[MV] Amtsangemessene Alimentation

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 25.07.2026 20:31

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IchLiebeBeamtentum

Vergleiche ich die Bezüge im Rechner 2027 Schleswig-Holsteins mit 2026 Brandenburgs würde sich bei Ersterem in meiner Besoldungsgruppe rund 8% und bei Zweiterem rund 18% Erhöhung des Netto-Betrages ergeben. Welch unglaublich extremer Unterschied. Wo wird sich angesichts dessen wohl MV positionieren?

RedDearTiger

Wie immer soweit hinten wie möglich.

Schneewitchen

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 01.08.2026 21:51Vergleiche ich die Bezüge im Rechner 2027 Schleswig-Holsteins mit 2026 Brandenburgs würde sich bei Ersterem in meiner Besoldungsgruppe rund 8% und bei Zweiterem rund 18% Erhöhung des Netto-Betrages ergeben. Welch unglaublich extremer Unterschied. Wo wird sich angesichts dessen wohl MV positionieren?

Sicherlich wird man diesen extremen besoldungsrechtlichen Entgleisungen nicht folgen und eine haushaltsfreundlichere Lösung anstreben.

MV wird sicherlich einen Weg einschlagen, der den Interessen des Haushaltes und den berechtigten Interessen der Beamten im gleichen Maße entgegen kommt.

Mit einer moderaten Steigerung der Besoldung in Höhe von 1,5 % wird man diesem Ziel gerecht. Als Beitrag der Beamten zur Haushaltskonsolidierung wird es in 2026 eine Erhöhung in Höhe von 0,5% geben. Diese Erhöhung wird wirksam ab 01.12.2026 und ein weiteres Prozent ab 01.08.2027.

Hier endet alle Ironie.
Deus hic finitur

Mitleser

Es werden 10 Prozent werden ...

Gern geschehen 😉

epilog

Bitte nicht umher orakeln, oder weißt du mehr?
Ich möchte amtsangemessen und Grundgesetzkonform alimentiert werden.
Besser darfs gern sein, aber nicht schlechter !
Nur der Dienstherr steht hier in der Pflicht !

IchLiebeBeamtentum

Also von einer Tatsache ist jetzt schon auszugehen: MV wird nichts eigenes konzipieren, wie auch in diversen anderen Sparten läuft es auch bei der amtsangemessenen Alimentation nach dem Prinzip Copy Paste. Fragt sich nur, welches Bundesland kopiert wird. Ich tippe auf Schleswig Holstein. Wie seht ihr diesen Sachverhalt?

RedDearTiger


Altoran

Interessant wäre auch, ob sich ggf. Beihilferegeln verbessern. So gibt es in Sachsen bei zwei Kindern 90% Beihilfe. Durch eine Verstetigungsregel bleibt dieser Anspruch auch erhalten, wenn die berücksichtigungsfähigen Kinder wegfallen. Bei den extrem steigenden PKV Kosten ist diese Regelung ausgesprochen effektvoll mit Hinblick auf das zur verfügungsstehende Netto und trägt zur amtsangemessenen Alimentation bei.

Rheini

Zitat von: Altoran in 08.08.2026 16:15Interessant wäre auch, ob sich ggf. Beihilferegeln verbessern. So gibt es in Sachsen bei zwei Kindern 90% Beihilfe. Durch eine Verstetigungsregel bleibt dieser Anspruch auch erhalten, wenn die berücksichtigungsfähigen Kinder wegfallen. Bei den extrem steigenden PKV Kosten ist diese Regelung ausgesprochen effektvoll mit Hinblick auf das zur verfügungsstehende Netto und trägt zur amtsangemessenen Alimentation bei.

Das würde ich als Beamter ohne Kinder in Sachsen beklagen. Nicht das die die 90% erhalten, sondern das ein Beamter ohne Kinder, dies nicht erhalten.

Altoran

Das ist in der Tat beklagenswert – genauso wie die inzwischen teilweise exorbitanten Familienzuschläge, mit denen man versucht, eine verfassungsgemäße Alimentation irgendwie zusammenzubasteln.

