Leistungsbewertung

Begonnen von TinaMarie1999, Gestern um 10:49

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TinaMarie1999

Hallo,
was kann ich tun, wenn ich mit meiner Leistungsbewertung nicht einverstanden bin?
Wie ist hier die Vorgehensweise?
Ich freue mich auf Rückmeldungen.
Danke.

BAT

Diejenige für das LOB?

Da sollte es bei Euch eine Dienstvereinbarung geben, wo die Verfahrensweisen geregelt sind.

Schokokeks

IdR wird begründeter Widerspruch eingelegt.
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Petar T.

#3
Wenn es um die Leistungsbewertung im Rahmen der LOB geht, lohnt sich ein Blick in die jeweilige Betriebs- oder einvernehmliche Dienstvereinbarung.
Dort ist in der Regel eine Konfliktregelung enthalten. Es dürfte auf eine schriftliche Beanstandung hinauslaufen, die in einer bestimmten Frist eingehen muss.
Zuständig ist allerdings nicht die zwingend einzurichtende betriebliche Kommission, die (nur) für Beschwerden zum System selbst bzw. dessen Anwendung zuständig ist, nicht jedoch bei Streitigkeiten zur individuellen Beurteilung.

Wenn sich über den per Dienstvereinbarung beschriebenen Weg keine Lösung herbeiführen lässt, besteht grds. auch die Möglichkeit
zur Klage beim zuständigen Arbeitsgericht.
Die Erfolgsaussichten sind jedoch sehr gering. Den Arbeitgebern steht - ähnlich wie bei Beurteilungen - ein weiter Beurteilungsspielraum zu. Die Überprüfung erstreckt sich daher vorrangig auf Anwendungsfehler im Rahmen des vereinbarten Systems, die Frage, ob von unzutreffenden Sachverhalten ausgegangen wurde oder ob sachfremde Erwägungen oder gar Willkür eine Rolle gespielt haben. Zu beachten ist zudem, dass die Kosten für die erste Instanz zur Hälfte getragen werden müssen, auch wenn man gewinnt.

TVOEDAnwender

Zitat von: Schokokeks in Gestern um 13:32IdR wird begründeter Widerspruch eingelegt.
Sind wir hier im Verwaltungsrecht?

Faunus

Zitat von: TVOEDAnwender in Gestern um 15:31Sind wir hier im Verwaltungsrecht?

Wahrscheinlich im "Günstlingsrecht" ;)