Personalrat

Begonnen von stevewaldi, 28.07.2026 11:32

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stevewaldi

Moin,
vorab...ich bin neu hier...Hallo erstmal
Eine Frage:
bei uns stehen Neuwahlen des Personalrates an. Dabei sind 2 ordentliche Mitglieder im Urlaub. Dürfen die bei der Wahl des Vorsitzenden eine Stimme via Telefon abgeben?

Habe sonst noch nichts damit zu tun gehabt. Bin erster "Nachrücker".
Danke für eure Infos

Faunus

Nein!
Dafür gibt es die Briefwahl!

Maggus

@Faunus: Briefwahl für die Wahl des Vorsitzenden in der konstituierenden Sitzung?


@stevaldi: die Wahlordnung / LPVG schreiben vor wann bis wann die konstituierende Sitzung des Personalrats stattfinden muss. i.d.R. heißt es innerhalb von 6 Arbeitstagen nach dem Wahltag (Gesamtpersonalrat ggf. abweichend). In der konstituierenden Sitzung finden entscheidet das neu gewählte Gremium wer den Vorsitz und den stv. Vorsitz übernimmt. Wenn Anspruch auf Freistellung besteht wird dies ebenfalls entschieden.
Einzuladen sind alle ordentlich gewählten Mitglieder und im Verhinderungsfall springen die Ersatzmitglieder ein und haben Stimmrecht.

Faunus

Pardon!
ich hatte nur "personalratswahlen" gelesen. Asche auf mein Haupt!
Stichwort: Ersatzmitglieder.

stevewaldi

Danke für die Infos

Fitch


Dürfen die bei der Wahl des Vorsitzenden eine Stimme via Telefon abgeben?


Ja

Maggus

@Fitsch:  Die beiden PR-Mitglieder befinden sich im Urlaub und sind damit verhindert. Dafür gibt es Ersatzmitglieder.

Das VG Köln hat im März 2014 entschieden, ein Personalratsmitglied sei während seines Erholungsurlaubs an der Ausübung von Personalratstätigkeit objektiv verhindert und deshalb zwingend durch das zuständige Ersatzmitglied zu vertreten.


MoinMoin

Zitat von: Maggus in Heute um 08:01@Fitsch:  Die beiden PR-Mitglieder befinden sich im Urlaub und sind damit verhindert. Dafür gibt es Ersatzmitglieder.

Das VG Köln hat im März 2014 entschieden, ein Personalratsmitglied sei während seines Erholungsurlaubs an der Ausübung von Personalratstätigkeit objektiv verhindert und deshalb zwingend durch das zuständige Ersatzmitglied zu vertreten.


Das war aber zu Zeiten, als man nur in Präsenz Sitzungen machte (machen durfte).
Wenn die konstituierende Sitzung per ViKo gemacht wird, dann sieht es uU anders aus.

Das ganze ist natürlich problematisch, wenn die Ersatzmitglieder anders abstimmen würden, als die vollwertigen Mitglieder.
Dann wird B statt A zum Vorsitz gewählt und bei der nächsten Sitzung wieder abgewählt, wenn die Ersatzmitglieder den die das Falsche gewählt haben.