Nun gehört es allerdings zu den Grundsätzen der amtsangemessenen Alimentation, dass kinderreiche Beamte aufgrund ihrer zusätzlichen Unterhaltspflichten nicht faktisch schlechtergestellt werden dürfen. Auch mit mehreren Kindern muss noch ein dem jeweiligen Amt angemessener Lebensstandard gewährleistet sein. Das Problem ist also weniger das Ziel als die inzwischen reichlich fragwürdige Art der Umsetzung.

Insofern sind vernünftige Beihilferegelungen aus meiner Sicht sogar der deutlich nachhaltigere Ansatz. Die wirken wenigstens bis in den Ruhestand hinein und entlasten dort weiterhin bei den Krankheitskosten – während immer weiter aufgeblähte Familienzuschläge irgendwann schlicht wegfallen. Von einer nachhaltigen Anhebung der Grundbesoldung ganz zu schweigen.

Rheini

Zitat von: Altoran in 08.08.2026 19:55Das ist in der Tat beklagenswert – genauso wie die inzwischen teilweise exorbitanten Familienzuschläge, mit denen man versucht, eine verfassungsgemäße Alimentation irgendwie zusammenzubasteln.

Nun gehört es allerdings zu den Grundsätzen der amtsangemessenen Alimentation, dass kinderreiche Beamte aufgrund ihrer zusätzlichen Unterhaltspflichten nicht faktisch schlechtergestellt werden dürfen. Auch mit mehreren Kindern muss noch ein dem jeweiligen Amt angemessener Lebensstandard gewährleistet sein. Das Problem ist also weniger das Ziel als die inzwischen reichlich fragwürdige Art der Umsetzung.

Insofern sind vernünftige Beihilferegelungen aus meiner Sicht sogar der deutlich nachhaltigere Ansatz. Die wirken wenigstens bis in den Ruhestand hinein und entlasten dort weiterhin bei den Krankheitskosten – während immer weiter aufgeblähte Familienzuschläge irgendwann schlicht wegfallen. Von einer nachhaltigen Anhebung der Grundbesoldung ganz zu schweigen.

Ja allerdings hat ja der DH Sachsen entschieden, dass es auch nach der Zeit der Zahlung von FamZ für die Kinder, bei den 90% bleibt. Hier sehe ich die rechtswidrige Ungleichbehandlung.

Als Beispiel könnte ich also 2 Kinder kurz vor dem 18. Lebensjahr adoptieren (am besten direkt mit der Ernennung zum Beamten mit 18 Jahren) und dafür erhalte ich lebenslang 90% Beihilfe.

Ich tippe mal das es bei der PKV über 45 Dienstjahren gerechnet, ein erkläglicher Betrag zusammen kommt.

Altoran

Ja, den Einwand kann ich nachvollziehen. Allerdings finde ich die sächsische Lösung gerade deshalb gar nicht so verkehrt.

Wer über Jahre zwei oder mehr Kinder großgezogen hat, hatte schließlich auch über Jahre entsprechende finanzielle Belastungen und regelmäßig geringere Möglichkeiten zur privaten Vorsorge und Vermögensbildung. Dass der Dienstherr diesen Umstand nicht schlagartig mit dem Wegfall des Familienzuschlags als erledigt betrachtet, halte ich jedenfalls nicht per se für eine sachwidrige Ungleichbehandlung.

Das Beispiel mit der Adoption zweier fast 18-Jähriger ist natürlich zugespitzt. Anhand eines solchen theoretischen Grenzfalls würde ich aber nicht die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Regelung beurteilen.

Altoran

Interessant mit Blick auf die Landtagswahl sind die inzwischen veröffentlichten Wahlprüfsteine des Richter- und Staatsanwaltsbundes M-V. Auch der BSBD M-V hat den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt und dabei ausdrücklich nach der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation gefragt.

