ab 2027 würde ich dann, wenn ich es richtig verstehe, keine Zeiten der Promotion, Habilitation und Zeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter für die Pension angerechnet bekommen. Ich habe zwar bei meiner Berufung eine vorläufige Festsetzung des Landes meiner ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und 2026 eine Versorgungsauskuft der LBV NRW mit diesen Vorzeiten erhalten, aber das würde mir, wenn ich das verstehe, nicht helfen, da unter Vorbehalt der gesetzlichen Änderung.


Ist das so ? Und wenn ja, gibt es da keinen Bestandschutz?
Gilt nur für Beamte, die ab 2027 ihren Dienst antreten.

Dafür würde eine Rente dann zB ja auch nicht mehr angerechnet werden wie bisher.

uniprof

Zitat von: AR76 in Gestern um 19:40Gilt nur für Beamte, die ab 2027 ihren Dienst antreten.

Dafür würde eine Rente dann zB ja auch nicht mehr angerechnet werden wie bisher.

Na ja, die Differenz von 6 Jahre Pension und Rente wären aber deutlich mehr als 1000€.

uniprof

Zitat von: AR76 in Gestern um 19:40Gilt nur für Beamte, die ab 2027 ihren Dienst antreten.

Dafür würde eine Rente dann zB ja auch nicht mehr angerechnet werden wie bisher.

Ich habe im Gesetzentwurf nicht gefunden, dass die Neuerung nur für neue Beamte ab 2027, aber nicht für Bestandsbeamten gelten soll. Kannst Du mir sagen, wo das steht?