Gerade weil die eigentliche Umsetzung erst in der nächsten Legislaturperiode erfolgen soll, sind die Antworten besonders interessant. FDP, Grüne und Linke sprechen sich vergleichsweise deutlich für strukturelle Verbesserungen aus. Die Linke fordert ausdrücklich eine ,,Stärkung der Grundbesoldung", die FDP verweist auf das Abstandsgebot und die Grünen auf die zunehmenden Besoldungsunterschiede zu den Nachbarländern.

CDU und SPD erkennen den Handlungsbedarf ebenfalls an, bleiben bei der konkreten Ausgestaltung zurückhaltender.

Vor diesem Hintergrund stellt sich mir allerdings eine Frage:

Wo bleiben eigentlich die Wahlprüfsteine des dbb M-V?

Gerade jetzt wären klare Antworten der Parteien zu Grundbesoldung, Abstandsgebot, fiktivem Partnereinkommen und Rückwirkung für die Beamtinnen und Beamten des Landes ausgesprochen interessant.

AltStrG

Zitat von: Altoran in 08.08.2026 19:55Das ist in der Tat beklagenswert – genauso wie die inzwischen teilweise exorbitanten Familienzuschläge, mit denen man versucht, eine verfassungsgemäße Alimentation irgendwie zusammenzubasteln.

Nun gehört es allerdings zu den Grundsätzen der amtsangemessenen Alimentation, dass kinderreiche Beamte aufgrund ihrer zusätzlichen Unterhaltspflichten nicht faktisch schlechtergestellt werden dürfen. Auch mit mehreren Kindern muss noch ein dem jeweiligen Amt angemessener Lebensstandard gewährleistet sein. Das Problem ist also weniger das Ziel als die inzwischen reichlich fragwürdige Art der Umsetzung.

Insofern sind vernünftige Beihilferegelungen aus meiner Sicht sogar der deutlich nachhaltigere Ansatz. Die wirken wenigstens bis in den Ruhestand hinein und entlasten dort weiterhin bei den Krankheitskosten – während immer weiter aufgeblähte Familienzuschläge irgendwann schlicht wegfallen. Von einer nachhaltigen Anhebung der Grundbesoldung ganz zu schweigen.


Nichts anderes sage ich seit längerem, und da Frau Färber als Beraterin des BVerfG eine maßgebliche Rolle spielt, dürften die Familienzuschläge drastisch sinken oder sogar entfallen, bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, was denklogisch bei einer aA sogar zwingend ist.

Das im übrigen weniger Beamte, weniger Stellen, weniger Beförderungen, längere Standzeiten, längere Arbeitszeiten und mehr Verantwortung/Arbeitsverdichtung kommt, ist obligatorisch schon eingeplant.

Emmerich, Fiedler und Schall aus dem Artikel sollten im Übrigen nochmals einen Blick in den Beschluss des BVerfG werfen, damit es nicht zu Missinterpretationen der neuen Rechtslage kommt.



https://www.welt.de/politik/deutschland/plus6a733a012b19377cc1230ddd/lukrativer-staatsdienst-bis-zu-mehrere-tausend-euro-pro-monat-die-milliardenschweren-familienzuschlaege-fuer-beamte.html

Zitat:

"Beamte profitieren bei Familienzuschlägen von Privilegien, die selbst der Beamtenbund für absurd und unangemessen hält. Doch rechtlich ist eine Abschaffung kompliziert.

Wenn Beamte heiraten oder Kinder bekommen, erhalten sie zusätzlich Geld vom Staat. Und zwar nicht wenig: Einige hundert bis mehrere tausend Euro pro Monat können fließen, damit auch die Familien der Beamten ,,amtsangemessen" unterhalten werden. Was für die Betroffenen eine Entlastung darstellt, belastet allerdings die öffentliche Hand.

Rund 825,6 Millionen Euro für sogenannte Familienzuschläge gab der Bund 2025 für Bundesbeamte, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums WELT AM SONNTAG mitteilte. Hinzu kommen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat. Experten und selbst Vertreter des Beamtenbundes kritisieren die Ausgestaltung des Systems als unangemessen.

Vergütung für Staatsdiener
,,Besoldung muss so hoch sein, dass Beamter Familie ernähren kann, ohne dass Partner arbeiten muss"
Denn nicht nur der Bund, auch Länder und Kommunen zahlen entsprechende Familienzuschläge, die nur Beamten zugutekommen: Im gesamten öffentlichen Dienst summierten sie sich im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht zum Sozialbudget zeigt. Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.

,,Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung", sagt die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. ,,Für dieselbe Tätigkeit kann ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder." Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.

In einigen Bundesländern gibt es erhebliche Zuschläge: In Nordrhein-Westfalen können Beamte mit vier Kindern bis zu 3473 Euro zusätzlich im Monat erhalten, in Baden-Württemberg gibt es für das dritte und weitere Kinder jeweils 989 Euro pro Monat. Das findet sogar der Beamtenbund absurd. Man habe es mit einer gesellschaftspolitisch ,,schwer erklärbaren, finanziellen Besserstellung von Beamtenkindern" zu tun, sagte im vergangenen Herbst Kai Rosenberger, der Vorsitzende des Landesverbands Baden-Württemberg. Diese Besserstellung aufzulösen, ist allerdings alles andere als trivial.

,,Besoldung muss amtsangemessen ausgestaltet sein"
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Dienstherr Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt gewährleisten. Hintergrund ist das aus dem Grundgesetz abgeleitete Alimentationsprinzip, das die Unabhängigkeit der Beamten sichern soll. Als der Grundsatz entstand, war die Alleinverdiener-Familie noch der Regelfall. Inzwischen entspricht dies zwar längst nicht mehr der Lebensrealität vieler Paare, in denen beide Partner berufstätig sind – die grundsätzliche Verpflichtung des Dienstherrn, auch den Unterhalt der Familie zu gewähren, hob das Gericht allerdings nicht auf.


Bund und Länder hatten die Wahl: Sie konnten das Grundgehalt der Beamten erhöhen, damit sich davon auch eine Familie ernähren lässt – oder aber höhere Extra-Zuschläge für Familien gewähren. Viele wählten den letzten Weg.

,,Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen", sagt Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.

Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren entschieden hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen ,,eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen".

Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.


Färber plädiert dafür, die Familienzuschläge ,,ersatzlos" zu streichen beziehungsweise auf absolute Mangelfälle zu begrenzen. Die ,,wahnsinnigen Beträge", die dadurch frei würden, sollten auf das Grundgehalt aufgeschlagen werden, so Färber.

 ,,Unsere Umfrage zur Einkommenssituation von Beamtenhaushalten zeigt, dass sich gerade Personen der unteren Besoldungsstufen keine Wohnung leisten können." Eine Erhöhung des Grundgehalts wäre für den Staat allerdings womöglich noch teurer als die Auszahlung der Familienzuschläge. Denn wenn das Grundgehalt der unteren Besoldungsstufen steigt, müssen auch die Gehälter der oberen Besoldungsgruppen steigen.

,,Sprengsatz für Staatsfinanzen" – Jetzt kommt die Kürzung der Beamtenpensionen ins Gespräch
Ein Dilemma, das der Bund nun mit einem Kompromiss aufzulösen versucht: Der ehebezogene Familienzuschlag soll komplett entfallen und stattdessen in das Grundgehalt überführt werden, wie es in einem Gesetzentwurf heißt. Außerdem will der Bund künftig einberechnen, dass Partner von Beamten zum Familieneinkommen beitragen können. An Zuschlägen für Kinder hält der Bund allerdings fest.


Die Union plädiert angesichts der hohen Kosten für einen Kurswechsel. ,,Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz", sagt der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). ,,Er darf aber kein Personalgewinnungsinstrument sein." Beamte müssten zukünftig ,,strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei der Polizei oder in der Steuerverwaltung". Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten.

,,Nur so können wir die Kosten insgesamt und langfristig auf ein vertretbares Maß zurückführen", so Throm. Für die heutigen Beamten seien die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. ,,Aufgrund des Alimentationsprinzips in der Beamtenbesoldung finde ich es richtig, wenn Familien grundsätzlich besonders berücksichtigt werden."

,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben", sagen die Grünen
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sagte hingegen, dass er die Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Familienzuschlags nachvollziehen könne. Der Gesetzgeber habe bei der Beamtenbesoldung jedoch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten. ,,Kindern kommt hier eine besondere Bedeutung zu, da sich die Leistungen der Grundsicherung mit jedem Kind erhöhen und die Beamtenbesoldung einen Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss." Den vorliegenden Gesetzentwurf werde man im parlamentarischen Verfahren ausgiebig beraten.

Marcel Emmerich, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag, verteidigte die Familienzuschläge. ,,Wer Kinder hat, hat höhere Ausgaben. Deswegen ist es Teil einer gerechten Besoldung für die im Dienst erbrachten Leistungen auch mehr Geld für die Kinder von Beamtinnen und Beamten einzuplanen." Es sei ein Irrtum anzunehmen, dass alle Beamten ein hohes Einkommen beziehen. Familienzulagen seien gerade in den unteren Besoldungsstufen ein wichtiger Faktor.

Scharfe Kritik äußerte die Linke im Bundestag: Auch mit dem neuen Gesetzentwurf bleibe unter dem Strich ein ,,eigentlich nicht mehr zeitgemäßes Vergütungsmodell und eine deutliche bessere Unterstützung von Kindern von Beamten als dies bei anderen Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft der Fall ist", sagte Pascal Meiser, arbeitspolitischer Sprecher der Fraktion. Dies sei vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in weiten Teilen aber nur durch eine Änderung des Grundgesetzes zu verändern.

,,Ohne Probleme rechtlich zulässig wäre jedoch schon jetzt, künftig nur noch dort zu verbeamten, wo es sich wirklich um zentrale hoheitliche Aufgaben handelt und für alle anderen mit den zuständigen Gewerkschaften eine höhere und leistungsgerechte Bezahlung per Tarifvertrag zu vereinbaren."

Forderungen stellt der Lehrerverband Schall, der die Interessen von angestellten Lehrern vertritt. ,,Die Familienzuschläge müssen für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst gelten", sagte der Vorsitzende Stefan Nierfeld. Dreiviertel der Beschäftigen im öffentlichen Dienst seien Angestellte. Ihre Kinder müssten dem Staat ,,genauso viel wert sein wie die der Beamten".

Rheini

Zitat von: Altoran in 08.08.2026 20:48Ja, den Einwand kann ich nachvollziehen. Allerdings finde ich die sächsische Lösung gerade deshalb gar nicht so verkehrt.

Wer über Jahre zwei oder mehr Kinder großgezogen hat, hatte schließlich auch über Jahre entsprechende finanzielle Belastungen und regelmäßig geringere Möglichkeiten zur privaten Vorsorge und Vermögensbildung. Dass der Dienstherr diesen Umstand nicht schlagartig mit dem Wegfall des Familienzuschlags als erledigt betrachtet, halte ich jedenfalls nicht per se für eine sachwidrige Ungleichbehandlung.

Das Beispiel mit der Adoption zweier fast 18-Jähriger ist natürlich zugespitzt. Anhand eines solchen theoretischen Grenzfalls würde ich aber nicht die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Regelung beurteilen.

Sinnhaft und Verfassungsgemäß, sind allerdings zwei verschiedene Dinge.

Begrüssenswert ist natürlich das die Eltern Ihre Kinder auch nach der Pflicht diese zu unterhalten, weiterhin unterstützen und dafür mit 90% in der Beihilfe belohnt werden. Allerdings damit den rechtlichen Anspruch und die Ungleichbehandlung zu Kinderlosen herzuleiten, finde ich aus der Sicht der Kinderlosen, nicht haltbar. Mit derselben Begründung, könnte ja auch der DH die FamZ lebenslang weiter bezahlen.

Daher würde ich immer noch auf Gleichbehandlung klagen ud die 90% Beihilfe ab dem ersten Tag im Beamtenverhältnis, einfordern.

Damit wäre man dann auch ein Stück weiter mit der Herstellung der aA.